Stadtnachricht

Aktuelle Verordnung schreibt 3G-Regel für Bibliotheksbesuch vor


Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt vor, dass ab 16. August in den Bibliotheken die 3G-Regel gilt. Die erwachsenen Besucherinnen und Besucher benötigen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Dieser muss beim Eintritt an der Theke gezeigt werden. Für Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler ist kein Nachweis erforderlich. Für diejenigen, die ausschließlich Medien zurückgeben oder eine Vormerkung abholen möchten, macht die Verordnung eine Ausnahme: Sie benötigen keinen Nachweis. Weiterhin bleiben die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und Hygienekonzept bestehen. Inzwischen kann in der Stadtbücherei auch wieder an den Arbeitsplätzen gelernt oder gelesen werden. In diesem Fall werden die Daten zur Kontaktnachverfolgung separat erfasst.