Stadtnachricht

Aktuelle Corona-Informationen


Seit Montag, 14. Juni, werden in den Impfzentren nach der Zweitimpfung digitale Impfnachweise ausgegeben. Diese können durch einen QR-Code von Smartphone-Apps (CovPass-App oder Corona-Warn-App) ausgelesen werden, sodass der gelbe Impfpass nicht mehr mitgeführt werden muss. Bürgerinnen und Bürger, die bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, bekommen den digitalen Impfnachweis in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt. Der Versand erfolgt über einen Dienstleister des Landes und nicht über die Impfzentren. Wer die Impfungen beim Hausarzt / bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.

Lockerung der Maskenpflicht an Schulen

Mit der Neuauflage der Corona-Verordnung will die Landesregierung in Baden-Württemberg die Maskenpflicht lockern, auch an Schulen. So soll ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 die Maskenpflicht auf Schulhöfen fallen. Zudem entfällt die Maskenpflicht im Unterricht bei allen Schulformen, wenn die Inzidenz im Kreis stabil unter 35 liegt und es für zwei Wochen keinen Corona-Ausbruch an der Schule gab, kündigte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) an. Bei einem Corona-Ausbruch werde die Maskenpflicht sofort wieder angeordnet, darauf habe er sich mit Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) geeinigt. Ende kommender Woche solle die Corona-Verordnung entsprechend geändert werden und voraussichtlich am 28. Juni in Kraft treten.

Rems-Murr-Kliniken lockern Besuchsregeln

Infolge der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und fallender Inzidenzwerte passen die Rems-Murr-Kliniken ihre eigeschränkte Besuchsregelung an: Seit Dienstag, 15. Juni, ist pro Patient und Tag wieder ein Besucher erlaubt. Die bisherigen Ausnahmeregeln gelten weiterhin.

Die neuen Besuchsregeln:

  • Jeweils ein Besucher pro Tag und Patient zugelassen
  • Besuchsberechtigte müssen nicht im Vorfeld festgelegt und angemeldet werden, das heißt Besucher können von Tag zu Tag variieren
  • Besuchsdauer pro Patienten: eine Stunde täglich
  • Besuchszeit: 14 bis 19 Uhr täglich
  • Letzter Einlass erfolgt um 18:30 Uhr
  • Besucher müssen getestet, genesen oder vollständig geimpft sein (3G-Regel).

Nach einem kurzen Gesundheitscheck ist Besuchern der Zutritt nur mit einer FFP2-Maske und einem maximal 48-Stunden alten negativen Antigentest der Rems-Murr-Kliniken oder eines akkreditierten Testzentrums (keine Selbsttests) erlaubt. An den Rems-Murr-Kliniken können Termine zum kostenfreien Antigenschnelltest wie bisher ganz bequem über die Online-Anmeldung unter https://engage.rems-murr-kliniken.de vereinbart werden. Alternativ nimmt die Hotline unter der Telefonnummer 07195 591-57775 zwischen 8 und 16 Uhr Terminbuchungen entgegen. Im Rems-Murr-Kreis ist darüber hinaus ein flächendeckendes Netz an Schnelltestzentren eingerichtet. Über die RMK-COSIMA-App können dort Termine gebucht und Testergebnisse ganz einfach und digital nachgewiesen werden.
Ein negativer Antigentest ist nicht notwendig, wenn eine vollständige Impfung, die länger als 14 Tage zurückliegt, oder eine innerhalb der letzten sechs Monate durchgemachten Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen werden kann. Liegt die Infektion länger als 6 Monate zurück, ist zusätzlich ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis nötig. Als Nachweise müssen der Impfausweis beziehungsweise ein PCR-Testergebnis, das maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist, vorgelegt werden. Personen mit grippeähnlichen Symptomen sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.
Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.rems-murr-kliniken.de.