Stadtnachricht

Erster qualifizierter Mietspiegel


Seit Freitag, 4. Dezember, ist er gültig, der erste sogenannte qualifizierte Mietspiegel der Stadt Schorndorf. Der einfache Mietspiegel für Schorndorf und Umgebung vom 1. Juli 2018 wird dadurch abgelöst. Bertin von Heintschel-Heinegg vom städtischen Fachbereich Gebäudemanagement hat den Mietspiegel federführend umgesetzt und stellte diesen in der Sitzung des Verwaltungs- und Sozialausschusses am vergangenen Donnerstag vor.

Gute Zusammenarbeit

„Wir haben den qualifizierten Mietspiegel in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Schorndorf und Umgebung e.V., dem Deutschen Mieterbund - Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. und dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen erstellt. Er gilt für das Schorndorfer Stadtgebiet inklusive der Teilorte“, erklärt Bertin von Heintschel-Heinegg. Die Zusammenarbeit habe, trotz der widrigen Bedingungen durch die Corona-Pandemie, sehr gut funktioniert. „Ich kann für alle Beteiligten sprechen, wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“

Mehr Sicherheit und Transparenz

Der Mietspiegel ist eine Möglichkeit für Mieter und Vermieter, sich auf einfache und übersichtliche Weise Kenntnis über die in Mieterhöhungsverfahren wichtigen Daten zu verschaffen. „Durch die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels wird sowohl Vermietern als auch Mietern mehr Sicherheit und Transparenz geboten, wenn es um die Anpassung einer Miete geht“, erläutert von Heintschel-Heinegg.
Ein qualifizierter Mietspiegel gemäß §558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (zum Beispiel dem örtlichen Mieterverein) und der Kommune anerkannt werden. Der Mietspiegel wurde am Freitag, 27. November 2020, von den beteiligten Interessenvertretern als qualifizierter Mietspiegel gemäß §558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Er ist ab dem 4. Dezember 2020 für zwei Jahre gültig.

Repräsentative Umfrage im Frühjahr 2020

Die ausgewiesenen Mietpreise und Informationen basieren auf Daten einer repräsentativen Umfrage, die im Frühjahr dieses Jahres innerhalb einer zufällig ausgewählten Stichprobe Schorndorfer Haushalte durchgeführt wurde. Den verschickten Fragebogen hat die Stadtverwaltung zusammen mit dem EMA-Institut ausgearbeitet. Das Institut hat den Rücklauf ausgewertet und die Daten des Mietspiegels nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Die Anwendung des qualifizierten Mietspiegels gestalte sich im Vergleich zum bisherigen, einfachen Tabellen-Mietspiegel allerdings anders, erklärt von Heintschel-Heinegg: „Ausgehend von einer sogenannten Basis-Nettomiete, also der Miete ohne Nebenkosten, pro Quadratmeter, die gemäß Wohnungsgröße und Baujahr bestimmt wird, werden durch Ausstattungs- und Lagekriterien Zu- und Abschläge vorgenommen. So wird die monatliche ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung errechnet.“
Die maximale Netto-Basismiete in Schorndorf liegt aktuell bei 12,53 Euro/m² für Wohnungen zwischen 25 und 30 m² in der Baualtersklasse ab 2017. Die niedrigste Netto-Basismiete liegt bei 7,35 Euro/m² bei Wohnungen zwischen 80 und 100 m² in der Baualtersklasse zwischen 1919 und 1948. Die durchschnittliche Netto-Basismiete pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt 8,27 Euro.
„Aufgrund der neuen und detaillierten Datengrundlage und -ermittlung stellt der qualifizierte Mietspiegel das tatsächliche aktuelle Mietniveau wesentlich genauer dar“, betont Bertin von Heintschel-Heinegg und ergänzt: „Durch die neue Datenerhebung und der Umstellung der Art des Mietspiegels ist eine Vergleichbarkeit mit den Werten aus dem Mietspiegel 2018 nur sehr eingeschränkt möglich.“

Zum Herunterladen auf www.schorndorf.de/mietspiegel

Der neue qualifizierte Mietspiegel steht unter www.schorndorf.de/mietspiegel zum kostenlosen Download zur Verfügung. Dort findet sich auch ein Online-Rechner zur Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete. Für Rückfragen steht Bertin von Heintschel-Heinegg unter der Telefonnummer 07181 602-2631 und E-Mail mietspiegel(at)schorndorf.de zur Verfügung.