Stadtnachricht

Infos rund um Corona-Impfungen


Der Innenbereich des Kreisimpfzentrums in Waiblingen.

Seit 22. Januar wird im Rems-Murr-Kreis der Corona-Impfstoff geimpft. Viele Menschen wollen sich impfen lassen und versuchen einen Termin zu bekommen. Weil noch wenig Impfstoff zur Verfügung steht, können in den ersten drei Wochen nur 150 Termine pro Woche vergeben werden. Diese seien bereits vollständig ausgebucht, so die Mitteilung des Landratsamtes Rems-Murr.

Termine am Wochenende

Die Termine werden im Rems-Murr-Kreis bewusst am Wochenende angeboten, um älteren Menschen eine Begleitung durch Familienangehörige oder Bekannte zu erleichtern. In den Folgewochen sollen sich 300 Menschen pro Woche impfen lassen. Termine seien derzeit nur für die ersten zehn Wochen buchbar. Aktuell werden immer drei Wochen vor dem Impftag die neuen Termine zur Buchung freigegeben. Also kann man für die Impfung am 20. Februar ab dem 30. Januar anfragen und für die Impfung am 21. Februar ab 31. Januar. Vorausgesetzt, es wird genügend Impfstoff geliefert.

Um einen Impftermin zu erhalten, muss man diesen buchen: unter der Telefonnummer 116 117 oder online über die zugehörige Plattform www.impfterminservice.de. Um den Impfschutz zu bekommen sind zwei Impfungen notwendig. Die Computersoftware berücksichtigt den notwendigen zeitlichen Abstand, wenn man online bucht.

Unterstützung bei der Anmeldung

Wer sich die Anmeldung nicht selber zutraut, erhält in Schorndorf Unterstützung über die Nummer des Familienzentrums 07181 8877-267. Zwei Mitarbeiterinnen nehmen wochentags von 9 bis 11 Uhr die Kontaktdaten auf und leiten diese an die Mentorinnen und Mentorinnen des Digital-Kompass weiter. Diese vereinbaren die beiden Impftermine und führen alle notwendigen Formalitäten durch. Möglichst schnell erhalten die Senioren danach die schriftliche Bestätigung sowie alle Unterlagen per Post zugeschickt. Es ist zu beachten, dass die Mitarbeiterinnen keine Impfberatung machen, sondern nur Termine. Die Rückmeldung kann jedoch mehrere Wochen dauern, da täglich nur sehr wenige Impftermine zur Verfügung stehen. Auf Terminwünsche kann nicht eingegangen werden. Organisatorisch unterstützt wird das Team durch die Firma „MIT WIRKUNG“ Schelling & Schelling GbR einem Büroservice für Senioren aus Waiblingen, die ihre Kompetenz kostenfrei zur Verfügung stellt.

Fahrten zum Impfzentrum

Die Impfung findet statt im Kreisimpfzentrum, Rundsporthalle, Beinsteiner Straße 160, 71334 Waiblingen, Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

Wer nicht selber fahren kann oder nicht von Angehörigen oder Bekannten gefahren werden kann, hat die Möglichkeit mit Zug und Bus zum Impfzentrum zu gelangen: Mit der Bahn nach Waiblingen und vom dortigen Bahnhof fährt die Buslinie 204 Richtung Beinstein Hausweinberg (Fußweg zum KIZ ca. 2 Minuten). Die Haltestelle heißt „Rundsporthalle“.

Ist das auch nicht möglich, bieten die Taxiunternehmen ihre Dienste an. Zusätzlich fahren die Mobilen Dienste des Deutschen Roten Kreuzes. Die Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Das Angebot richtet sich an körperbehinderte und geistig behinderte Menschen sowie Personen, die aufgrund notwendiger Unterstützung keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen können. Die Mobilen Dienste Remstal des DRK sind erreichbar unter der Telefonnummer 07151 2002-69.

Kosten übernimmt die Krankenkasse

Die Kosten der Impfung übernimmt die Krankenkasse. Die Kosten für die Fahrt ins Impfzentrum muss dagegen jeder selber tragen. Diese richten sich nach den gefahrenen Kilometern und liegen bei Taxis und Fahrdiensten für eine einfache Fahrt von Schorndorf zum Impfzentrum in Waiblingen bei 40 bis 50 Euro.

Je nach Situation kann die Krankenkasse einen Teil der Fahrtkosten über den Krankentransport abrechnen. Die Voraussetzungen dafür sind:
  • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen aG, H oder Bl,
  • Pflegegrad 3 und Schwerbehinderung Merkzeichen G oder
  • Pflegegrad 4 oder 5
Wer keine der drei oben genannten Voraussetzungen erfüllt, aber vergleichbar in seiner Mobilität beeinträchtigt ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung von der Krankenkasse erhalten. Die entsprechende Verordnung zur Krankenbeförderung stellt der Hausarzt aus.

Seniorinnen und Senioren, die mit sehr wenig Geld auskommen müssen, können für einen Teil der Fahrtkosten bei der Stadt einen Zuschuss erhalten. Dafür wenden sie sich bitte mit entsprechendem Taxibeleg und Bedürftigkeitsnachweis wie zum Beispiel Tafelausweis, Grundsicherungs- oder Rentenbescheid an den Sozialdienst der Stadt Schorndorf, Telefonnumer 07181 602-3301.