Stadtnachricht

Informationen zur Öffnung der Kindertagesstätten


Was heißt das?

Das bedeutet, dass die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden müssen:
  • Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in den Bring- und Abholsituationen.
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu den anderen Eltern und zum Kitapersonal.
  • Das Bringen und Abholen Ihres Kindes wird weiterhin an der Tür stattfinden.
In wie weit die in der Kita zusätzlichen Angebote, wie z. B. das naturnahe Konzept, Hampelmann, o.ä. umgesetzt werden können, wird jeweils vor Ort in der Kita auf Basis der Möglichkeiten entschieden werden.

Was muss man noch beachten?

Die Kinder und auch sie sind sicher froh, dass nun der Besuch der Kita wieder möglich sein wird. Dennoch kann es für einige Kinder nach fast zehn Wochen zu Hause auch ein Neustart in der Kita sein. Daher bitten wir Sie, geben Sie Ihrem Kind und anderen Kindern vor allem in den Bringsituationen die Möglichkeit in Ruhe an zu kommen und sich von Ihren Eltern zu verabschieden. Planen sie daher etwas mehr Zeit ein und drängeln sie nicht. Das ist für das Kind und die pädagogischen Fachkräfte eher kontraproduktiv und erschwert die pädagogische Arbeit unnötig.

Informationen bzgl. der Gebühren

Für alle Kinder, die im Februar 2021 in der Notbetreuung waren, wird im Nachgang tageweise die Betreuung abgerechnet.
 
Für alle, die ihr Kind wieder ab dem 22. Februar 2021 in die Kita bringen gilt, dass gemäß § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung der Stadt Schorndorf für den Monat Februar 50 % der Kitagebühren erhoben werden. Für Eltern, die schon die Notbetreuung in Anspruch genommen haben wird maximal die reguläre Monatsgebühr fällig. Ein separater Gebührenbescheid wird noch an alle Eltern verschickt.
 
Wir wünschen allen Kindern einen guten Start in der Kita und bleiben Sie alle gesund.
 
Ihr Fachbereich Kindertagesstätte