Stadtnachricht

Schnelltests für Schulkinder: Der Rems-Murr-Kreis ist vorbereitet


Das Sozialministerium hat zum 2. Dezember 2020 die Corona-Verordnung Absonderung und damit die Regelung szeziell für Schulkinder geändert. Nun können Schüler, die als enge Kontaktperson zu einem infizierten Mitschüler gelten, frühestens am fünften Tag nach dem letzten Kontakt getestet werden. Ist der Test negativ, dann endet die nach der neuen Verordnung nun zehntägigen Quarantäne frühzeitig. Bisher musste trotz negativem Testergebnis die volle Quarantäne-Dauer von 14 Tagen eingehalten werden.

Der Rems-Murr-Kreis sieht sich gut vorbereitet, durch das Schnelltestzentrum diese Regelung auch umsetzen zu können. Gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt wird dieses neue Vorgehen gerade in neue Abläufe und Prozesse überführt - unter anderem mit einer optimierten Online-Anmeldung. "Die Belastung in Schulen und Kitas ist in diesem Corona-Winter hoch, deshalb sorgen wir mit einem neuen Anmelde-Tool zum Schnelltest für Entlastung", betont Landrat Dr. Sigel. Alle Test-Termine, die ab sofort neu ausgemacht werden, sollen nach dem neuen Prinzip durchgeführt werden.

Ausdrücklich wird seitens des Landratsamts bedauert, dass die Regelungen nicht rückwirkend angewandt werden dürfen - wie vom Landkreistag gegenüber dem Sozialministerium gefordert. Erst gestern mussten im Rems-Murr-Kreis noch 160 Schüler für 14 Tage in Quarantäne geschickt werden, bedauert der Landrat. Dies passt aus Sicht des Landrats nicht zu den praktischen Lösungen, die der Landkreis auch im Sinne der Akzeptanz den Bürgerinnen und Bürgern vorOrt anbieten muss.

So hat der Landkreis, um das erklärte politische Ziel der Bundes- und Landespolitik, möglichst viele Schulklassen offen zu halten, vorausschauend gehandelt und als erstes Gesundheitsamt im Land Baden-Württemberg nach den Herbstferien ein Schnelltestzentrum für Reihentests eingerichtet, um dieses Ziel vor Ort praktisch umzusetzen", sagt Landrat Dr. Richard Sigel. "Wir haben somit die nötige Infrastruktur, um die neuen Regeln des Landes ohne lange Vorlaufzeit umzusetzten und die Arztpraxen zu entlasten."

"Aus Sicht der Kreisärzteschaft stellt das Schnelltestzentrum eine spürbare Entlastung der Arztpraxen dar", ergänzt Dr. Jens Steinat, der Pandemiebeauftragte der Kreisärzteschaften. Dadurch können wir unseren Kernaufgaben - die Versorgung von symptomatischen Patienten und die Aufrechterhaltung der Regelversorgung - besser nachgehen."

Laut Kultusministerium besteht die Möglichkeit der "Freistellung" bisher allerdings nur für Schüler, nich aber für Kita-Kinder. "Hier hoffen wir auf klare Regelungen aus Stuttgart. Denn zu Recht werden sich viele Kita-Eltern fragen, was dennn hier gelten soll. Und auch für die handelnden Behörden vor Ort wäre Klarheit wichtig", so der Landrat.

Verdachtsfälle - etwa ein Schüler, dessen Vater oder Mutter infiziert ist - werden übrigens weiterhin schnellstmöglich getestet. Dadurch können längere vorsorgliche Schließungen von Schulklassen vermieden werden.