Stadtnachricht

Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG zum 1. Januar 2023


Ihr Anliegen richten Sie bitte formlos schriftlich an die Schorndorfer Ausländerbehörde oder per E-Mail an auslaenderbehoerde(at)schorndorf.de.

Folgende Angaben/Unterlagen benötigen wir hierfür:

  • Betreff:
    Geltendmachung der gesetzlichen Neuregelung zum Chancen-AufenthG
  • Angaben zur Person:
    Name, Vorname
    Geburtsdatum
    Kopie Identitätsnachweis

Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere derzeitige Bearbeitungszeit mindestens drei Monate beträgt.