Aktuelle Corona-Informationen
18.03.2021
Bereits seit Ende Februar besteht für das Personal in Schulen die Möglichkeit, sich zweimal wöchentlich kostenlos und ohne Anlass auf Corona testen zu lassen. Um die Testungen einfacher in den Tagesablauf der Lehrer- und Belegschaft vor Ort integrieren zu können, sind Schorndorfer Apotheker und Ärzte direkt in die Schulen vor Ort gekommen. Nachdem die Landesregierung mit der Öffnung der Grundschulen und teilweisen Öffnung der weiterführenden Schulen bekanntgegeben hat, dass allen Schülerinnen und Schülern ein Angebot für zwei freiwillige Tests pro Woche auf das Corona-Virus gemacht werden soll, haben sich die Schorndorfer Schulen mit Apothekern und Ärzten auf praktikable Lösungen in den Schulen verständigt.
Die bereits bestehenden Kooperationen im Rahmen der Testung des Schulpersonals mit Apotheken und Ärzten wurde nun auf die Testung von Schülerinnen und Schülern ausgeweitet. Die Anwendung von Schnelltests und Selbsttests unter Aufsicht ist eine große Chance, das Infektionsgeschehen nachhaltig zu begrenzen. Somit soll vermieden werden, dass die Schulen zu Clustern von Infektionen werden und wirken damit weiteren Schulschließungen entgegen. So haben die meisten Schorndorfer Schulen mit den Schorndorfer Ärzten und Apothekern bereits freiwillige Testungen mindestens einmal pro Woche - ab dieser Woche - auf den Weg gebracht. Zur Anwendung kommen die angenehmeren Wattestäbchentests im Nasenvorderbereich. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihre Einwilligung zur freiwilligen Testung geben. Die Informationen zur Einwilligungserklärung und Organisation der Tests erfolgen über die jeweiligen Schulen. Sollte ein Verdachtsfall auftreten, muss im Anschluss an den Schnelltest ein PCR-Test in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum vorgenommen werden.
Öffnung der Rathäuser
Nachdem das Rathaus am Marktplatz seit dieser Woche wieder für den Publikumsverkehr geöffnet hat, können Bürgerinnen und Bürger ab kommenden Montag, 22. März, auch das Künkelin-Rathaus wieder ohne vereinbarten Termin aufsuchen. Für den Fachbereich BürgerService, mit Ausnahme der Friedhofsverwaltung und der Verwaltungsstellen, gelten folgende Öffnungszeiten:- Montag: 8 bis 12.30 Uhr
- Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Termine für Dienstleistungen, für die eine persönliche Vorsprache notwendig ist, können online unter www.schorndorf.de, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Alle weiteren Anliegen sollen möglichst schriftlich geklärt werden.
- Erreichbarkeit Pass- und Meldewesen: 07181 602-6001, buergerservice(at)schorndorf.de
- Erreichbarkeit Standesamt: 07181 602-6009, standesamt(at)schorndorf.de
- Erreichbarkeit Ausländerwesen: 07181 602-6008, auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de
- Ausweisdokumente können im Erdgeschoss abgeholt werden.
- Bereits vergebene Termine oder feste Terminvereinbarungen werden beibehalten und haben Vorrang in der Warteschlange vor dem Künkelin-Rathaus.
- Ohne vorab vereinbarten Termin müssen die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Einhaltung von Hygiene-Anforderungen eventuell mit einer längeren Wartezeit rechnen.
- Das Rathaus darf nur mit einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) betreten werden.
- Eine Einlasskontrolle regelt den Zugang in das Gebäude. Im Eingangsbereich erhält jede Person eine Zugangskarte, da die Personenanzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen begrenzt ist. Die Stadtverwaltung Schorndorf weist darauf hin, dass die BürgerInnen wenn möglich ohne Begleitpersonen kommen sollen.