Stadtnachricht

Aktuelle Corona-Informationen


Seit Samstag gilt auch im Rems-Murr-Kreis die Bundesnotbremse nach einheitlichen Regeln. Diese beinhaltet Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Alle Informationen rund um Corona finden sich auf www.schorndorf.de/corona.

Sonderverkauf der Schorndorf Tickets

Ab Dienstag, 4. Mai, wird das „Schorndorf Ticket“ auf dem Wochenmarkt verkauft. Der Verkaufsstand ist direkt vor dem Rathauseingang, immer dienstags von 9 bis 12 Uhr. Nur Barzahlung möglich. Geplant ist der wöchentliche Verkauf auf dem Wochenmarkt bis zur Öffnung der Stadtinfo.
Das „Schorndorf-Ticket“ kann für 7,50 Euro (statt 10 Euro) erworben werden. Es sind nur Tickets für Erwachsene erhältlich. Das „Schorndorf-Ticket“ gilt für den Busverkehr in der Kernstadt und den Stadtteilen, die S-Bahn zwischen Weiler und Schorndorf und die Wieslauftalbahn zwischen Miedelsbach und Schorndorf. Das 4er Ticket enthält vier Abschnitte. Ein Abschnitt berechtigt zu einer Fahrt, ist vor Antritt zu entwerten und gilt dann längstens zwei Stunden. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen in Richtung Fahrziel sind erlaubt. Das „Schorndorf-Ticket“ kann auch von mehreren Personen benutzt werden. Pro Person ist ein Abschnitt zu entwerten.

Neue Regelungen für Beerdigungen und Trauerfeiern

Der Bund hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft gesetzt, woraus sich die sogenannte Corona-Notbremse ergibt. Auch für Beerdigungen und Trauerfeiern gelten somit gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz neue Regelungen: Wenn die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, gelten Einschränkungen ab dem übernächsten Tag. Im Rems-Murr-Kreis liegt die Inzidenz aktuell weit über 100. Daher wird die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern auf 30 Personen beschränkt.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt zur neuen Regelung: „Den Trauernden soll natürlich weiterhin möglich sein, der Verstorbenen in einem würdigen Rahmen zu gedenken. Gleichzeitig muss aber insbesondere im Rahmen einer Hochinzidenzlage den erheblichen Infektionsrisiken größerer Menschenansammlungen Rechnung getragen werden und ein schonender Ausgleich aller Belange gefunden werden, um das Infektionsgeschehen nicht weiter anzufachen. Die Regelung trägt diesen Gesichtspunkten Rechnung.“ Nähere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der Friedhofsverwaltung, E-Mail: friedhof(at)schorndorf.de.

FFP2-Masken sind Pflicht im ÖPNV

Mit Eintritt der verabschiedeten Bundesnotbremse gilt seit Samstag, 24. April, eine Tragepflicht von FFP2-Masken beziehungsweise Masken der Norm KN95/N95 im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Das Tragen einer OP-Maske reicht nicht mehr aus. Dies gilt in allen Bussen und Bahnen sowie an allen oberirdischen und unterirdischen Haltestellen.

Hinweisschild zur Bedeckung von Mund und Nase am Schorndorfer Bahnhof

Testzentrum nutzen

Das Testzentrum in der Albert-Schweitzer-Turnhalle in Schorndorf bietet weiterhin die Möglichkeit von Schnelltests an. Das Testzentrum hat folgende Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch von 16.30 bis 20.30 Uhr
  • Freitag von 16.30 bis 20.30 Uhr
  • Samstag von 10 bis 14 Uhr

An folgenden Tagen hat das Testzentrum geschlossen:

  • Samstag, 1. Mai,
  • Mittwoch, 5. Mai,
  • und Montag, 24. Mai.

Unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest lässt sich ein Termin vereinbaren. Eine telefonische Terminvereinbarung ist im Testzentrum leider nicht möglich. Die Bescheinigung eines negativen Schnelltests ist 24 Stunden gültig. Wer telefonisch einen Testtermin vereinbaren möchte, kann sich direkt an die Schorndorfer Apotheken und Arztpraxen wenden.

Nutzung der Sportplätze für Gruppen derzeit nicht erlaubt

Da die 7-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis momentan über 100 liegt, ist Freizeitsport nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung von Sportanlagen, Sportstätten oder Bolzplätzen in Gruppen momentan nicht erlaubt ist. Lediglich Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Personen kontaktlosen Sport im Freien ausüben.