Stadtnachricht

Rems-Murr-Kreis hat die Inzidenz von 50 an mehr als drei Tagen überschritten


Der Rems-Murr-Kreis hat am heutigen Freitag, 19. März, die 50er-Schwelle bei den Corona-Fallzahlen an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Daher müssen Lockerungen leider zurück genommen werden.

Folgende Einschränkungen gelten daher ab Montag, 22. März in Schorndorf:

  • Der Einzelhandel darf Kunden nur nach vorheriger Terminvergabe, dem sogenanntem „Click and Meet“ empfangen. Wer einen persönlichen Termin im Geschäft seiner Wahl ausmacht, kann zum vereinbarten Zeitpunkt einkaufen. Diese Regelung gilt nicht für Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen und Lebensmittelgeschäfte.
  • Die Gastronomie (auch Außengastronomie) bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  • Der Zugang zum Künkelin-Rathaus ist wie bisher ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung erlaubt, wenn alle Beteiligten während der gesamten Zeit medizinische Masken tragen. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest benötigt.

Oberbürgermeister Matthias Klopfer wendet sich mit dem dringenden Appell an die Schorndorfer Bürgerinnen und Bürger, das Angebot der kostenlosen Bürgertests einmal pro Woche in Anspruch zu nehmen.

Über die Entscheidung der Landesregierung, die Außengastronomie geschlossen zu halten, zeigt er sich sichtlich enttäuscht: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Außengastronomie mit vorherigem Schnelltest öffnen hätte können. Ich spüre, dass die Unzufriedenheit der Bürger über die Maßnahmen zunehmend größer wird.“