Stadtnachricht

Aktuelle Corona-Informationen


Bund und Länder haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang der Woche bis zum 18. April verlängert. Infos hierzu finden sich auf der städtischen Webseite unter www.schorndorf.de/corona und zusammengefasst am Ende dieses Artikels „Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern“. Grundsätzlich gilt für Baden-Württemberg die Corona-Verordnung des Landes. Die aktuelle Version lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor, daher sind viele offene Fragen nicht abschließend geklärt. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, ist diese auf www.schorndorf.de/corona zu finden. Kurz vor Redaktionsschluss wurde zudem bekannt, dass der Gründonnerstag als sogenannter „Ruhetag“ in einer neuerlichen Bund-Länder-Konferenz gekippt wurde und damit ein regulärer Arbeitstag bleibt.

Der Schorndorfer Wochenmarkt vor herrlicher Fachwerkkulisse.

Wochenmarkt am Ostersamstag, 3. April, offen

Der Schorndorfer Wochenmarkt hat – wie die Lebensmittelgeschäfte auch – am Ostersamstag, 3. April, zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Allerdings wird es an diesem Tag keine gastronomischen Angebote geben, lediglich die Lebensmittelstände werden auf dem Wochenmarkt vertreten sein. Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch nochmals an die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und bitten darum, die Abstände einzuhalten.

Möglichkeit zum Schnelltest nutzen – auch am Gründonnerstag und Ostersamstag

Das Testzentrum in der Albert-Schweitzer-Turnhalle in Schorndorf bietet weiterhin die Möglichkeit von Schnelltests an. Die Bescheinigungen gelten 24 Stunden (siehe auch Text „Dezernenten gehen mit gutem Beispiel voran“). Das Testzentrum hat in der Regel von Montag bis Samstag von 9 bis 12 und von 17 bis 20 Uhr geöffnet. Unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest lässt sich schnell und unkompliziert ein Termin vereinbaren. Das Testzentrum hat auch am Gründonnerstag, 1. April, und Ostersamstag, 3. April (9 bis 14 Uhr), geöffnet.

Impftruck: Erstgeimpfte erhalten jetzt die zweite Impfung

Der Impftruck des Rems-Murr-Kreises ist am kommenden Wochenende zur zweiten Impfung in Schorndorf. Er steht wieder am Oskar Frech SeeBad in der Lortzingstraße. Ihre zweite Impfung erhalten diejenigen, die vor drei Wochen ihre erste Impfung im Impftruck in Schorndorf erhalten haben. Wir bitten die Betroffenen, die bereits ausgehändigten Unterlagen mitzubringen. Falls es hierzu noch Fragen gibt, wenden sich die Betroffenen bitte an Nicole Amolsch unter Telefon 07181 602-1010 oder Cara Szedlak unter 07181 602-1004. Sobald feststeht, ob und wann der Imfptruck erneut in Schorndorf ist, werden wir informieren.

Unterstützung für gastronomische Betriebe

Aufgrund der Pandemie sind einige Gastronomiebetriebe seit nunmehr einem Jahr durchgehend geschlossen, die Inhaber von Gaststättenerlaubnissen damit unverschuldet daran gehindert, ihren Betrieb entsprechend ihrer Erlaubnis auszuüben. Eine Gaststättenerlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Aus wichtigem Grund kann diese Jahresfrist jedoch verlängert werden. Da die Stadtverwaltung Schorndorf die Betriebe in dieser schwierigen Zeit so gut es geht unterstützen möchte, muss kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. In Schorndorf verliert kein Betrieb seine Gaststättenerlaubnis aufgrund einer verstrichenen Jahresfrist. Die Stadtverwaltung Schorndorf erlässt daher eine „Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Jahresfrist nach § 8 Gaststättengesetz (GastG) für Erlaubnisinhaber“. Die Frist verlängert sich damit bis 31. März 2022. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat für die in seinem Zuständigkeitsbereich betroffenen Betriebe ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Frist bis zum automatischen Erlöschen der Erlaubnisse um ein weiteres Jahr hinausschiebt. Übrigens: Auf www.schorndorf.de/wirtschaft/corona sind alle Infos rund um die Corona-Hilfen für Unternehmen zusammengefasst.

AWO und Tafel Schorndorf spenden 15.000 medizinische Masken

Seit Beginn der Woche gilt die Maskenpflicht für Grundschüler. Gemeinsam haben die AWO Schorndorf und die Tafel jetzt 15.000 medizinische Masken für Schorndorfer Grundschülerinnen und Grundschüler gespendet. Der von der Tafel beigesteuerte Teil der Masken soll benachteiligten Kindern zugutekommen. Um diese Kinder nicht in der Schule zu stigmatisieren, hat die AWO Schorndorf beschlossen, die Spende zu erweitern und alle Schorndorfer Grundschülerinnen und Grundschüler mit Masken zu versorgen. Die erste Charge, die 6.900 Masken umfasst, ist bereits in Schorndorf eingetroffen und wird in den kommenden Tagen an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Der Gesamtwert der Sachspende beträgt etwa 3.000 Euro. Tim Schopf, Vorsitzender der AWO Schorndorf, und Thorsten Leiter, Inhaber der Uhland Apotheke, haben sich für die zügige Beschaffung der Masken eingesetzt.

Im Namen der Stadt Schorndorf bedankt sich Oberbürgermeister Matthias Klopfer herzlich: „Ich freue mich sehr über diese Spende, die einem guten Zweck dient und zu einer flächendeckenden Ausstattung der Grundschüler mit medizinischen Masken beiträgt“. Die Masken werden gebündelt in 30er Packungen entsprechend der Schülerzahl auf die Grundschulen verteilt.

Aktuelle Beschlüsse von Bund und Ländern

Folgendes haben Bund und Länder laut Informationen der Bunderegierung zu Beginn der Woche beschlossen: Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen - überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden. Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten die strengeren Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen wieder rückgängig gemacht werden. Durch zusätzliche Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden.

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am gestrigen Mittwoch war allerdings noch nicht bekannt, ob Bund und Länder neben der Rücknahme des Gründonnerstags als sogenannter „Ruhetag“ weitere Maßnahmen beschlossen haben. Wir bitten daher, aktuelle Entwicklungen auch unter www.schorndorf.de zu verfolgen.