Stadtnachricht

Aktuelle Regelung bei Bestattungen


Die zulässige Personenzahl bei Bestattungen bleibt wie bisher bei 100 Personen im Freien. Die Regelungen der Verordnung des Kultusministeriums über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen bleiben weiter wirksam.
Das Kultusministerium hat die Aussage vom 16. April die Personenzahl auf 15 Personen zu begrenzen, korrigiert.