Stadtnachricht

Ja-Sagen in der Natur


Die Trauplatte mit Bestuhlung im SchlossparkEine Eheschließung ist die gemeinsame Erklärung der Verbundenheit vor dem Gesetz. Auch in diesen Zeiten ermöglicht die Stadt Schorndorf standesamtliche Trauungen an besonderen Orten.

In diesem Jahr sollen an drei Samstagen im Schlosspark standesamtliche Trauungen stattfinden. Mit der Kulisse des Schorndorfer Schlosses und der historischen Schlossmauer können sich Paare, umgeben von blühenden Pflanzen und großen Bäumen, das Ja-Wort geben. „Der Schlosspark bietet eine einmalige Atmosphäre in Schorndorf. Wir sind sehr froh einen weiteren Trauort in diesem Jahr zu gewinnen, der sich auch bereits großer Beliebtheit erfreut“, bestätigt Martina Schaaf, Sachgebietsleiterin Standesamt bei der Stadtverwaltung Schorndorf. Die Traufläche im Schlosspark ist während der Remstal Gartenschau 2019 entstanden und ermöglicht den Eheschließenden nun ein einmaliges Erlebnis. Als Ausweichort bei schlechten Wetterprognosen steht das Alte Rathaus am Marktplatz in Schorndorf für die Trauung zur Verfügung. Die Entscheidung soll jeweils zwei Tage vor der Trauung erfolgen.

An folgenden Samstagen werden die Trauungen im Schlosspark angeboten:

  • 26. Juni,
  • 31. Juli (bereits ausgebucht)
  • und 21. August.

Zur Verfügung stehen Trautermine um 13 Uhr und 14 Uhr.

Die Kosten für die Trauungen im Schlosspark betragen für die Eheschließenden bei 30 Sitzplätzen 266 Euro, dabei sind die Reservierung des möglichen alternativen Trauorts im Alten Rathaus bereits enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die Anmeldung Eheschließung, Eheurkunde und das Stammbuch.

Weitere Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort und den Kosten 

Bei konkreten Anfragen wenden sich Interessierte gerne direkt an das Standesamt. E-Mail: standesamt(at)schorndorf.de, Telefon: 07181 602 6009.

Erlaubte Gästezahl richtet sich nach den Corona-Bestimmungen

Darüber hinaus weist Martina Schaaf auf die aktuelle Situation hin: „Aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit noch keine Auskunft geben zur erlaubten Gästezahl bei den Trauungen im Schlosspark, denn maßgeblich sind die Vorschriften am Tag der Trauung. Dies gilt ebenfalls für Feierlichkeiten rund um die standesamtliche Trauung.“