Stadtnachricht

Neue Friedhofssatzung beschlossen


Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Friedhofskommission, des technischen Ausschusses und des Verwaltungs- und Sozialausschusses gefolgt und hat Ende Juni die neue Friedhofssatzung beschlossen. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Nun geht es in die Umsetzungsphase der beschlossenen Änderungen. Zu diesen zählen die Umstrukturierung der internen Abläufe sowie eine Überarbeitung der Informationsmaterialien.

Änderungen für die Nutzungsberechtigten

In erster Linie erhöhen sich die ab dem 1. Januar 2022 zu entrichtenden Nutzungsgebühren. Diese wurden letztmals vor fünf Jahren erhöht. Bisher spielten die Fläche der Gräber und die Fallzahlen pro Jahr eine wesentliche Rolle bei der Gebührenkalkulation. Somit hatten die großflächigeren Gräber, bei welchen es sich in der Regel um Erdgräber handelt, einen hohen Anteil an den Gesamtkosten. Der Trend in Schorndorf liegt jedoch, mit etwa 70 Prozent, bei Urnengräbern. Um die Gesamtkosten gleichmäßiger zu verteilen, wird künftig ein anderes Berechnungsmodell angewendet. Demnach sollen die Urnen- und Erdgräber gleichermaßen für die Unterhaltskosten der Friedhöfe herangezogen werden.

Zudem setzen sich die Kosten in der neuen Berechnungsmethode jeweils zur Hälfte aus Laufzeit und Grabfläche, bzw. der Anzahl der beigesetzten Personen, zusammen. Sofern die Grabpflege seitens der Stadtverwaltung erfolgt, kommen Pflegezuschläge hinzu.

Die Stadtverwaltung ist zu einer vollumfänglichen Kostendeckung der Friedhofsverwaltung verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für Kindergräber (mit 30 Prozent Deckung), bei welchen die Schwere der Fälle im Fokus steht, sowie die Gebühren für Aussegnungshallen (mit 50 Prozent Deckung). Nicht in der Gebühr enthalten sind Grabräumungen, da die Nutzungsberechtigten bei dieser die Wahl zwischen der Beauftragung eines Steinmetzes, den Zentralen Diensten Schorndorf oder eines anderen Fachbetriebs haben.

Die neue Gebührenordnung finden Sie auf unserer städtischen Homepage: www.schorndorf.de/friedhoefe.

Neue Grabarten und Patenschaften

Auf dem Alten Friedhofbesteht die Möglichkeit, Patenschaften für Gräber zu übernehmen. Bei der Übernahme der Pflege einer denkmalgeschützten Grabstätte erwirbt man so das Recht auf Beisetzung. Darüber hinaus ändert sich das Angebot der Grabarten. Die Urnenstelen-Reihengräber sowie die dreifach- und vierfachbreiten Erdwahlgräber fallen weg. Neu dabei sind hingegen Rasenwahl- und Reihengräber als Erdbestattung, sowie die bereits erwähnten Kinderreihengemeinschaftsgräber.

Fragen und Infos

Im Herbst dieses Jahres wird noch einmal umfassend über die neue Satzung und deren Änderungen berichtet. Detaillierte Informationen finden Sie den FAQ. Bei Fragen steht das Friedhofsteam gerne zur Verfügung: Friedhofsverwaltung der Stadt Schorndorf, Hungerbühlstraße 32-34, Neuer Friedhof, 73614 Schorndorf, Telefon: 07181 602-3190, -3191 oder -3192, E-Mail: friedhof(at)schorndorf.de.