Medizinische Maske ist Pflicht
02.02.2021
Bei Terminen in den Schorndorfer Rathäusern gilt ab sofort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) oder ein Atemschutz mit FFP2-, KN 95-, N 95- oder vergleichbarem Standard.
Diese Pflicht gilt auch für den Wochenmarkt.