Stadtnachricht

Das Onlinezugangsgesetz


Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) verpflichtete Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Ziel des Gesetzes ist eine schnellere, effizientere und nutzerfreundlichere Interaktion mit Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen.

Online-Service für alle Verwaltungsdienstleistungen

Erster Bürgermeister Thorsten Englert macht deutlich: „Digitalisierung betrifft alle Bereiche unseres Lebens. Wir als Stadtverwaltung möchten unsere Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen so flexibel und einfach wie möglich gestalten. Aus diesem Grund arbeiten wir mit Hochdruck daran unsere Dienstleistungen schrittweise zu digitalisieren und einen Online-Service für alle Verwaltungsdienstleistungen anzubieten.“ Bei der Stadt Schorndorf sind bereits 153 Service-Leistungen online verfügbar. Weitere 28 Leistungen sind bereits in Arbeit. Im kommunalen Vergleich sticht Schorndorf bei der Umsetzung des OZG insbesondere hinsichtlich des Reifegrades der angebotenen Online-Dienste heraus. „Unser Ziel ist es, eine vollständig digitale und medienbruchfreie Abwicklung unserer Verwaltungsleistungen zu ermöglichen“, so Philipp Stolz, Leiter der Stabsstelle Digitalisierung.

Auf der städtischen Webseite www.schorndorf.de sind alle Online-Dienstleistungen aufgeführt. Die integrierte Suchfunktion ermöglicht es durch Eingabe von Stichwörtern die passende Online-Leistung innerhalb weniger Sekunden zu finden. Die Stabsstelle Digitalisierung informiert weiterhin über Angebote und Ausbau von Online-Dienste der Stadt Schorndorf. Zu diesem Thema folgt eine dreiteilige Reihe in Schorndorf Aktuell. Fragen und Anmerkungen können per E-Mail an digitalisierung(at)schorndorf.de gerichtet werden.