Stadtnachricht

In wenigen Sekunden zur kostenlosen Meldebescheinigung


In wenigen Sekunden zur Meldebescheinigung

Sie haben Ihren Wohnsitz in Schorndorf und sind mindestens 16 Jahre alt? Dann können Sie ab sofort Ihre persönliche Meldebescheinigung auch online beantragen. Das ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich und erspart Ihnen den Weg ins Bürgerbüro. Sie empfangen die Meldebescheinigung innerhalb von wenigen Sekunden in Ihrem persönlichen ePostfach und sparen zudem noch die Verwaltungsgebühr. Was Sie hierfür brauchen ist ein Personalausweis mit aktivierter elektronischer Ausweisfunktion (eID), einen Computer mit installierter Software „AusweisApp2“ sowie ein Kartenlesegerät oder alternativ ein Smartphone oder Tablet mit NFC-Funktion inklusive installierter „AusweisApp2“ und ein kostenloses Servicekonto im Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de).

Wofür wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Die Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihres Wohnsitzes und enthält Ihre persönlichen Daten, wie Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Sie wird für viele Arten von Vorgängen in Deutschland benötigt, insbesondere für solche, die irgendeine Art von Vertrag beinhalten, wie beispielsweise die Immatrikulation an einer Universität, das Aufgebot beim Standesamt, die Eröffnung eines Bankkontos und vieles mehr. Ihre Meldebescheinigung online zu beantragen, kann Ihnen Wartezeit ersparen und geht in der Regel sehr einfach.

Meldebescheinigung online beantragen - so geht's

Auf der städtischen Webseite unter der Rubrik Stadt&Bürger/Rathaus/Bürgerservice sind unter „Formulare/Online-Prozesse“ bereits eine Vielzahl an Dienstleistungen eingerichtet, die online durchgeführt oder angestoßen werden können. Unter dem Buchstaben M „Meldebescheinigung beantragen“ werden Sie zum Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) weitergeleitet. Hier gelangen Sie direkt zum Login, bei erstmaliger Anmeldung müssen Sie zunächst ein persönliches Servicekonto anlegen.

Nach erfolgreichem Login, öffnet sich der Antrag für eine Meldebescheinigung bei der Stadt Schorndorf. In einem ersten Schritt werden die Daten aus Ihrem Personalausweis ausgelesen. Dies geschieht mit Hilfe der „AusweisApp2“ über das Smartphone oder alternativ mit Hilfe eines Kartenlesegerätes über den PC.

Im zweiten Schritt wählen Sie aus, wofür Sie die Meldebescheinigung benötigen zum Beispiel für den Arbeitgeber, zur Einbürgerung, für das Kinder-/Elterngeld et cetera. Je nach Auswahl, werden später die erforderlichen Daten in Ihrer Meldebescheinigung angezeigt. Sie werden anschließend gefragt, ob Sie noch weitere Daten benötigen und können diese gegebenenfalls einzeln auswählen.

Zuletzt haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Angaben zu kontrollieren und schon ist Ihr Antrag fertig und bereit zum Versenden. Innerhalb von wenigen Sekunden erhalten Sie eine Nachricht in Ihrem persönlichen ePostfach unter ServiceBW mit Ihrer beantragten Meldebescheinigung im PDF-Format im Anhang. Die Datenübertragung zwischen der Verwaltung und dem Serviceportal erfolgt verschlüsselt.

Voraussetzung: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID)

Wichtige Voraussetzung für den Online-Antrag ist, dass Sie sich mit Ihrem Personalausweis online ausweisen können. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach dem 15. Juli 2017 beantragt haben ist die Online-Ausweisfunktion in der Regel automatisch aktiviert. Mit Ihrem Personalausweis haben Sie einen PIN-Brief mit der Transport-PIN erhalten. Einsatzbereit wird die Online-Ausweisfunktion sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen Ihres Ausweises sowie später im Bürgerbüro oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der „AusweisApp2“ setzen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre eID aktiviert ist, können Sie dies an der Zentralen Auskunft im Erdgeschoss des Künkelin-Rathauses während der Öffnungszeiten überprüfen lassen. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Online-Ausweisfunktion (eID) – nachträglich aktivieren

Ist die Online-Ausweisfunktion in Ihrem Personalausweis noch nicht freigeschaltet, kann das verschiedene Gründe haben, zum Beispiel wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises gegen die Aktivierung entschieden, der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die eID nachträglich zu aktivieren. Zum einen können Sie mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes den Online-Ausweis selbst aktivieren oder die PIN zurücksetzen. Zu diesem Zweck müssen Sie lediglich einen PIN-Rücksetzbrief bestellen über www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Auf dieser Webseite finden Sie auch weitere Infos zu diesem Dienst.
Zum anderen können Sie die eID an der Zentralen Auskunft im Erdgeschoss des Künkelin-Rathauses während der Öffnungszeiten aktivieren lassen. Es muss kein Termin vereinbart werden. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit. Die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) ist derzeit kostenlos.

Gewohnter Service weiter nutzbar

Selbstverständlich kann die Meldebescheinigung auch weiterhin direkt beim Bürgerbüro beantragt werden. Eine Terminvereinbarung ist zwar grundsätzlich nicht erforderlich, ist aber von Vorteil, um Ihnen Wartezeiten zu ersparen.

Voraussetzungen:

Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sind mindestens 16 Jahre alt und Ihr Wohnsitz befindet sich in Schorndorf. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 11,20 Euro.

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