Stadtnachricht

Öffnungen und Lockerungen ab Montag, 8. März


Wir gehen deshalb davon aus, dass die folgenden Öffnungen und Lockerungen ab Montag, 8. März, im Rems-Murr-Kreis und damit auch bei uns in Schorndorf gelten:
  • Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Regelungen zur Maskenpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes, in der die oben genannten Maßnahmen dann tatsächlich bestätigt werden, wird erfahrungsgemäß erst im Laufe des Wochenendes von der Landesregierung veröffentlicht.