Stadtnachricht

Rems-Murr-Kreis hat die 50er-Schwelle bei den Corona-Fallzahlen überschritten


Der Rems-Murr-Kreis hat die 50er-Schwelle bei der 7-Tages-Inzidenz am Dienstag, 16. März erstmals seit Ende Januar überschritten. Erst wenn dieser Wert drei Tage in Folge überschritten wird, sind Einschränkungen nötig. Das bedeutet: Sollte der Wert am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag überschritten werden, könnten frühestens am Samstag – also am 20. März – die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehenen Einschränkungen gelten (siehe Hintergrund). Mit diesem Vorgehen soll gerade dem Einzelhandel ein Mindestmaß an Vorlauf ermöglicht werden.
 
Voraussetzung für Einschränkungen ist außerdem, dass die hohen Infektionszahlen nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht auf einen punktuellen Ausbruch zurückzuführen sind, sondern dass vielmehr ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt. Das ist im Moment der Fall.
 
Landrat Dr. Richard Sigel sagt: „Über mehrere Wochen waren die Zahlen bei uns im Rems-Murr-Kreis erfreulich niedrig und wir konnten uns dem Trend entgegenstemmen. Ich habe mich gefreut, dass bei uns die Geschäfte im Einzelhandel wieder öffnen konnten. Nachdem rund um den Rems-Murr-Kreis die Werte bereits gestiegen waren, steht nun auch bei uns die Corona-Ampel wieder auf Rot. Bedauerlicherweise war zu erwarten, dass die erneute Ausbreitung von Corona an der Kreisgrenze nicht Halt macht. Deshalb sollten wir gemeinsam alles daransetzen, die beginnende dritte Welle zu brechen.“
In dieser fragilen Lage appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Denken Sie bitte weiterhin an Abstand und Hygiene. Einem kurzen Beisammensein kann eine lange Quarantäne folgen. Nur wenn wir gemeinsam weiter dranbleiben, können wir für die wärmeren Tage auf etwas mehr Normalität – im Einzelhandel, aber auch in der Gastronomie – hoffen.“
 
Gerade auch mit Blick auf die Schulöffnungen bittet der Landrat die Bürgerinnen und Bürger, die kostenlosen Schnelltests zu nutzen: „Schnelltest bieten zumindest für den Moment ein Stück mehr Sicherheit und Klarheit. Im Rems-Murr-Kreis haben wir inzwischen ein flächendeckendes Netz an Testzentren geknüpft. Helfen Sie mit, nur gemeinsam können wir es schaffen, dem Virus einen Riegel vorzuschieben“, so Sigel weiter.
 
Im Schnelltestportal des Landkreises unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest stehen mehr als 100 Testzentren für kostenlose Schnelltests bereit. Mit Blick auf die Schulen empfiehlt das Landratsamt, Schülerinnen und Schülern, ab der 1. Klasse der Grundschule eine Maske zu tragen. Ab der 3. Klasse wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz empfohlen (keine FFP-Maske). Ab Klasse 5 gilt wie gehabt die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen (FFP-Maske möglich, aber nicht zwingend. Bei FFP-Maske Hinweise zur Tragedauer beachten).

Hintergrund: Wie und wann kommt es zu Einschränkungen?


Maßgeblich für die Überschreitung sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert werden. Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen über 50 liegt, dann müssen gemäß der Corona-Verordnung des Landes (Paragraph 20, Absatz 7) Lockerungen zurückgenommen werden. In diesem Fall stellt das Landratsamt durch Pressearbeit und eine amtliche Bekanntmachung offiziell fest, dass der Wert über 50 liegt. Die Einschränkungen greifen dann am zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung.