Stadtnachricht

Neue Bodenrichtwerte veröffentlicht


Der Gutachterausschuss Mittleres Remstal hat kürzlich die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2020 beschlossen und nun veröffentlicht. Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden und stellt bei der Wertermittlung für Immobilien einen wichtigen Hilfswert dar. Der Bodenrichtwert ergibt sich als Durchschnittswert aus vorhergegangenen Grundstücksverkäufen.
Der Gutachterausschuss Mittleres Remstal hat die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung der Preisverhältnisse im Jahr 2019 und 2020 am 17. Juni gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung für baureifes Bauland in Euro je Quadratmeter beschlossen.
Die Bodenrichtwerte wurden aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute, baureife Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften in den einzelnen Gebieten. Bei den Richtwertgebieten handelt es sich um keine starr abgegrenzten Gebiete. Die festgelegten Bodenrichtwerte bei den Wohnbau- und Mischgebietsflächen entsprechen einer Bauplatzgröße von 500 Quadratmetern in der Schorndorfer Kernstadt und circa 600 Quadratmetern in den Gemeinden Plüderhausen, Urbach, Winterbach und Remshalden sowie den Schorndorfer Stadtteilen.
Die Baulandmehrfläche (Grundstücksfläche ab 500 beziehungsweise 600 Quadratmetern) wird mit 15 bis 25 Prozent des Bodenrichtwertes je nach Nutzungsmöglichkeit angesetzt. Altlasten sind in den Bodenrichtwerten nicht berücksichtigt. Die Erschließungsbeiträge sind in den Bodenrichtwerten enthalten.
Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert werden durch Differenzen der wertbestimmenden Eigenschaften des einzelnen Grundstücks wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Erschließungszustand bewirkt.
In planungsrechtlich festgesetzten Mischgebietsflächen ist das Flächenverhältnis zwischen vorhandener Wohnbebauung und vorhandener gewerblicher Bebauung einer individuellen Bewertung zu unterziehen.
Bodenrichtwerte für Garten- und Freizeitgrundstücke setzen eine baurechtliche Genehmigung der baulichen Anlagen voraus.

Infos bei der Geschäftsstelle

Auskünfte bezüglich der festgelegten Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mittleres Remstal. Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand erhoben. Kontakt: Telefon 602-1541, E-Mail: gutachterausschuss(at)schorndorf.de.

Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten im Internet

Die neuen Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertkarten können online unter www.schorndorf.de/gutachterausschuss sowie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Mittleres Remstal eingesehen werden.

Zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 31.12.2020