Stadtnachricht

Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz


Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz

Die Stadtverwaltung Schorndorf informiert über die zu beachtenden Modalitäten zum Abstimmungstermin am Sonntag, dem 27. November

Am 27. November findet die Volksabstimmung zum S 21-Kündigungsgesetz statt. Die Abstimmungsvorbereitungen sind bei der Stadtverwaltung bereits in vollem Gange. Hierzu einige grundsätzliche Hinweise:

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Zur Ausübung des Stimmrechts muss die stimmberechtigte Person allerdings auch noch im Stimmberechtigtenverzeichnis, das vom 7. November bis 11. November 2011 im Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Zentrale Auskunft, zur Einsichtnahme bereitsteht, eingetragen sein.

Zustellung der Stimmbenachrichtigungen

Derzeit werden den rund 28.200 stimmberechtigten Schorndorfer Bürgern die Stimmbenachrichtigungen zugestellt. Wer bis zum 6. November 2011 keine Stimmbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, soll sich bitte unbedingt beim Bürgerbüro (Telefon 602-319 bis -323) informieren.

Änderungen bei den Abstimmungsräumen gegenüber der Landtagswahl 2011

Für alle Stimmberechtigten von Ober- und Unterberken befindet sich das Abstimmungslokal im Kindergarten, In den Geißhecken 3.

Stimmzettelschablone für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Volksabstimmung bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt.

Die Felder für die "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD im sogenannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und die DAISY-CD kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon 01805/666456 (Festnetzpreis 14 Cent pro Minute; Mobilfunkpreise max. 42 Cent pro Minute).

Briefabstimmungsunterlagen ab 7. November erhältlich

Briefabstimmungsunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Die Stimmbenachrichtigung ist gleichzeitig als Antrag auf Erteilung von Briefabstimmungsunterlagen zu verwenden.

Dazu muss der untere Abschnitt ausgefüllt und der Vordruck an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden. Bei Rücksendung des Antrags per Post muss der Vordruck in einem ausreichend frankierten Umschlag versendet werden.

Selbstverständlich kann der Antrag direkt bei der Stadtverwaltung bzw. bei einer der Verwaltungsstellen eingeworfen werden. Ab 7. November können die Briefabstimmungsunterlagen selbst im Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Zentrale Auskunft, abgeholt werden. Dort besteht zudem auch die Möglichkeit, die Briefabstimmung sofort auszuüben.

Die Briefabstimmungsunterlagen können auch im Internet unter der Adresse www.schorndorf.de und per E-Mail: Wahl(at)schorndorf.de, bis Freitag, 25. November 2011, 18 Uhr, beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail sind auch Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.

Rechtzeitige Absendung des Abstimmungsbriefes vor der Abstimmung

Der Abstimmungsbrief muss so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er am Samstag vor der Wahl der Stadtverwaltung regulär zugestellt wird. Abstimmungsbriefe, die erst am Abstimmungswochenende in Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig am Abstimmungssonntag zugestellt. Der Abstimmungsbrief sollte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland deshalb spätestens drei Werktage vor der Abstimmung (Donnerstag, den 24. November 2011), bei entfernter liegenden Orten noch früher, eingeworfen werden.

Barrierefreie Abstimmungsräume

In Schorndorf und in den Stadtteilen werden insgesamt 34 Abstimmungsräume eingerichtet. Folgende Abstimmungsräume sind barrierefrei:

Kernstadt

Wahlbezirk Nr.001-01; Ev. Marienstift, Gymnastikraum, Johann.-Philipp-Palm-Straße 44  

Wahlbezirk Nr. 001-02; Künkelinschule, Mehrzweckraum, Schlichtener Str. 22;

Wahlbezirk Nr. 002-04; Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 1, Augustenplatz 4

Wahlbezirk Nr. 002-05; Kindergarten Stadthaus, Gruppenraum, Gmünder Str. 30

Wahlbezirk Nr. 002-06; Kindergarten Stadthaus, Bewegungsraum, Gmünder Str. 30

Wahlbezirk Nr. 002-07; Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 2, Augustenplatz 4

Wahlbezirk Nr.003-07; Max-Planck-Gymnasium, Schulzentrum Grauhalde

Wahlbezirk Nr.003-08; Gottl.-Daimler-Realschule, Aufenthaltsraum, Schulzentrum Grauhalde

Wahlbezirk Nr. 003-09; Gottl.-Daimler-Realschule, Musiksaal, Schulzentrum Grauhalde

Wahlbezirk Nr. 005-12; Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastraße 15

Wahlbezirk Nr. 005-14; Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastraße 15

Wahlbezirk Nr. 005-18; Kath. Kindergarten, Mittlere Uferstraße 68

Wahlbezirk Nr. 006-15; Kepler-Grundschule, Zimmer 11, Alemannenweg 9

Wahlbezirk Nr. 006-16; Kepler-Grundschule, Zimmer 12, Alemannenweg 9

Wahlbezirk 006-19; Kepler-Grundschule, Zimmer 13, Alemannenweg 9


Buhlbronn

Wahlbezirk Nr. 108-21; Bürgerhaus Buhlbronn, Vereinsraum, Steinbühlstraße 5


Haubersbronn

Wahlbezirk Nr. 714-32; Schillerschule, Zimmer 113a, Bei den Linden 18

Wahlbezirk 714-33; Schillerschule, Zimmer 113b, Bei den Linden 18


Miedelsbach

Wahlbezirk Nr. 209-42; Grundschule Miedelsbach, Eichendorffstraße 16


Ober- und Unterberken

Wahlbezirk Nr. 613-51; Kindergarten, In den Geißhecken 3


Schlichten

Wahlbezirk Nr. 310-61; Bürgerzentrum Schlichten, Rathausstraße 36


Schornbach

Wahlbezirk Nr. 512-72; Sommerrainschule, Sommerrain 3


Weiler

Wahlbezirk Nr. 411-82; Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.)

Wahlbezirk Nr. 411-83; Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.)

Stimmberechtigte, denen es aufgrund des fehlenden barrierefreien Zugangs des Abstimmungsraums nicht möglich ist, den Abstimmungsraum des Stimmbezirks aufzusuchen, in dessen Stimmberechtigtenverzeichnis sie eingetragen sind, können einen Stimmschein beantragen.

Der Stimmschein ermöglicht die persönliche Stimmabgabe in jedem beliebigen Stimmbezirk von Schorndorf und im gesamten Abstimmungsgebiet vcon Baden-Württemberg.

Auf die heutige öffentliche Bekanntmachung in den Schorndorfer Nachrichten über das Recht auf Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis und die Erteilung von Stimmscheinen und Briefabstimmungsunterlagen wird hingewiesen.