Stadtnachricht

Nach Randalen am Wochenende


Nach der Aufhebung der Ausgangssperre in fast allen Landkreisen Baden-Württembergs ist es in vielen Städten am ersten warmen Wochenende nachts zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Regeln, Ansammlungen von Hunderten von Menschen, massivem Vandalismus, Körperverletzung und Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen, so auch in Stuttgart, Schwäbisch Gmünd und Tübingen.

Die Oberbürgermeister Frank Nopper und Richard Arnold (beide CDU), Boris Palmer (Grüne) und der Schorndorfer Oberbürgermeister Matthias Klopfer (SPD) haben dafür kein Verständnis: „Wir alle haben den Freiheitsentzug des letzten Jahres gespürt, aber Freiheit heißt auch Verantwortung. Jetzt so die Sau auf Kosten anderer raus zu lassen, das geht einfach nicht.“

An die Landesregierung appellieren die Oberbürgermeister, bis zum kommenden langen Wochenende Vorkehrungen gegen eine Wiederholung des Nachtstresses für die Bewohner und Hauseigentümer der Innenstädte zu treffen: „Die Polizei muss in den Städten bei Nacht Präsenz zeigen, und die Corona-Sperrstunde für die Gastronomie sollte in einem ersten Schritt auf 23 Uhr verschoben werden. Wo es notwendig ist, können lokale Alkoholkonsumverbote hinzukommen, dann bekommen wir die Lage wieder unter Kontrolle.“

Die Regelung, wonach die Gastronomie um 21 Uhr, in wenigen Kreisen um 22 Uhr schließen muss, ist nach Auffassung der Oberbürgermeister kontraproduktiv: „Die Schließung der Gastronomie reduziert die soziale Kontrolle und fördert aggressive Zusammenballungen. Der Wirt erhebt Daten und kontrolliert den Ausschank. Ruhigeres Publikum verlässt wegen der Schließzeit die Stadt schon um neun. Wer bleibt, bringt den Alkohol selbst mit, und dabei verlieren offenbar allzu viele die Kontrolle. Daher sollten die frühabendliche Corona-Sperrstunde des Landes bald entfallen und die Schließzeiten der Gastronomie wieder in die Hoheit der Kommunen gestellt werden.“

Ergänzend könne – wie im Rahmen des Tübinger Modellversuchs bereits praktiziert – der Ausschank und der Konsum von Alkohol im Stadtzentrum außerhalb der Außengastronomie auf öffentlichen Plätzen untersagt werden. Tübingen bereitet eine entsprechende Allgemeinverfügung vor und sucht dazu die Abstimmung mit dem Landkreis Tübingen.