Stadtnachricht

Lockerungen für Beerdigungen und Trauerfeiern


Seit Montag, 28. Juli, gibt es weitere Lockerungen für Beerdigungen und Trauerfeiern. Bislang war geregelt, dass an Veranstaltungen bei Todesfällen maximal 100 Personen teilnehmen können. Diese Regelung wird mit Wirkung vom Mittwoch, 30. Juni, aufgehoben, sodass hierzu keine Beschränkungen mehr gelten. Eine Maskenpflicht bei Beerdigungen und Trauerfeiern im Freien besteht nur, wenn der vorgesehene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmern in geschlossenen Räumen ist weiterhin aufgrund des Abstandsgebots beschränkt, auch muss hier eine medizinische Maske getragen werden. Ein Hygienekonzept sowie die Teilnehmererfassung sind auch weiterhin verpflichtend.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, E-Mail: friedhof(at)schorndorf.de.