Stadtnachricht

Grundschulen und Kitas bleiben in Baden-Württemberg zu


Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg zeigen noch keine wirkliche Entspannung. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 13. Januar in Baden-Württemberg bei 133 und damit höher als noch vor einer Woche. „Heute Morgen berichtet das Robert-Koch-Institut, gestern seien 1.244 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben – die höchste Zahl seit wir von dieser Pandemie heimgesucht werden“, hob Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Beginn seines Statements hervor. Auch läge der Reproduktionswert noch immer über 1 und damit gäbe es noch keinen Abwärtstrend.

„Gleichzeitig sehen wir uns mit Mutationen des Coronavirus aus Großbritannien und Südafrika konfrontiert, die nach Aussage der Wissenschaft deutlich ansteckender sind, und wir wissen noch nicht, wann und was genau da zusätzlich auf uns zukommt“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Auch in Baden-Württemberg sind erste Fälle aufgetreten. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen durch genauere Untersuchungen, der sogenannten Sequenzierung des Virus, Erkenntnisse darüber gewinnen, ob sich die mutierte Variante in Deutschland und Baden-Württemberg ausgebreitet hat.“

Keine Lockerungen im Kita- und Schulbereich

Die aktuellen Zahlen erlauben es nicht, jetzt schon Lockerungen anzugehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist daher mit der Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann übereingekommen, dass die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorerst zu bleiben müssen. Daher bleiben Kitas und Grundschulen weiterhin zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. „Wir haben es uns dabei nicht einfach gemacht. Die Zahl der Infektionen, die Entwicklung der Pandemie, das alles ist eminent wichtig“, so Kretschmann weiter. Man habe auf der anderen Seite aber auch die Auswirkungen der Schließungen der Einrichtungen im Blick.

„Kinder können sich nicht untereinander treffen, nicht gemeinsam spielen oder Sport treiben. Gerade die Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen mehr als die Älteren den Präsenzunterricht. Und klar ist auch, je jünger die Kinder sind, desto mehr Betreuung brauchen sie, was wiederum zu Herausforderungen für die Eltern führt, wenn es zudem noch Arbeit – sei es außerhalb oder im Homeoffice – und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen gilt.“ Man wisse, dass diese Entscheidungen mit Härten verbunden sei – für Kinder und auch für Eltern, so Kretschmann.

Notbetreuung wird weiter angeboten

Für die kommende Zeit wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Ministerpräsident Kretschmann appellierte aber an die Eltern, die Kinder nur im absoluten Notfall, wenn es nicht anders ginge, in die Notbetreuung zu geben.

„Klar ist, dass wir diese Situation, die Schließung der Schulen, insbesondere für die Kleinsten, nicht für unbestimmte Zeit durchhalten dürfen“, sagte Kretschmann. „Wir brauchen eine belastbare und baldige Perspektive für unsere Kleinsten - und für die Familien im ganzen Land – nicht nur für uns in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Ländern.“ Er kündigte an, bei der Bundeskanzlerin dafür zu werben, die Beratung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vorzuziehen und schon kommende Woche durchzuführen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir den Lockdown verlängern müssen. Umso wichtiger ist es dann, die einzelnen Maßnahmen zu gewichten. Welche neuen, weiteren Maßnahmen können wir auflegen, wo kann man effektiv verschärfen, wo ist es in der Abwägung von Nutzen und Schaden erforderlich, eine Maßnahme zu beenden,“ erläuterte Kretschmann. Er werde dafür eintreten, das Anfang Februar, sofern es die pandemische Entwicklung irgendwie erlaubt und die Zahlen nicht relevant ansteigen, Grundschulen und Kindertageseinrichtungen eine Öffnungsperspektive erhalten. „Denn gerade bei den Kleinsten drohen bei zu langer Schließung der Grundschulen und Kitas die sozialen Schäden den pandemischen Nutzen zu übersteigen.“

Deshalb bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. „Dafür wird es ein wirksames Konzept mit Maßnahmen geben, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen“, so Kretschmann.

Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten

Kretschmann versprach sich an anderer Stelle für schärfere Maßnahmen einzusetzen. So sei die Homeoffice-Quote mit nur 14 Prozent gerade mal halb so hoch wie im Frühjahr. „Hier müssen wir mehr machen – die Verwaltungen, wie die Wirtschaft. Und hier geht auch mehr!“

Damit die Regeln in einem Unternehmen für alle klar sind, müssen auch Dinge wie der Arbeitsschutz geregelt sein. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung sind so wesentlich, dass ein formelles Gesetz nötig ist. Für ein solches Gesetz gilt: Hier liegen die Kompetenzen beim Bund und nicht bei der Landesregierung.

Parallel bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. Maßnahmen, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen.

Zum Schluss appellierte Kretschmann auch nochmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, auch wenn noch schwierige Monate vor uns lägen, weiter durchzuhalten. „Auch wenn es uns allen schwerfällt, mir genauso. Halten Sie sich an die Regeln, befolgen Sie bitte die Maßnahmen. Jeden Kontakt, den wir vermeiden können, behindert die Ausbreitung des Virus, verhindert Leid und Tod“, so Kretschmanns abschließende Bitte.

Notbetreuung in Schorndorf

  • Schulen: In Schorndorf deckt die Stadtverwaltung die Notbetreuung bis 8 Uhr und nach 12 Uhr ab. Zwischen 8 und 12 Uhr ist die Notbetreuung durch die Lehrkräfte gewährleistet.
  • Kitas: Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung (Kinder, die durch das Jugendamt oder die Frühförderstelle begleitet werden). 

    An Tagen, an denen die Kindertagesstätte des Kindes keine regulären Schließtage hätte, können Eltern zu den regulären Öffnungszeiten und dem gebuchten Umfang eine Notbetreuung für Ihr Kind beantragen. Die städtischen Kitas sind zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar auch wenn dort keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. 

    Eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt direkt in der Kita. Bitte geben Sie dafür den ausgefüllten Anmeldebogen (Download 45 KB) spätestens am Freitag, 15. Januar bis 13 Uhr in der Kita Ihres Kindes ab und reichen Sie bis spätestens 25. Januar die Arbeitgeberbescheinigungen (Download 23 KB) nach. 

    Sollten in der Kita Ihres Kindes die Kapazitäten für Notbetreuung erschöpft sein, wird eine Priorisierung durch den jeweiligen Träger der Einrichtung stattfinden.

Anmeldebogen zur Notbetreuung für Kitas ab 18. Januar (Download 45 KB)
Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage in der Kita (Download 23 KB)