Stadtnachricht

Land stellt 500.000 Euro für Hochwasser-Schäden bereit


Das Hochwasser vom 13. und 14. Januar überflutete im Kreis große Gebiete an Rems, Murr und Wieslauf. Besonders hart betroffen waren Backnang, Burgstetten, Murrhardt, Oppenweiler, Rudersberg, Schorndorf, Sulzbach an der Murr und Weissach im Tal. Hochwassergeschädigte können ab sofort über ihre Stadt oder Gemeinde finanzielle Hilfen beantragen. Das Land Baden-Württemberg stellt 500.000 Euro für den Rems-Murr-Kreis bereit.

Antragsberechtigt sind private Haushalte sowie kleine, regional ansässige Familienbetriebe mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten. Beantragt werden kann die Landeshilfe für Sachschäden - insbesondere am Inventar - sowie für die Beseitigung von Gebäudeschäden. Hierzu zählen insbesondere Trockenlegung sowie die Instandsetzung der Haustechnik. Nicht erstattungsfähig sind Verdienstausfälle sowie nicht gewerbliche Arbeitsleistungen. Die genauen Antragsvoraussetzungen sind in einem Hinweisblatt des Landratsamtes enthalten.

Um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können, gibt es je nach Schadensfall Mindest- und Obergrenzen. So muss dem Antragsteller nach Abzug der Leistungen von Versicherungen und Dritten ein Mindestschaden von 2.000 Euro entstanden sein.

Januar-Hochwasser
 

 

Ein Hochwasserschaden von mehr als 50.000 Euro kann bei der Bemessung der Landeshilfe nicht berücksichtigt werden. Da das Land die Eigenvorsorge in den Vordergrund stellt, ist die Hochwasserhilfe als ergänzende Maßnahme konzipiert.

Für die Betroffenen liegen bei den Rathäusern ihrer Städte und Gemeinden das entsprechende Formular sowie ein Hinweisblatt zur Beantragung von Landeshilfen bereit. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.rems-murr-kreis.de heruntergeladen werden.

Ende der Antragsfrist ist am 8. März

Bis spätestens Dienstag, 8. März, 24 Uhr (Ausschlussfrist) müssen die ausgefüllten Anträge beim städtischen Tiefbauamt, Palmstraße 10, eingegangen sein. Ansprechpartnerinnen sind Manuela Keiser und Monika Mayer, Telefon 07181/602-702. Das Landratsamt hat sich mit den am stärksten betroffenen Städten und Gemeinden zusammengesetzt, um schnelle und praktikable Wege für die Zuteilung der Hochwasserhilfen festzulegen.

Die Landeshilfe kann nach Feststellung der Gesamtschadenssumme im Rems-Murr-Kreis voraussichtlich ab dem 14. März von den Städten und Gemeinden ausbezahlt werden.