Stadtnachricht

Neue Friedhofssatzung für die Friedhöfe


Seit dem 1. Januar gilt die neue Friedhofssatzung für die Schorndorfer Friedhöfe. Diese umfasst neben zahlreichen Änderungen der Gestaltungsvorschriften auch neue Gebühren für den Erwerb eines Grabnutzungsrechts.

Welche Regeln ab Januar gelten

Seit Januar gelten die neuen Gebührensätze der Friedhofsordnung. Das heißt die Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechts sind teurer geworden, bis auf die Kindergräber. Die neuen Gebühren als auch eine Übersicht über alle Grabarten sind auf der städtischen Homepage sowie in der neuen Broschüre zu finden. Diese liegen in allen Rathäusern, Ortschaftsverwaltungen und der Friedhofsverwaltung aus.

Des Weiteren wurden einige Regeln und Verfahren angepasst. Wer beispielsweise auf dem Friedhof als Gewerbebetrieb tätig werden will, benötigt für die Mitarbeitenden einen Beschäftigtenausweis sowie eine Befahrerlaubnis für die Fahrzeuge. Ohne diese ist ein Befahren der Friedhöfe künftig untersagt.

Gräber können seit Januar grundsätzlich nur noch um mindestens fünf weitere Jahre verlängert werden. Das Verlängern um nur ein oder zwei Jahre ist nicht mehr möglich.

Die Friedhöfe umfassen zudem definierte Gestaltungsbereiche. Hier wird zwischen allgemeinen und besonderen Bereichen unterschieden. In den besonderen Bereichen gibt es pro Grabart spezielle Regelungen, welche es zu beachten gilt. Sie sind der Übersichtlichkeit halber in den Anlagen der Satzung aufgeführt. Die Steinmetze beraten hierzu gerne.

Neue Grabarten

Auf dem Neuen Friedhof sowie in Miedelsbach gibt es ein Erdrasengrab als neues Grabangebot. In dieses kann ein Sarg beigesetzt werden. Ein Vorteil dieser Grabart ist, dass die Angehörigen keine Grabpflege übernehmen müssen, da das Grab aus Rasen besteht, den die Stadt Schorndorf mäht. Als Grabstein kann eine bodenebene Platte angebracht werden über welche hinweg gemäht werden kann.

Patenschaften Alter Friedhof

Mit der neuen Satzung sind künftig auch Patenschaften für Gräber auf dem Alten Friedhof möglich. Wer eine Patenschaft für eine Grabstätte übernimmt, erhält im Gegenzug das Recht, in dieser als Urne beigesetzt zu werden. Im Falle einer Beisetzung fallen hierbei die üblichen Grabnutzungsgebühren an. Da die Umsetzung der Satzung vorranging bearbeitet wird, sind die Patenschaften voraussichtlich erst ab dem Frühjahr/Sommer 2022 möglich. Sollte Interesse an einer Patenschaft bestehen, kann man dieses direkt per E-Mail bei der Friedhofsverwaltung kundtun. Diese meldet sich bei allen Interessenten sobald eine Patenschaft möglich ist.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur neuen Friedhofssatzung oder generellem Interesse zu Bestattungsmöglichkeiten auf den Schorndorfer Friedhöfen, kann einen Beratungstermin bei der Friedhofsverwaltung vereinbart werden. Entweder per E-Mail an friedhof(at)schorndorf.de oder per Telefon 07181 602-3190. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr.

Hier finden sich zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weitere Informationen