Stadtnachricht

Neues Parksystem „An der Mauer“


Der Parkplatz „An der Mauer“ muss wegen der Montage des neuen schrankenfreien Parksystems im Zeitraum von Montag, 11. September, 6 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 15. September voll gesperrt werden. Das Parken ist daher nicht möglich. Bitte abgestellte Fahrzeuge rechtzeitig von der Fläche entfernen.

Schrankenfreies Parken

Im Anschluss wird auf dem Parkplatz „An der Mauer“ dann mit dem neuen System geparkt. Anstelle einer Schranke oder eines Parkscheinautomaten wird künftig das Kennzeichen der einfahrenden Fahrzeuge datenschutzkonform gescannt. Der Parkvorgang beginnt automatisch. Da die ersten 30 Minuten kostenfrei sind, entstehen auch keine Kosten, wenn kein freier Parkplatz gefunden wird. Zum Parken muss man sich nur das Kfz-Kennzeichen merken, kein Parkticket ziehen.
Bei Rückkehr zum Parkplatz kann man am Automaten mit Karte oder Bargeld bezahlen oder über die Parkster-App. Einfach Kennzeichen eingeben und Parkentgeld bezahlen. Im Anschluss kann man einfach losfahren. Das Kennzeichen wird bei der Ausfahrt automatisch gelesen und der Parkvorgang gilt als abgeschlossen. Dazu muss innerhalb von 15 Minuten nach dem Bezahlvorgang von der Parkfläche gefahren werden.

Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs gelesen. So kann ermittelt werden, wie lange ein Parkvorgang gedauert hat. Das Kennzeichen ersetzt die herkömmlichen Papiertickets.
Somit gibt es das herkömmliche Ticket aus Papier oder Plastik nicht, was zur Müllreduzierung führt. Nach Bezahlung kann die Fläche einfach mit dem Fahrzeug verlassen werden. Eine deutliche Beschilderung erinnert nochmals daran, das Bezahlen nicht zu vergessen.

Wie bezahle ich meinen Parkvorgang?

Der Parkvorgang kann entweder über das Handy mit der Parkster App oder klassisch am Automaten bezahlt werden. Zur Bezahlung am Automaten einfach das Kennzeichen eingeben und den Bezahlvorgang beenden.

Wie wird mein Kennzeichen erkannt?

Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen eines Fahrzeugs automatisch durch einen Scanner erkannt – es findet dabei keine dauerhafte Aufzeichnung statt und es ist nicht erkennbar, wer im Fahrzeug sitzt.
Die Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel sind für die Parkraum-Betreibenden einsehbar. Nach Abschluss des Parkvorgangs werden die Daten automatisch gelöscht. Nur im Falle eines Parkverstoßes (Verlassen der Fläche ohne Bezahlung) erfolgt eine Nachverfolgung.

Filmt der Scanner mich bei meiner Ein- und Ausfahrt?

Der Scanner erfasst nur das Kennzeichen. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich, wenn sich ein Kennzeichen im Blickwinkel des Scanners befindet, erfolgt eine Erkennung. Die Kamera kann dabei nicht einsehen, wer das Fahrzeug gefahren hat und wer im Fahrzeug sitzt.

Muss ich bei der Einfahrt extra abbremsen?

Nein. Es ist lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

Welche Daten werden erfasst? Und ist das in Deutschland erlaubt?

Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden erfasst. Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. F DSGVO.

Was passiert mit meinen Daten?

Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei noch nicht bekannt, wer der Fahrzeughalter ist. Dies kann ausschließlich durch die Parkplatz-Betreibenden über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Erfahrung gebracht werden. Eine Abfrage erfolgt nur, wenn ein Parkverstoß vorliegt. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht. Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.

Erfolgt eine dauerhafte Videoüberwachung?

Nein. Der Kamera-Sensor dient nicht der Videoüberwachung. Es wird nur ein Bild des Kfz-Kennzeichens aufgenommen, wenn ein Fahrzeug erkannt wird.

Woher weiß ich, ob mit Kennzeichen-Scannern gearbeitet wird?

Durch die übersichtliche Beschilderung an der Einfahrt und auf der Parkfläche.

Funktioniert die Kennzeichenerkennung auch bei Dunkelheit?

Ja. Die Kennzeichenerkennung arbeitet bei Dunkelheit mit Hilfe von Infrarot-Unterstützung.

Wieso gibt es diese Technik anstelle von Schranken?

Parkprozesse sollten so komfortabel und nahtlos wie möglich gestaltet werden. Digitale Kennzeichenerkennung und automatisierte Prozesse ermöglichen es, veraltete Schrankentechnik mit moderner, schrankenfreier Technik zu ersetzen.

Was bedeutet das für Parkende?

  • Keine Parkscheibe oder Papierticket mehr nötig.
  • Zahlreiche Zahlungsmöglichkeiten.
  • Wer möchte, kann sogar mit App zahlen und spart sich den Gang zum Automaten.
  • Kein Rückstau an der Schranke.

Kosten

Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei.
Kostenfrei und ohne Höchstparkdauer sind Sonn- und Feiertage.

Von Montag bis Samstag ist das Parken von 8 bis 20 Uhr kostenpflichtig:

  • 30 Minuten: 1 Euro
  • weitere drei Minuten: 0,10 Euro
  • Zwei Stunden: 4 Euro
  • weitere 12 Minuten: 0,10 Euro
  • 12 Stunden: 9 Euro
  • Höchstparkdauer: 12 Stunden.