Stadtnachricht

Ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht


Die fünfjährige Amtszeit der aktuellen Jugendschöffen endet zum 31. Dezember 2023. Deshalb werden derzeit Nachfolger für die Zeit von 2024 bis Ende 2028 gesucht: Die ehrenamtlich bestellten Schöffen sprechen gemeinsam mit Richtern der Strafgerichtsbarkeit im Amts- und Landgericht Recht. Die Schöffen sind dabei den Berufsrichtern gleichgestellt, tragen dieselbe Verantwortung, sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Jugendschöffe werden

Diese Voraussetzungen sind notwendig: Das Kreisjugendamt erstellt eine Vorschlagsliste mit Jugendschöffen. In diese Liste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und die deutsche Sprache in ausreichendem Maß beherrschen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Rems-Murr-Kreis wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, ist von der Wahl ausgeschlossen. Das gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) oder Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und damit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen: Das heißt sie müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung, aber auch aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zusätzlich in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

So kann man sich bewerben

Interesse an der ehrenamtlichen Aufgabe? So kann man sich bewerben: Personen, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe haben, können sich unter der Telefonnummer 07151/501-1433 direkt an das Kreisjugendamt wenden. Die Bewerbungsunterlagen können dort angefordert oder unter https://www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist endet am Donnerstag, 4. Mai. Die Bewerbung muss mehrere Angaben enthalten: den Familiennamen, den Geburtsnamen (bei Abweichung vom Familiennamen), den Vornamen, den Geburtstag, den Geburtsort, den Beruf, die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer. Ebenfalls sind Angaben zur aktuell ausgeübten Tätigkeit, zur Erfahrung in der Jugenderziehung und zur Motivation für die Bewerbung erwünscht.

Dem Jugendhilfeausschuss wird in öffentlicher Sitzung am Montag, 15. Mai eine Vorschlagsliste zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste eine Woche lang im Kreisjugendamt zur Einsichtnahme ausgelegt. Im Anschluss erfolgt die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen durch den Wahlausschuss bei den Amtsgerichten. Adresse für die Bewerbung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt Winnender Straße 30/1 71334 Waiblingen.