Stadtnachricht

Allgemeinverfügung zum Verbot der „Montagsspaziergänge“ aufgehoben


Die Stadt Schorndorf hebt die Allgemeinverfügung zum Verbot der „Montagsspaziergänge“ auf. Die Aufhebung wird am Mittwoch, 19. Januar 2022, ortsüblich bekanntgegeben und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. „Die Stadt Schorndorf reagiert damit auch auf die jüngsten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Karlsruhe“, sagt Erster Bürgermeister Thorsten Englert.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich 48 Stunden vorher mit der Benennung eines verantwortlichen Versammlungsleiters beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angemeldet werden. Die zuständige Versammlungsbehörde und auch die Polizei werden weiterhin vor Ort präsent sein und abfragen, ob ein Versammlungsleiter anwesend ist, dem die geltenden Auflagen bekanntgegeben werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die "Spaziergänger" in geeigneter Weise, etwa durch Lautsprecherdurchsagen, auf die vor Ort geltenden Auflagen hingewiesen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • 1,5 Meter Abstand
  • Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes
  • keine Behinderung des Straßenverkehrs, das heißt keine Nutzung von Straßen beziehungsweise Fahrbahnen
  • Festlegung und Einhaltung des Weges des „Spazierganges“

Verstöße gegen diese Auflagen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden situationsbezogen durch die Polizei zur Anzeige gebracht. Die Stadtverwaltung appelliert an alle „Spaziergänger“, sich im Sinne des Infektionsschutzes und mit Rücksicht auf die Allgemeinheit an die Auflagen vor Ort zu halten.