Stadtnachricht

Großer Andrang bei Impfterminen


Die Stadt Schorndorf bietet gemeinsam mit dem Rems-Murr-Kreis an drei Terminen im Dezemeber die Möglichkeit für Corona-Impfungen an. An den Freitagen 3., 10. und 17. Dezember kommen zwei Ärzte-Teams vom Klinikum Stuttgart jeweils von 14 bis 18 Uhr in die Albert-Schweitzer-Turnhalle und bieten dort Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen an. „Wir freuen uns sehr, dass der Rems-Murr-Kreis uns drei Impftermine zugesagt hat. Damit können wir unsere Ärzte in Schorndorf entlasten und der großen Nachfrage entgegenkommen“, sagt Erster Bürgermeister Thorsten Englert. Ziel ist es, weitere Impftermine anbieten zu können. Hierzu ist der EBM im ständigen Austausch mit dem Landrat.

Erste beide Termine ausgebucht

Die Anmeldung für die ersten beiden Termine war vergangenen Montagmorgen gestartet. Bereits nach wenigen Stunden waren alle 400 Impfangebote vergeben. In Kürze wird die Anmeldung für den 17. Dezember auf der Website des Rems-Murr-Kreises freigeschaltet: www.rems-murr-kreis.de/kiz.

Nach der Terminbuchung kommt eine automatische E-Mail mit dem Absender TEVERON. Es wird empfohlen auch im Spam-Ordner nachzusehen, falls die Mail dort abgelegt wird. Wenn keine Mail eintrifft, war die Buchung nicht erfolgreich. In diesem Fall empfiehlt der Rems-Murr-Kreis noch einen neuen Termin zu buchen.

Sollte man den gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, dann bitte rechtzeitig stornieren. Wie das geht, steht in der Bestätigungs-E-Mail. Bitte die in der Mail genannten Unterlagen zum Impftermin mitbringen. Eine kurze Erläuterung in der Mail hilft beim ausfüllen und ausdrucken der Dokumente. Verimpft werden die Impfstoffe Biontech und Johnson & Johnson.

Pro Termin können insgesamt bis zu 200 Personen geimpft werden. Pro Person muss ein eigener Termin gebucht werden. Begleitpersonen ohne Termin können nicht geimpft werden.

Auf Wunsch können Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft werden (mit Biontech). Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche selbst entscheiden, ob sie geimpft werden möchten. Sie sind in diesem Fall geschäftsfähig und dürfen selbst die Unterschrift leisten. Auch sie bekommen den Impfstoff Biontech.

Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten, sollten die Bürgerinnen und Bürger, die sich impfen lassen wollen, sich möglichst vorab unter www.impfen-bw.de registrieren und ihre Impfdokumente bereits ausgedruckt mitbringen. Ebenso müssen Impfpass, Versichertenkarte und Personalausweis mitgebracht werden.

Info zu Booster-Impfungen

Booster-Impfungen sind bei diesen mobilen Aktionen sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der Landkreis hat sich mit den impfenden Ärztinnen und Ärzten darauf verständigt, dass eine Kulanzzeit von zwei Wochen möglich ist, sofern dies medizinisch möglich ist. Das heißt: Auch Menschen, die vor fünf Monaten und zwei Wochen den vollständigen Impfschutz erhalten haben, bekommen bei den vor-Ort-Aktionen die dritte Impfung. Bei Johnson & Johnson kann die Booster-Impfung vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen.

Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr als Nachweis

Der gelbe Impfpass auf Papier gilt in Baden-Württemberg seit heute (1. Dezember) nicht mehr als Nachweis für die Impfung. Ab sofort müssen Bürgerinnen und Bürger per QR-Code nachweisen, dass sie geimpft sind. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich in einer Apotheke einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen. Der Impfpass muss dafür mit einem gültigen Lichtbildausweis vorgelegt werden. Dann erhält man einen Ausdruck, auf welchem der QR-COde veremrkt ist. Bürgerinnen und Bürger erhalten den QR-Code kostenfrei. Die Kosten, die in den Apotheken entstehen, trägt momentan noch der Staat. Im Rems-Murr-Kreis erhalten alle, die sich an den Impfstützpunkten impfen lassen, den QR-Code direkt vor Ort. Auch Hausärzte können digitale Impfnachweise, also den QR-Code, ausstellen, sie müssen aber nicht. „Wir wollen sicherstellen, dass es Impfpassfälscher künftig schwerer haben“, sagt der baden-württembergische Soizialminister Manfred Lucha zu dieser Maßnahme.