Stadtnachricht

Informationen zu den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung


Sobald die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg und damit auch einzelne Konkretisierungen festgeschrieben sind, werden wir diese Informationen ebenfalls veröffentlichen. Wir bitten um Geduld, dass wir bis dahin noch nicht jede Detailfrage zu den einzelnen Bund-Länder-Beschlüssen und deren Umsetzung in Baden-Württemberg beantworten können.

Die wichtigsten Maßnahmen im Kurzüberblick:


Gaststätten, Hotels und Fitnessstudios, Kultureinrichtungen


Die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ist bis zum 20. Dezember verlängert. Nicht zwingend erforderliche geschäftliche und private Reisen sind zu vermeiden. Kurz vor Weihnachten wollen Bund und Länder entscheiden, wie es weitergeht.

Kontakte


Jeder nicht notwendige Kontakt soll möglichst vermieden werden. Private Zusammenkünfte sind auf zwei Haushalte und insgesamt fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Zu Weihnachten, also vom 23. Dezember bis „längstens“ zum 1. Januar dürfen sich dann bis zu zehn Personen (ohne Beschränkung auf Haushalte) treffen. Beim Enddatum kann es Unterschiede in den Bundesländern geben.

Unternehmen


Unternehmen sollen nach Möglichkeit Home-Office anbieten – vor allem zwischen den anstehenden Feiertagen – oder sogar Betriebsferien machen.

Einzelhandel


Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter bleibt die aktuelle Regel: eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ist der Laden größer, soll sich auf der Fläche, die die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern aufhalten. Die Maskenpflicht im Bereich Einzelhandel wird erweitert – sie gilt künftig nicht nur in Geschäften sondern auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

Schule


Bei den Schulen einigten sich Bund und Länder darauf, den Ferienbeginn auf 19. Dezember vorzuverlegen. In Hotspots soll ab der 8. Klasse ein hybrider oder Wechsel-Unterricht eingeführt werden. Hat sich ein Schüler mit Corona angesteckt, soll künftig in der Regel die ganze Klasse fünf Tage in Quarantäne geschickt werden. Danach soll ein Schnelltest folgen. Wer negativ getestet wurde, kann zurück in die Schule. Bei positiven Tests soll im Abstand von drei Tagen weiter getestet werden, bist ein negatives Ergebnis vorliegt.
In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird und im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen und den Klassen 5 und 6 kann laut Bund-Länder-Beschluss eingeführt werden. Wichtig: In Baden-Württemberg und damit auch in Schorndorf gilt bereits die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5.

Gottesdienste


Große Gottesdienste soll es nicht geben.


Feuerwerk an Silvester


Ein Verkaufsverbot von Böllern soll es nicht geben, jedoch Abbrennverbote an belebten Plätzen.

Trauungen und Beisetzungen

Aktuelle Regelungen zu standesamtlichen Eheschließungen und Beerdigungen vom 1. bis 20. Dezember in Schorndorf finden Sie hier.