Stadtnachricht

Parken und Zufahrt am Neuen Friedhof


Die Stadt Schorndorf hat eine Satzungsänderung für die Friedhöfe vorgenommen.
Im Zuge der Satzungsänderung und deren in Krafttreten zum 1. Januar 2022, wurde eine Zufahrtsbeschränkung für den Neuen Friedhof eingerichtet. Diese Zufahrtsbeschränkung zeigt den zufahrenden Gewerbetreibenden in erster Linie an, dass von nun an eine Befahrerlaubnis sowie ein Beschäftigtenausweis benötigt werden, wenn sie auf das Gelände des Friedhofs fahren möchten.
Die neuen Richtlinien erleichtern aber auch den Arbeitsalltag der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn sie bekommen hierdurch schnell einen Überblick, welche Betriebe aktuell auf dem Friedhof tätig sind. Außerdem können die Mitarbeitenden bei etwaigen Schäden unmittelbar reagieren. Darüber hinaus können Materialanlieferungen für den Friedhof durch die Teilsperrung der Zufahrt uneingeschränkt erfolgen.

Parken am Verwaltungsgebäude

Das Parken am Neuen Friedhof, direkt am Verwaltungsgebäude, war aus diesem Grund bisher ausschließlich den Mitarbeitenden vorbehalten, da diese die Lieferungen koordinieren und entsprechend und unmittelbar umparken können.
Trotz der vorhandenen Beschilderung parkten immer wieder Besucherinnen und Besucher vor dem Verwaltungsgebäude. Als Folge mussten die Fahrer der PKWs bei Anlieferungen auf dem gesamten Friedhofsgelände gesucht werden, was zu Verzögerungen im Lieferbetrieb der Lieferanten führte.

Parken unter den Kastanien

Das Parken unter den Kastanien parallel zur Friedhofsmauer wurde mit dem Inkrafttreten der Satzungsänderung ebenfalls untersagt.
Hintergrund ist der schlechte Zustand der gesamten Fläche. Der würde sich durch die Parkvorgänge und das Befahren sukzessive immer weiter verschlechtern.
Eine Teilsanierung der Fläche ist aufgrund der umstehenden Bäume nur schwer möglich. Daher soll die Fläche langfristig grundsaniert und umgestaltet werden.

Barrierefreiheit hergestellt

Um geheingeschränkten Besucherinnen und Besuchern einen barrierefreien Zugang zum Neuen Friedhof und barrierefreies Parken zu ermöglichen, wurde der Parkbereich neu geordnet: In der obersten Parktasche wurden eigens zwei Behindertenstellplätze ausgewiesen und ein barrierefreier Zuweg hergestellt. Auch der Gehweg ist durch eine Verlängerung fortan barrierefrei.
Für die Pflege und das Bepflanzen von Gräbern stehen nach wie vor sogenannte „Wägelchen“ zur Verfügung. Diese können bis an den Parkplatz, beziehungsweise in der obersten Parktasche sogar bis unmittelbar an den PKW herangezogen werden und anschließend befüllt werden. Sofern in der obersten Parktasche kein Parkplatz frei ist, kann das Material in Ausnahmefällen an gekennzeichneten Stellen nahe den ehemaligen Mitarbeiterparkplätzen entladen und das Auto umgeparkt werden.