Stadt setzt Stadtjäger ein
Die Stadt Schorndorf setzt als eine der ersten Kommunen im Rems-Murr-Kreis Stadtjäger ein. Ab Oktober haben die Bürgerinnen und Bürger mit den Stadtjägern einen Ansprechpartner für alle Themen rund um Wildtiere im städtischen Gebiet der ihnen unbürokratisch Hilfe leisten kann. Ein Stadtjäger kann als Beispiel Fallen stellen, um Waschbären oder ähnliches zu fangen. Die betroffenen Personen müssen den Stadtjäger selber beauftragen und für die entstandenen Kosten aufkommen.
Stadtjäger haben durch ihre umfangreiche Zusatzausbildung zum normalen Jagdschein die Möglichkeit im befriedetem Bezirk Mensch-Wildtierkonflikte zu lösen und präventiv tätig zu sein. Voraussetzung dafür ist neben dem Zusatzlehrgang mit Prüfung, dass eine Kommune den Stadtjäger mit einem Bescheid für Ihr Gebiet einsetzt. Ausgebildet werden die Stadtjäger beim Jagd-Natur-Wildtierschützenverband Baden-Württemberg e.V.
Im Juli 2022 hatte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz alle Voraussetzungen geschaffen, um in Baden-Württemberg Stadtjäger ausbilden und einsetzen zu können. Hintergrund ist, dass immer mehr Wildtiere in die Städte drängen und teils enorme Schäden anrichten.
Interview mit Forstrevierleiter Julian Schmitt
Landesweit wurde eine Zunahme der Ansiedlung von Wildtieren innerorts festgestellt. Ist diese Entwicklung auch in der Stadt Schorndorf zu beobachten?
Diese Entwicklung ist auch in der Stadt Schorndorf zu beobachten. Besonders deutlich zeigt sich eine Populationszunahme (nicht nur im Siedlungsbereich) am Beispiel des Waschbären, der seit 2016 auf der Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten der EU-Verordnung geführt wird. Die Anzahl der erlegten Waschbären im Kreis hat sich von 485 Waschbären im Jagdjahr 2018/2019 auf 1103 im Jagdjahr 2020/21 erhöht.
Wie oft werden Sichtungen von Wildtieren an die Stadt Schorndorf beziehungsweise den/die Wildtierbeauftragte(n) gemeldet?
Mehrmals wöchentlich gibt es mehrere Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger über Wildtiere in Gärten, Häusern, an Straßen oder Wegen beim kommunalen Forstrevier der Stadt Schorndorf oder bei den Jagdpächtern.
Welche Tierarten werden häufig gesichtet? Wie reagieren die Wildtierbeauftragten auf solche Meldungen, wann müssen sie eingreifen und wie?
Die Wildtierarten Fuchs, Marder und Waschbär werden am häufigsten gemeldet. Meist werden am Staupe-Virus erkrankte und schwache Tiere gesichtet. Die untere Jagdbehörde informiert und berät betroffene Bürgerinnen und Bürger und vermittelt bei Bedarf die zuständigen Ansprechpartner für die Fallenjagd bis für die Stadt Schorndorf ein Stadtjäger ernannt wird.
Wann und inwiefern ergeben sich durch die Ansiedlung von Wildtieren in Städten und Gemeinden Konflikte?
Mensch-Wildtierkonflikte unterscheiden sich je nach Wildart und hängen stark davon ab, wie und wo der Kontakt zustande kommt. Die Bürgerinnen und Bürger haben unterschiedliche, teils gegensätzliche Einstellungen zu Wildtieren. Die einen füttern Wildtiere um sie beobachten zu können, andere fürchten Wildtiere als Überträger von Krankheiten.
Konflikte können jederzeit auftreten und berühren verschiedenste Lebensbereiche, wie Gesundheit, Besitztümer und Sicherheit. Um das Zusammenleben von Mensch und Wildtier konfliktarm zu gestalten ist eine Information, wie die Menschen sich Wildtieren gegenüber verhalten sollen, sinnvoll. Informationen für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Wildtier finden sich unter: www.wildtierportal-bw.de.
Lebensweise, Bestands-Situation und Verbreitung von über 45 Wildtier-Arten wer-den dort ausführlich beschrieben. Das Wildtierportal bietet neben Fachinformationen auch Verhaltensregeln im Umgang mit Wildtieren.
Welche Verhaltensregeln sollten die Bürgerinnen und Bürger beachten, um die Ansiedlung von Wildtieren innerorts zu vermeiden?
Menschliche Siedlungen sind für Wildtiere attraktiv, denn sie bieten ein ganzjährig vielfältiges Nahrungsangebot und unterschiedliche landschaftliche Strukturen.
Eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung liegt darin, den Wildtieren das Nahrungsangebot zu entziehen, durch: Vermeidung einer aktiven Fütterung, kein offen zugängliches Haustierfutter, keine Essensreste auf den Kompost, Kompostlegen abdecken, Müllbehälter verschließen.
Auch Unterschlupfmöglichkeiten sollten so gesichert werden, dass ein Eindringen der Wildtiere vermieden wird: Einstiege zum Dachboden verschließen, ans Haus angrenzende Bäume und Sträucher zurückschneiden, Manschetten an Regenrohren anbringen, Schornsteine vergittern.
Welche Verhaltensregeln sollten die Bürgerinnen und Bürger beachten, wenn es zu einem Aufeinandertreffen mit Wildtieren kommt?
Bei Begegnungen mit Wildtieren ist Abstand zu halten und es ist wichtig, sich ruhig zu verhalten, um das Tier nicht unnötig in Stress zu versetzen.
Wildtiere bitte nicht anfassen, einfangen oder in die Enge treiben.
Bereits im Juli 2021 ist der Stadtjäger im Jagdgesetz des Landes aufgenommen worden. Ein Jahr später wurden alle formalen Voraussetzungen vom MLR geschaffen. Welche Aufgaben hat der Stadtjäger?
Mit der Einführung des Stadtjägers wird ein zusätzlicher qualifizierter Ansprechpartner für Wildtiere im Siedlungsraum geschaffen.
Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanage-ments und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen; sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten zusammen.
Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger nicht statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjägerinnen und Stadtjäger, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr.