Stadtnachricht

Zweiter Wahlgang: Info zur Briefwahl


Bis Montag, 15. November 2021, 18 Uhr läuft die Frist für die Einreichung weiterer Bewerbungen und die Rücknahme von Bewerbungen für die Neuwahl (= zweiter Wahlgang) am 28. November 2021. Am Tag darauf, Dienstag, 16. November, entscheidet der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen für den 28. November. Das bedeutet, dass der Druck der neuen amtlichen Stimmzettel für den 28. November erst daran anschließend beauftragt werden kann. Deshalb der wichtige Hinweis an alle Wählerinnen und Wähler, die bereits für beide Wahltermine Briefwahl beantragt haben oder nur für die Neuwahl Briefwahl beantragen möchten: Briefwahlunterlagen für die Neuwahl werden von der Stadtverwaltung am Freitag, 19. November 2021 dem Versanddienstleister zur Zustellung übergeben. Wer bereits für beide Wahlen Briefwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt und muss keinen neuen Antrag stellen.

Wer für den 28. November noch keine Briefwahl beantragt hat, kann dies ab sofort im Internet unter der Adresse www.schorndorf.de/obwahl bis Donnerstag, 25. November, 11 Uhr und per E-Mail (wahlamt(at)schorndorf.de) beantragen. Bei der Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Im Rathaus Marktplatz 1 besteht von Montag, 22. November, bis Freitag, 26. November, täglich die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen bzw. die Briefwahl auszuüben.