Stadtnachricht

Versand Grundsteuerbescheide – die wichtigsten Fragen und Antworten


Der Hebesatz wurde nicht geändert, die Bescheide haben auch nichts mit der Grundsteuerreform ab 2025 zu tun. Die einzige Änderung: Die Bescheide haben ein etwas anderes Layout und man erhält jetzt je Grundstück einen eigenen Bescheid, bislang waren alle Objekte auf einem Bescheid zusammengefasst.

Die zuständigen Mitarbeiter der Stadt bekommen seit letzter Woche sehr viele Anrufe, E-Mails und Briefe zum Thema Grundsteuer. Aufgrund der Menge der Anfragen, nimmt die Beantwortung einige Zeit in Anspruch.

Die häufigsten Fragestellungen haben wir daher mitsamt den Antworten zusammengefasst.

Ich bin doch gar nicht mehr der Eigentümer. Wieso bekomme ich trotzdem noch den Grundsteuerbescheid?

Die Stadt Schorndorf ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes als Grundlagebescheid für die Grundsteuer gesetzlich gebunden. Ein Eigentumswechsel wird durch eine „Zurechnungsfortschreibung“ berücksichtigt, allerdings erst mit Wirkung zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.

Denn: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet: Verkaufen Sie ihr Grundstück am 15. Februar 2023, so schulden Sie trotzdem für das komplette Jahr 2023 weiterhin die Grundsteuer. Der Käufer wird erst ab 1. Januar 2024 Steuerschuldner. Eine im Kaufvertrag ggf. hiervon abweichend geregelte Zahlungsverpflichtung ist für die Stadt nicht beachtlich, dies muss privatrechtlich zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden.

Die neuen Eigentümer erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der diesen steuerlichen Übergang dokumentiert. Die Stadt erhält eine Mehrfertigung des Grundsteuermessbescheides und erhebt ab dem im Grundsteuermessbescheid genannten 1. Januar die Grundsteuer der neuen Eigentümer.

Dies kann auch rückwirkend erfolgen, wenn z.B. ein Eigentumswechsel im September 2022 erst im April 2023 durch das Finanzamt erfasst wird. Der alte Eigentümer bekommt für 2023 noch einen Grundsteuerbescheid und muss die Steuer vorerst bezahlen. Dieser Bescheid wird dann, sobald der neue Messbescheid bei der Stadt eingeht, mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgehoben und die gezahlte Steuer zurückerstattet.

Das Finanzamt Schorndorf und die Stadt Schorndorf führen die vorgenannten Maßnahmen von Amts wegen durch, ohne dass Sie etwas veranlassen müssen. Zu zeitlichen Verzögerungen kann es aufgrund der aktuellen Fallzahlen dennoch kommen. Auf die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt hat die Stadt keinen Einfluss.

Fazit: Vor einer Umschreibung durch das Finanzamt und dem Erlass neuer Messbescheide, kann die Stadt keine Änderung vornehmen! Bitte sehen Sie daher davon ab, in Einzelfällen bei der Stadt nachzufragen.

Ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung, möchte eine Einzugsermächtigung erteilen oder auch widerrufen.

Fragen rund um den Zahlungsverkehr beantwortet die Stadtkasse. Bitte wende Sie sich an die zuständige Sacharbeiterin der Stadtkasse, die ebenfalls oben rechts auf dem Grundsteuerbescheid genannt ist.

Ich habe ein Grundstück geerbt - was muss ich tun, damit das Grundstück umgeschrieben wird?

Wie auf beim Verkauf gilt: Die Stadt Schorndorf ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes als Grundlagebescheid für die Grundsteuer gesetzlich gebunden. Sie müssen zuerst eine Grundbuchberechtigung beim Grundbuchamt in Waiblingen (Telefon 07151 1664-0) beantragen. Danach muss das Finanzamt das Grundstück noch umschreiben und einen neuen Grundsteuermessbescheid erlassen. Sobald dieser der Stadt Schorndorf vorliegt, wird auch ein geänderter Grundsteuerbescheid auf Ihren Namen erlassen.

Schon vorab können Sie den Grundsteuerbescheid als Bevollmächtigter erhalten. Dazu benötigen wir einen Erbschein des Verstorbenen, sodass wir Sie als Empfänger hinterlegen können, bis das Grundstück vom Finanzamt auf Sie umgeschrieben wird.

Wie wird der Grundstückswert ermittelt? Ich finde den Wert viel zu hoch/viel zu niedrig!

Hierfür ist die Stadt Schorndorf nicht zuständig. Die Bewertung der Objekte wird durch das Finanzamt Schorndorf durchgeführt. Dieses stellt pro Objekt einen Einheitswert fest. Dieser ist dann Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Die Stadt Schorndorf ist an den Grundsteuermessbescheid und den darin festgesetzten Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes gesetzlich gebunden und kann nicht davon abweichen. Diese Messbeträge gelten noch bis Ende 2024 – ab 2025 greifen dann neue Werte der Grundsteuerreform.

Fragen zum Einheitswert richten Sie bitte an das Finanzamt Schorndorf.

Hat der Grundsteuerbescheid vom 10. Januar 2023 etwas mit der Grundsteuerreform 2025 zu tun?

Nein! Bis Ende 2024 wird die Grundsteuer nach altem Recht veranlagt. Wenn Sie außer dem Grundsteuerbescheid der Stadt Schorndorf in den letzten Wochen auch einen Messbescheid des Finanzamts für die Zeit ab 2025 erhalten haben, so prüfen Sie diesen bitte gut und bewahren ihn auf. Dieser wird ab 2025 zur Grundlage für die Grundsteuerberechnung.

Aktuell werden auch Aufforderungen zur Abgabe von Feststellungserklärungen für die Grundsteuer A (land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) verschickt. Diese kommen ebenfalls vom Finanzamt, die Stadt hat keinen Einfluss darauf und kann Ihnen auch keine Fragen hierzu beantworten.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Grundsteuerreform, zur Feststellungserklärung, Elster o.ä. an die zentrale Telefonnummer des Finanzamts Schorndorf 07181 601-510.