Stadtnachricht

Medizinische Maske ist Pflicht


Bei Terminen in den Schorndorfer Rathäusern gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard.

Diese Pflicht gilt auch für den Wochenmarkt.