Stadtnachricht

Corona: Aktuelle Informationen


Seit Montag, 31. Mai, ist die Bundesnotbremse im Rems-Murr-Kreis außer Kraft. Damit gelten die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes in der jeweils aktuellen Fassung. Treffen sind dann mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten möglich, Kinder bis 13 Jahre, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Zudem tritt Öffnungsschritt 1 des Landes-Stufenplans in Kraft. Mehr Infos unter www.rems-murr-kreis.de/corona.

Mit Auflagen, Test- und Hygienekonzept darf unter anderem folgendes öffnen:

  • Gastronomie (6 bis 21 Uhr),
  • Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-Anlagen, Bootsverleih),
  • Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze),
  • Kulturveranstaltungen außen bis 100 Personen, Galerien und Museen,
  • Kontaktarmer Sport außen bis 20 Personen,
  • Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang

Im Einzelhandel gilt weiterhin Click & Meet. Körpernahe Dienstleistungen sind weiter mit Termin erlaubt. Neu: Nur, wenn Maske tragen dabei nicht möglich ist (zum Beispiel bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnelltest benötigt. Hinsichtlich der Öffnung der Gastronomie sowie des Einzelhandels gab es zur Testpflicht einige Nachfragen an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Schorndorf. Die Gastronomie unterliegt dabei anderen Vorgaben als der Einzelhandel. Im Einzelhandel können im Rahmen der geltenden Click-and-Meet-Regelung entweder

  • ein Kunde/Kundin je 40 angefangene Quadratmeter Verkaufsfläche ohne Test-, Impf- oder Genesenennachweis zugelassen werden, oder
  • zwei Kunden/Kundinnen je 40 angefangenen Quadratmeter Verkaufsfläche ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis im Sinne des § 5 CoronaVO vorlegen.

In der Gastronomie kann aufgrund der geltenden Regelungen keine Ausnahme von der Pflicht zum Nachweis der „3 G’s“ (geimpft, genesen oder getestet) gemacht werden. Für eine detailliertere Darstellung der Vorgaben finden Interessierte die entsprechende Übersicht des Landes auf www.baden-wuerttemberg.de.

Öffnungszeiten im Bürgerbüro

Ab kommenden Montag, 7. Juni, hat das Künkelin-Rathaus auch ohne vereinbarten Termin wieder geöffnet. Für alle Dienstleistungen im Bürgerbüro werden im Zeitraum bis 30. Juli 2021 die Öffnungszeiten und damit auch die Terminkapazitäten online erweitert:

  • Montag: 8 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr

Für alle übrigen Dienstleistungen im Fachbereich BürgerService, mit Ausnahme der Friedhofsverwaltung und der Verwaltungsstellen gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 8 bis 12.30 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Die Stadtverwaltung bittet folgende Vorgehensweise für den BürgerService zu beachten:

  • Termine für Dienstleistungen können online unter www.schorndorf.de, telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
  • Pass- und Meldewesen: 07181 602-6001, buergerservice(at)schorndorf.de
  • Standesamt: 07181 602-6009, standesamt(at)schorndorf.de
  • Ausländerwesen: 07181 602-6008, auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de
  • Ausweisdokumente können im Erdgeschoss abgeholt werden.
  • Bereits vergebene Termine oder feste Terminvereinbarungen werden beibehalten und haben Vorrang in der Warteschlange vor dem Eingangsbereich des Künkelin-Rathauses.
  • Ohne vorab vereinbarten Termin müssen die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Einhaltung von Hygiene-Anforderungen eventuell mit einer längeren Wartezeit rechnen.
  • Das Rathaus darf nur mit einer medizinischen Maske (FFP2-Maske oder OP-Maske) betreten werden.
  • Eine Einlasskontrolle regelt den Zugang in das Gebäude. Im Eingangsbereich erhält die Person eine Zugangskarte, da die Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen begrenzt ist. Deshalb zählen vollständig geimpfte und genesene Personen zur Gesamtpersonenzahl. Die Stadtverwaltung Schorndorf weist darauf hin, dass die BürgerInnen möglichst ohne Begleitperson kommen sollen.

Forscherfabrik und weitere Öffnungen

Seit dem gestrigen Dienstag, 1. Juni, dürfen Interessierte in der Forscherfabrik wieder tüfteln und im Stadtmuseum Geschichte(n) entdecken. Ein Besuch erfordert keine Anmeldung, jedoch ein negatives Testergebnis. In der Forscherfabrik empfiehlt sich die vorherige Onlinebuchung.
Das Tüfteln in der Mitmachausstellung der Forscherfabrik ist in festgelegten Zeitfenstern von zwei Stunden Länge möglich. Es gelten vorerst folgende Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 13 bis 17 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 11 bis 17 Uhr. In den Pfingstferien, noch bis einschließlich Freitag, 4. Juni, öffnet die Forscherfabrik auch Wochentags bereits ab 11 Uhr. Die Zeitfenster von zwei Stunden beginnen mit Öffnung. Wer also die zwei Stunden auskosten möchte, kommt entweder um 13 Uhr und geht um 15 Uhr oder kommt um 15 Uhr und bleibt bis zum Schluss (17 Uhr). Seit März erweitert die „Mini-Entdeckerwelt“ die Ausstellung für die Kleinen zwischen zwei und vier Jahren. (Aktuelle Infos unter www.forscherfabrik-schorndorf.de.)

Das Stadtmuseum hat zu seinen gewohnten Zeiten geöffnet: Dienstag bis Samstag von 14 bis 17 Uhr und Sonn- und Feiertage von 11 bis 17 Uhr. Neu ist hier die Sonderausstellung im Erdgeschoss, in der es um die „Euthanasiemorde“ der Nationalsozialisten und die Schorndorfer Opfer geht. Weitere Infos unter www.stadtmuseum-schorndorf.de.
Für den Eintritt in beide Häuser gelten folgende Voraussetzungen: ein tagesaktueller, negativer Schnelltest (alternativ: Impf- oder Genesungsnachweis) für alle Personen ab sechs Jahren, die Kontaktdatenerfassung, das Tragen einer medizinischen Maske sowie die Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Um einen sicheren Besuch gewährleisten zu können, ist die maximale Personenanzahl ebenfalls noch reduziert. Im Stadtmuseum ist keine Anmeldung nötig. Doch in der Forscherfabrik ist es ratsam, vorab im Onlineshop (www.forscherfabrik-shop.de) Eintrittskarten zu erwerben, um die Enttäuschung, vor geschlossener Tür zu stehen, zu vermeiden. Übrigens hat auch das Gottlieb-Daimler-Geburtshaus in der Höllgasse 7 wieder geöffnet.

Testen

Getestet zu werden, ist im Landkreis mit seinem flächendeckenden Netz an Schnelltestzentren (rund 160 Testzentren sind in COSAN eingebunden) und überwachten Testmöglichkeiten in vielen Betrieben und dem digitalen Nachweis mit RMK-COSIMA sehr niederschwellig möglich. Die App bindet auch die Ergebnisse von überwachten Selbst-Schnelltests ein, die in Schule und Betrieb gemacht werden. Auf diese Weise können Testergebnisse ganz einfach und digital zur Eintrittskarte für den Einzelhandel, für die Gastronomie oder das Freibad genutzt werden. Weitere Info: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest. Sollte die Inzidenz fünf Tage stabil unter 50 bleiben, kommt es am übernächsten Tag zu weiteren Lockerungen laut Corona-Verordnung des Landes.