Stadtnachricht

3G-Regel für Besucherinnen und Besucher


Update Dezember 2021: Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen.

Für Bürgerinnen und Bürger, die in die Rathäuser, Verwaltungsstellen und zu den Stadtwerken und zur Stadtbau kommen, gilt ab kommenden Montag, 29. November, die 3G-Regel. Das heißt, für den Zutritt in die Gebäude müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der Einlasskontrolle nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft (digital auslesbarer Nachweis erforderlich, das gelbe Impfbuch reicht nicht aus), genesen oder tagesaktuell getestet sind. Der Test (Antigen- oder PCR-Test) muss offiziell per Testzertifikat bescheinigt sein.

2G in Stadtbücherei, Forscherfabrik, Stadtmuseum und Stadtarchiv

Stadtbücherei

Für den Zutritt in die Stadtbücherei gilt 2G. Besucherinnen und Besucher müssen gegen Corona geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen sein. Der Nachweis muss beim Eintritt in digital lesbarer Form vorgelegt werden. Nicht immunisierte Personen haben keinen Zutritt. Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren ist der Zutritt gestattet, sofern sie keine Symptome haben. Wer nur Medien zurückgeben oder eine Vormerkung abholen möchte, benötigt keinen Nachweis. Längere Aufenthalte zum Lernen und Arbeiten sind in der Stadtbücherei zurzeit nicht möglich.

Forscherfabrik und Stadtmuseum

Für den Zutritt in die Forscherfabrik und das Stadtmuseum gilt 2G. Besucherinnen und Besucher müssen gegen Corona geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen sein. Der Nachweis muss beim Eintritt in digital lesbarer Form vorgelegt werden. Nicht immunisierte Personen haben keinen Zutritt. Schülerinnen und Schüler, Kinder bis 6 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen. Bei Erwachsenen ist für den Zutritt dann jedoch ein negativer Schnelltest notwendig. Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage eines Schülerausweises aus. Besuche von Schulklassen und Kindergärten sind weiterhin möglich. Auch Kindergeburtstage finden bis Weihnachten noch statt, werden ab Januar aber zunächst ausgesetzt. Für alle Besucher ab 6 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Museumsführungen und Stadtführungen

Es gilt die 2G+ Beschränkung: Besucherinnen und Besucher müssen zusätzlich zum 2G-Nachweis einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (48 Stunden gültig) vorlegen. Der Impfnachweis muss digital auslesbar sein und ein amtliches Ausweisdokument muss vorgezeigt werden. Für Dezember und Januar bietet die Stadtverwaltung keine neuen Termine mehr für Stadtführungen an. Bereits gebuchte Stadtführungen finden unter den genannten Regelungen statt.

Stadtarchiv

Für den Zutritt in das Stadtarchiv gilt 2G. Besucherinnen und Besucher müssen gegen Corona geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate genesen sein. Der Nachweis muss beim Eintritt in digital lesbarer Form vorgelegt werden. Nicht immunisierte Personen haben keinen Zutritt.

Ab Montag 3G für Kundinnen und Kunden auch im Landratsamt

Behörde setzt auf Dialog / Bitte vorab Termin vereinbaren – außer  für Führerschein- und Zulassungsstelle

Nachdem in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 24. November die Alarmstufe II gilt und mittlerweile kreisweit niederschwellige Impf- und Testangebote zur Verfügung stehen, passt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis seine Regelungen für den Publikumsverkehr an. Ab dem kommenden Montag, 29. November, gilt auch für Kundinnen und Kunden des Landratsamtes in den Warn- und Alarmstufen die 3G-Pflicht. Kundinnen und Kunden dürfen dann – genau wie die Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung – die Gebäude nur betreten, wenn sie einen Nachweis als genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet vorzeigen können.

Die Maßnahme soll vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenz- und Hospitalisierungsrate den Schutz der Kundinnen und Kunden erhöhen, aber auch den der Mitarbeitenden des Landratsamtes. Dadurch kann der gewohnte Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden, ohne gleichzeitig die verschärfte Pandemielage aus dem Blick zu verlieren.

Die Behörde setzt für die Einhaltung der 3G-Regelung auf die gezielte Ansprache der Kundinnen und Kunden und wendet die 3G-Pflicht vor dem Hintergrund der Daseinsvorsorge mit Toleranz und Augenmaß an.

3G gilt auch in den Räumen der Führerschein- und Zulassungsstellen. Diese bleiben an allen drei Standorten ohne Terminvereinbarung geöffnet. Für alle anderen Bereiche gilt: Bitte möglichst nicht spontan vorbeikommen, sondern einen Termin ausmachen.

Vor Ort im Landratsamt gibt es für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit, einen Corona-Test zu machen. Dafür stehen rund um den Alten Postplatz mehrere Testzentren bereit. Alle Infos und Buchung unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest. Wer seine Impfung nachholen oder auffrischen möchte, findet alle Termine unter www.rems-murr-kreis.de/kiz.