Standorte für Kreisimpfzentren stehen fest
03.12.2020
Die Standorte für die Kreisimpfzentren stehen fest. Bis Mittwochvormittag (2. Dezember) hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreis Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Gesundheitsminister Manne Lucha: "Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament. Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt. Diese sollen am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein."
Das Impfzentrum des Rems-Murr-Kreises wird die Rundsporthalle in Waiblingen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kreisimpfzentren (KIZ)
Wie erfolgte die Auswahl der Kreisimpfzentren?
Die Städte, Gemeinden und Landkreise waren im November dazu aufgerufen worden, Vorschläge für Liegenschaften zu unterbreiten und beim Land einzureichen, die sich als Kreisimpfzentren eignen. Hierzu haben sie vom Land einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.Wie viele Impfzentren wird es in meiner Stadt beziehungsweise meinem Landkreis geben?
In jedem Stadt- und Landkreis sollen größenabhängig ein bis zwei Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten zwei Standorte, alle anderen erhalten einen Standort.Ab wann starten die Kreisimpfzentren?
Es ist geplant, dass die Kreisimpfzentren ihre Arbeit zum 15. Januar 2021 aufnehmen sollen.Wie wird noch geimpft?
Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben, die sogenannten "aufsuchenden Angebote" (beispielsweise für Pflegeheime). EinTeil der vulnerablen Gruppen wirdvor allem auf aufsuchende Angebote zur Impfung angewiesen sein. Daher stellen die mobilien Impfteams eine wichtige Ergänzung zu den geplanten Zentren dar, wenngleich die Umsetzung logistisch herausfordernd ist.Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.
Wer koordiniert das Kreisimpfzentrum?
Aktuell sind das Land, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg über die möglichen Betreibermodelle im Austausch und in Abstimmung. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentreum koordinieren.Wer wird zuerst geimpft?
Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlung der Ständigen Impfkommision, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutchen Ethikkommision. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs/der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen. Daher werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohneinrichtungen für Behinderte sowie private Haushalte (pflegebedürftige Personen, die nicht hinreichend mobil sind, um Impfzentren aufzusuchen) aufsuchen können.Wie kommt der Impfstoff zu den Kreisimpfzentren?
Das Land ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung (also vorallem in die Hausarztpraxen) für die Impfstofflogistik zuständig. Das Land stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Distribution des Impfstoffes vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.Ist die Sicherheit des Impfstoffs gewährleistet?
Die Sicherheit an den Impfzentren obliegt grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie – auf Anordnung des Innenministeriums – der Polizeivollzugsdienst lageorientiert alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der Leichtigkeit des Verkehrs treffen. Darüber hinaus steht der Polizeivollzugsdienst als kompetenter Ansprechpartner vor Ort in allen Sicherheitsfragen zur Verfügung.Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?
Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch.Die Bundesrepublik Deutschland fördert aktiv den rechtzeitigen Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei werden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.