Stadtnachricht

Schorndorfer Friedhöfe


Im Sommer dieses Jahres hat der Gemeinderat die umfassende Satzungsänderung sowie die neuen Gebühren für die Schorndorfer Friedhöfe beschlossen. In Kraft treten diese in wenigen Wochen, auf den 1. Januar 2022.

Ab Januar gelten die neuen Gebührensätze der Friedhofsordnung. Das heißt die Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechts werden teurer, bis auf die Kindergräber.

Die neuen Gebühren als auch eine Übersicht über alle Grabarten sind auf der Homepage sowie in der neuen Broschüre zu finden. Diese liegen in allen Rathäusern, Ortschaftsverwaltungen und der Friedhofsverwaltung aus. Des Weiteren wurden einige Regeln und Verfahren angepasst. Wer beispielsweise auf dem Friedhof als Gewerbebetrieb tätig werden will, benötigt für die Mitarbeitenden einen Beschäftigtenausweis sowie eine Befahrerlaubnis für die Fahrzeuge. Ohne diese ist ein Befahren der Friedhöfe künftig untersagt.

Auf dem Neuen Friedhof als zunächst auch in Miedelsbach gibt es ein Erdrasengrab als neues Grabangebot. In dieses kann ein Sarg beigesetzt werden.

Ein Vorteil dieser Grabart ist, dass die Angehörigen keine Grabpflege übernehmen müssen, da das Grab aus Rasen besteht, welchen die Stadt Schorndorf mäht. Als Grabstein kann eine bodenebene Platte angebracht werden über welchen hinweg gemäht werden kann.
Wer Fragen zur neuen Friedhofsatzung ab 1. Januar 2022 hat oder sich generell über Bestattungsmöglichkeiten auf den Schorndorfer Friedhöfen informieren möchte, kann gerne einen Beratungstermin bei der Friedhofsverwaltung vereinbaren.

Der direkte Kontakt zur Friedhofsverwaltung: friedhof(at)schorndorf.de, www.schorndorf.de/friedhoefe