Stadtnachricht

Corona: Aktuelle Informationen


Schorndorf startet im Laufe der kommenden Woche ein zusätzliches ergänzendes Schnelltest-Angebot. Das Land stellt den Kommunen zur Testung vulnerabler Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, Mitarbeitenden des ÖPNV, der Polizei, der Verwaltung und pflegenden Angehörigen kostenlos Schnelltests zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem DRK wird die Stadt Schorndorf in der Albert-Schweitzer-Turnhalle ein kommunales Testzentrum aufbauen und voraussichtlich von Montag bis Samstag Testtermine zur Verfügung stellen. Weitere Informationen folgen, sobald der Starttermin feststeht.

Gleichzeitig bereitet die Stadtverwaltung ein weiteres kommunales Testzentrum in der Innenstadt vor. „Unser Ziel ist es, Handel und Gastronomie in unserer Stadt auch durch die Möglichkeit unkomplizierter Schnelltests vor Ort zu unterstützen“, betont Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Und er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Nutzen Sie die Testmöglichkeiten, die es bereits gibt. Tragen Sie dazu bei, dass wir gemeinsam die Inzidenzzahlen niedrig halten und damit die aktuellen Öffnungen bestehen bleiben können.“

Bisher sind kostenlose Tests über das Landratsamt Rems-Murr (LRA) möglich. Das LRA arbeitet hierbei mit Apotheken und Ärzten und Ärztinnen vor Ort zusammen. Kostenfrei testen lassen können sich unter anderem Personen mit Bescheinigung (zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer), Personen, die eine Warnung in der Corona-App erhalten haben, Kontaktpersonen ersten Grades ohne Symptome etc. Mehr Infos hierzu unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest.

Öffnung Rathäuser

Das Rathaus am Marktplatz 1 ist ab Montag, 15. März, wieder geöffnet, die Kolleginnen der Stadtinfo stehen Besucherinnen und Besuchern für Fragen und Infos wieder zur Verfügung. Auch die öffentlichen Toiletten sind dann wieder zugänglich. Für die anderen Rathäuser erarbeitet die Stadt ein Öffnungskonzept, das sich an den Vorgaben für den Einzelhandel orientieren wird: Zugang ohne Termin bis zu einer Inzidenz von 50. Ab einer Inzidenz von 50 wird der Zugang nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sein. Sobald feststeht, ab wann die anderen Rathäuser wieder geöffnet haben, wird die Stadtverwaltung dies kommunizieren.

Öffnung Stadtwerke

Auch die Stadtwerke arbeiten an einem Konzept zur Öffnung des Kundencenters in der Augustenstraße 7. Bis dahin ist das Kundencenter der Stadtwerke telefonisch unter 07181 96450-444 und per E-Mail unter info(at)stadtwerke-schorndorf.de erreichbar. Infos unter www.stadtwerke-schorndorf.de.

Info Präsenzunterricht

Zum Montag, 15. März, starten die Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen in den Präsenzunterricht. Daher wird die städtische Schulkindbetreuung ab diesem Zeitpunkt ebenfalls im vollen Umfang wieder angeboten, Betreuungsentgelte werden wieder fällig. Dazu erhalten die Eltern eine separate Information über die Abrechnungsmodalitäten. Die Entgelte ab April 2021 werden wieder eingezogen. Durch die Bildung fester Kohorten und gleichbleibenden Betreuungskräften versucht die Verwaltung, eine Durchmischung bestmöglich zu vermeiden. Eine zeitweise Schließung einzelner Betreuungsgruppen kann dadurch notwendig werden, sollten Betreuungskräfte ausfallen. Um eine Durchmischung zu vermeiden, bleiben die städtischen Mensen bis nach den Osterferien geschlossen.

Öffnung Stadtbücherei

Ab heute, Donnerstag, 11. März, öffnet die Stadtbücherei Schorndorf nach dem Prinzip „click & meet“. Es gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 10 bis 19 Uhr, Mittwoch und Freitag von 14 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 13 Uhr. Lediglich am Samstag, 13. März ist ausnahmsweise geschlossen, weil das Personal am Sonntag bei der Landtagswahl im Einsatz ist. „click & meet“ bedeutet, dass gemäß der geltenden Corona-Verordnung der Besuch der Stadtbücherei nur mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt ist. Die Terminbuchung ist ausschließlich telefonisch unter der Telefonnummer 07181 602-6006 möglich. Basierend auf der zur Verfügung stehenden Fläche sind in der Stadtbücherei Schorndorf maximal 12 Personen gleichzeitig zugelassen. Der bisherige Abholservice „click & collect“, bei dem die Stadtbücherei das Zusammenstellen der Medien übernahm, endet am Mittwoch, 10. März.

Während der Schließzeit wurden die Leihfristen pauschal verlängert. Jetzt gelten wieder die regulären Ausleihfristen. Die entliehenen Medien sollen zurückgegeben werden. Wer aus Sicherheitsgründen lieber ohne persönlichen Kontakt abgeben möchte, kann den Medienrückgabebehälter vor dem Eingang der Stadtbücherei nutzen. Er ist rund um die Uhr für die Abgabe entliehener Medien offen.

Öffnung Stadtarchiv

Für den Benutzerraum im Stadtarchiv Schorndorf können unter den Telefonnummern 07181 602-1150 und 07181 602-1152 wieder Termine (maximal 90 Minuten) für eine Archivnutzung während der regulären Öffnungszeiten – Montag 9 bis 13 Uhr und Mittwoch 13 bis 17 Uhr – gebucht werden.

Öffnung Stadtmuseum

Ab Donnerstag, 11. März, ist das Stadtmuseum Schorndorf zu den regulären Öffnungszeiten wieder geöffnet. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich. Zeitgleich sind im Museum maximal 20 Besucherinnen und Besucher zugelassen. Auch hier gelten die Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.

Öffnung Forscherfabrik

Das Team der Forscherfabrik bereitet eine Öffnung des Forscher-Parcours für Dienstag, 23. März, vor. Nähere Einzelheiten werden demnächst veröffentlicht. Voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche wird auch das Gottlieb-Daimler-Geburtshaus wieder öffnen.

Trauungen

Seit dem 8. März sind bei Eheschließungen maximal 10 Personen erlaubt. Hierzu zählen die Eheschließenden und die Gäste; die Standesbeamtin oder der Standesbeamte und die Kinder der beiden Eheschließenden zählen nicht dazu. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2/KN95/N95) ist verpflichtend. Mit Einverständnis der Standesbeamtin oder des Standesbeamten kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgenommen werden.
Es müssen die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden und vor der Trauung dem Standesamt vorliegen.

Beisetzungen

Im Freien gilt:
  • Unter freiem Himmel liegt die maximal erlaubte Zahl der Teilnehmenden bei 100 Personen.
  • Die Abstandsregel von 1,5 Meter von jeder Person zur nächsten muss vor, während und nach der Veranstaltung eingehalten werden.
  • Sollte die Abstandsregelung von 1,5 Meter aufgrund der örtlichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden können, wird die Personenzahl begrenzt.
  • Während der Veranstaltung gilt das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2/KN95/N95).
  • Es müssen die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder die typische Symptome einer Infektion aufweisen, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
In den Aussegnungshallen gilt:
  • Es müssen die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, oder die typische Symptome einer Infektion aufweisen, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.
  • Weiterhin ist nur eine begrenzte Anzahl an Personen erlaubt. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln ist diese in den Aussegnungshallen unterschiedlich. Hygienekonzepte liegen für alle Aussegnungshallen vor.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2/KN95/N95) ist verpflichtend.
  • Während der Trauerfeier ist der Gemeindegesang untersagt.