Stadtnachricht

Grundsteuerjahresbescheide 2022


Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Besitz eines Grundstückes in Schorndorf sind und somit Grundsteuer bezahlen, haben in den kommenden Tagen einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2022 erhalten.

Den Grundsteuer-Jahresbescheiden ist ein Beiblatt beigelegt, welches wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform und insbesondere zu den notwendigen Schritten im Jahr 2022 für die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümern, enthält.

Zum Beiblatt (PDF 127 KB)

Demnach sind alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet bereits im Jahr 2022 eine elektronische Steuererklärung (über das Portal ELSTER) an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Der Aufruf dazu erfolgt nochmals durch die Finanzverwaltung im Frühjahr 2022.

Auch weiterhin wird der Steuermessbetrag durch das Finanzamt in Grundsteuer-Messbescheiden festgesetzt. Dieser Grundsteuer-Messbescheid bildet die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer für die Stadtverwaltung Schorndorf.

Weitere Informationen findet Sie unter www.Grundsteuer-BW.de und auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen unter www.fm.baden-wuerttemberg.de