Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG zum 1. Januar 2023
04.01.2023
Ihr Anliegen richten Sie bitte formlos schriftlich an die Schorndorfer Ausländerbehörde oder per E-Mail an auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de.
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- Betreff:
Geltendmachung der gesetzlichen Neuregelung zum Chancen-AufenthG - Angaben zur Person:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Kopie Identitätsnachweis
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