Stadtnachricht

UPDATE: Neue Corona-Verordnung des Landes


Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft. Alle Infos zu den Regelungen hierzu finden sich ausführlich unter www.baden-württemberg.de.
 
Hier haben wir die daraus folgenden Regelungen für Schorndorf zusammengefasst.

Regelung für die Rathäuser

Auch die Schorndorfer Rathäuser und Verwaltungsstellen sind seit Mittwoch, 16. Dezember, bis mindestens 10. Januar 2021 für den Präsenzverkehr geschlossen. Die Verwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, für dringende Angelegenheiten Kontakt aufzunehmen, die Verwaltungen sind telefonisch und per Mail weiterhin erreichbar.

Für die Zeit bis Mittwoch, 23. Dezember, gilt:
 
Persönliche Termine in den Rathäusern für dringende und notwendige Anliegen sind von Mittwoch, 16. Dezember, bis Mittwoch, 23. Dezember, nur nach Vereinbarung möglich. Den Rathausbetrieb halten wir aufrecht, allerdings reduzieren wir den persönlichen Kontakt auf ein Minimum, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail an die Verwaltung zu richten. Für allgemeine Bürgeranliegen, auch in den Verwaltungsstellen, sind die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den bekannten Durchwahlen erreichbar, bzw. steht die Verwaltung unter 07181 602-0 und stadt(at)schorndorf.de zur Verfügung.
 
Für die Zeit von Donnerstag, 24. Dezember, bis Freitag, 8. Januar 2021, gilt:
 
Bürgerbüro

Für folgende Notfälle ist das Bürgerbüro unter der Handynummer 0152 56712 873 erreichbar:
  • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
  • Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
  • Ausstellung eines Kinderreisepasses
  • Abholung eines bereits beantragten Dokumentes aufgrund einer bevorstehenden Reise.
Alle anderen Anliegen werden ab Montag, 11. Januar 2021, wieder bearbeitet.
 
Ausländeramt

Für folgende Notfälle ist das Ausländeramt unter der Handynummer 0152 56712874 erreichbar:
  • Illegaler Aufenthalt
  • Verlorener eAT im Ausland
  • Ausstellung vorläufiger Dokumente aufgrund Dringlichkeit (bevorstehende Reise).
Alle anderen Anliegen werden ab Montag, 11. Januar 2021, wieder bearbeitet.
 
Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass das Bürgerbüro und das Ausländeramt am 28., 29. und 30. Dezember 2020 und 4., 5., 7. und 8. Januar 2021 nur zu den reduzierten Öffnungszeiten von 8 bis 12 Uhr unter den oben genannten Handynummern erreichbar ist.
 
Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung auf dem Neuen Friedhof steht für die Vereinbarung von Beerdigungsterminen an den Tagen 28., 29. und 30. Dezember 2020 und 4., 5., 7. und 8. Januar 2021, wie folgt zur Verfügung: von 9 bis 11 Uhr geöffnet nach telefonischer Anmeldung unter der Nummer 07181 602-3190.
 
Verwaltungsstellen
  • Buhlbronn: Die Verwaltungsstelle Buhlbronn ist von Montag, 21. Dezember bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Montag, 11. Januar.
  • Haubersbronn: Die Verwaltungsstelle Haubersbronn ist von Montag, 7. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Mittwoch, 13. Januar.
  • Miedelsbach: Die Verwaltungsstelle Miedelsbach ist von Montag, 21.Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Montag, 11. Januar.                                .
  • Oberberken: Die Verwaltungsstelle Oberberken ist von Mittwoch, 23. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Mittwoch, 13. Januar.                            
  • Schlichten: Die Verwaltungsstelle Schlichten ist von  Dienstag, 22. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist  Montag, 11. Januar.                           
  • Schornbach: Die Verwaltungsstelle Schornbach ist von Mittwoch, 23. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Dienstag, 12. Januar.                            
  • Weiler: Die Verwaltungsstelle Weiler ist von Montag, 28. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar geschlossen. Erster Öffnungstag 2021 ist Montag, 11. Januar.                           

Regelungen für die Schulen

Die Schulen sind seit Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen. Für alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge bedeutet dies vorgezogene Ferien. Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 22. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte und wird von den Schulleitungen organisiert und von der städtischen Schulkindbetreuung unterstützt. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Seit Mittwoch, 16. Dezember, sind ebenfalls alle Schulmensen geschlossen. Kinder, die von der Notbetreuung Gebrauch machen, müssen ihre Verpflegung entsprechend von zuhause mitbringen. Die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendhaus und Jugendcafé) haben ebenfalls seit Mittwoch, 16. Dezember, geschlossen. Die Mitarbeiter der offenen Jugendarbeit kommunizieren über die sozialen Medien mit den Jugendlichen und bieten beispielsweise im Bedarfsfall entsprechende Online-Beratungsangebote.

Stadtbücherei und Stadtarchiv geschlossen

Seit Mittwoch, 16. Dezember, ist die Stadtbücherei Schorndorf bis auf weiteres geschlossen. Die Leihfristen aller entliehenen Medien werden automatisch verlängert. Während der Schließzeit fallen keine Mahn- und Säumnisgebühren an. Die Entleiherinnen und Entleiher können sich eine automatische E-Mail-Erinnerung an die neue Leihfrist einstellen. Dies ist im Benutzerkonto auf der Seite des Online-Katalogs unter webopac.winbiap.de/schorndorf/ möglich. Hierzu muss unter „Einstellungen“ die Option „E-Mail-Benachrichtigung“ aktiviert werden. Eine Woche vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt dann eine Nachricht. Für die Abgabe entliehener Medien bleibt der Rückgabebehälter bis einschließlich Mittwoch, 23. Dezember, geöffnet. Gesellschaftsspiele und Tonie-Hörspielfiguren sollten nicht eingeworfen werden. Die Ausleihe digitaler Medien der Onleihe ist weiterhin möglich über www.onleihe.de/rems-murr.

Das Stadtarchiv Schorndorf ist ebenfalls bis auf weiteres für Besuche von Archivnutzerinnen und -nutzern geschlossen. Bis einschließlich Mittwoch, 23. Dezember, ist das Stadtarchiv telefonisch und per E-Mail erreichbar: Telefon 07181 602-1150, E-Mail: stadtarchiv(at)schorndorf.de.

Regelungen für Trauungen

Seit Mittwoch, 16. Dezember, gilt:
  • Maximal Teilnehmerzahl 5 Personen, auch aus unterschiedlichen Haushalten. Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit. Der Standesbeamte, die Standesbeamtin zählt jedoch mit.
  • Es müssen - wie bisher auch - die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden und vor der Trauung dem Standesamt vorliegen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann mit Einverständnis des Standesbeamten am Platz abgenommen werden.

Regelungen bei Beisetzungen

Beisetzungen und Beerdigungen können weiter stattfinden. Dies ist ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung.
 
Im Freien
  • Es gilt eine Obergrenze von 100 Personen.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
  • Es müssen die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Von der allgemeinen Abstandsregel (1,5 Meter ) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören.
In den Aussegnungshallen
  • Es müssen die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Unverändert nur eine begrenzte Anzahl von Personen; aufgrund der Hygiene- und Abstandsregen ist dies in den Aussegnungshallen unterschiedlich.
  • Von der allgemeinen Abstandsregel (1,5 Meter) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören.
  • Während der Trauerfeier ist der Gemeindegesang untersagt.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
  • Hygienekonzepte liegen für alle Aussegnungshallen vor.
Für Friedhofsbesucherinnen und -besucher ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Wegen verpflichtend, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

Ausgangsbeschränkungen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zudem ganztägige Ausgangsbeschränkungen beschlossen, die seit Samstag, 12. Dezember, gelten.
 
Ausgangsbeschränkung am Tag (5-20 Uhr), erlaubt ist:
  • Berufsausübung
  • Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arzt- und Tierarztbesuche
  • Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren wie Gassi gehen
  • Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen
  • Sitzungen kommunaler Gremien
Ausgangsbeschränkung nachts (20 bis 5 Uhr), erlaubt ist:
  • Berufsausübung
  • Private Versammlungen sind nachts verboten - mit Ausnahme der Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arzt- und Tierarztbesuche
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren wie Gassi gehen
  • Sitzungen kommunaler Gremien

Private Treffen – Ausnahme an Weihnachten

Weiterhin gilt, dass private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten gestattet sind - Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Eine Ausnahme gilt an den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember): Möglich sind in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also im eigenen Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste aus dem engsten Familienkreis hinzukommen.

Silvester

Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten - ebenso verboten ist das Abbrennen von Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen (siehe vorn im Text) gelten auch über den Jahreswechsel. Außerdem sind Ausschank und Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.

Kundencenter Stadtwerke geschlossen

Das Kundencenter der Stadtwerke Schorndorf in der Augustenstraße 7 ist bis auf weiteres für Kundenbesuche geschlossen. Die bisher angebotene Online-Terminvereinbarung entfällt. Fragen aller Art klärt das Kundencenter der Stadtwerke Schorndorf zu den Öffnungszeiten auch zwischen den Jahren telefonisch unter 07181 96450–444, per Mail unter info(at)stadtwerke-schorndorf.de oder über WhatsApp (015904265670). Am Mittwoch, 23. Dezember, ist das Kundencenter von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Bareinzahlungen können nicht angenommen werden. Info: www.stadtwerke-schorndorf.de.