Stadtnachricht

Informationen zur Wahl am Sonntag, 9. Juni


Europawahl

Für die Teilnahme an der Europawahl gelten für Unionsbürgerinnen und -bürger die gleichen Zulassungsbedingungen wie für Deutsche:

Voraussetzung ist, dass sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Schorndorf ihren Wohnsitz haben, werden von Amts wegen in Schorndorf in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wie wird gewählt?

Wählerinnen und Wähler erhalten in ihrem Wahllokal oder mit den beantragten Briefwahlunterlagen den Stimmzettel für die Europawahl.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, die auf einem Stimmzettel aufgeführt sind, gewählt.
Als Wählerin/als Wähler hat man eine Stimme.
Insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen wurden in Deutschland zur Europawahl 2024 zugelassen. Für jedes Bundesland gibt es einen individuellen Stimmzettel, da die CDU in jedem Bundesland mit einer eigenen Landesliste antritt. Die anderen Parteien und politischen Vereinigungen treten mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer zur Europawahl an.
Auf dem Stimmzettel sind jeweils die ersten zehn Kandidierenden der jeweiligen Parteien aufgeführt. Man wählt jedoch keine einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten, sondern entscheidet sich für eine Partei und setzt dort sein Kreuz.

Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger im Sinne des Art. 116 Grundgesetz, deren Mindestwohndauer von drei Monaten vor der Wahl im Verbandsgebiet liegt.
Das Wahlgebiet Region Stuttgart umfasst die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg, den Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart.
Bei der Regionalwahl kann man seine Stimme bereits ab dem Alter von 16 Jahren abgeben.
Das Wahlrecht gilt im Unterschied zur Gemeinderatswahl nicht für Unionsbürger.

Wie wird im Wahlkreis Rems-Murr-Kreis (in Schorndorf) gewählt?

Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen, die auf einem Stimmzettel aufgeführt sind, gewählt.
Als Wählerin/als Wähler hat man eine Stimme.
Für den Wahlkreis Rems-Murr-Kreis wurden neun Wahlvorschläge zugelassen:
CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Wähler, SPD, AfD, FDP, Die LINKE, ÖDP und PIRATEN.

Wahl des Kreistags des Rems-Murr-Kreises im Wahlkreis 3 Schorndorf

Wie werden die Mitglieder des Kreistags im Wahlkreis 3 Schorndorf gewählt?

Für den Wahlkreis 3 Schorndorf, sind im zu wählenden Kreistag für die Jahre 2024-2029 insgesamt sieben Sitze zu besetzen.
Als Wählerin/als Wähler hat man insgesamt sieben Stimmen.
Es gibt für den Wahlkreis 3 Schorndorf sieben Wahlvorschläge: CDU, Die Freien, GRÜNE, SPD, FDP-FW, AfD und ÖDP.
Daher findet Verhältniswahl mit sieben Stimmzetteln statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von sieben Stimmen darf nicht überschritten werden, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
Man darf kumulieren (= Stimmen häufen), also Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur eine, sondern auch zwei oder drei Stimmen geben.
Man darf panaschieren (= Stimmen auf unterschiedliche Listen verteilen): Es können alle Stimmzettel verwendet werden oder nur einer/mehrere, auf den/die Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Stimmzetteln in die freien Zeilen übertragen werden dürfen. Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.

Wahl des Gemeinderats der Stadt Schorndorf

Wie wird der Gemeinderat der Stadt Schorndorf gewählt?

Im für die Jahre 2024 bis 2029 neu zu wählenden Gemeinderat der Stadt Schorndorf, sind insgesamt 32 Sitze zu besetzen.
Als Wählerin/als Wähler hat man insgesamt 32 Stimmen.
Es gibt für die Wahl des Gemeinderats der Stadt Schorndorf sechs Wahlvorschläge: CDU, SPD, GRÜNE, FDP-FW, AfD und BSS.
Daher findet Verhältniswahl mit sechs Stimmzetteln statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von 32 Stimmen darf nicht überschritten werden, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
Man darf kumulieren (= Stimmen häufen), also Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur eine, sondern auch zwei oder drei Stimmen geben.
Man darf panaschieren (= Stimmen auf unterschiedliche Listen verteilen): Es können alle Stimmzettel verwendet werden oder nur einer/mehrere, auf den/die Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Stimmzetteln in die freien Zeilen übertragen werden dürfen. Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.

Wahl der Ortschaftsräte

Welche Wahlarten werden unterschieden und worin besteht der Unterschied?
Gibt es für die Wahl des Ortschaftsrates in einem Schorndorfer Ortsteil

  • einen Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
    Das heißt:     
    Es gibt eine Liste = einen Stimmzettel.   
    Die genannte maximale Gesamtstimmenzahl ist einzuhalten, sonst ist der Stimmzettel ungültig.    
    Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können nur eine Stimme erhalten.
    Es dürfen auch andere für den Ortsteil wählbare Personen in die leeren Zeilen des Stimmzettels hinzugefügt werden. Bitte darauf achten, dass diese eindeutig identifiziert werden können. Auch diesen Personen darf jeweils nur eine Stimme gegeben werden.
  • zwei oder mehr Wahlvorschläge von Parteien oder Wählervereinigungen, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
    Das heißt:     
    Es gibt zwei oder mehr Listen (= entsprechende Zahl an Stimmzetteln)
    Die genannten maximale Gesamtstimmenzahl ist auch hier einzuhalten, sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
    Sie dürfen kumulieren (= Stimmen häufen), also Bewerberinnen und Bewerbern auch zwei oder drei Stimmen geben.
    Sie dürfen panaschieren (= Stimmen auf unterschiedliche Listen verteilen): Es können alle Stimmzettel verwendet werden oder nur einer/mehrere, auf den/die Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Stimmzetteln in die freien Zeile übertragen werden dürfen.
    Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.

Wie wird in den einzelnen Ortschaften gewählt?

Buhlbronn:

Es gibt einen Wahlvorschlag der Wählervereinigung Buhlbronn. Daher findet Mehrheitswahl mit einem Stimmzettel statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von acht Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können nur eine Stimme erhalten. Man darf andere in den Ortschaftsrat Buhlbronn wählbare Personen (eindeutig identifizierbar) in die leeren Zeilen eintragen, diesen aber auch jeweils nur eine Stimme geben.

Haubersbronn:

Es gibt zwei Wahlvorschläge der Wählervereinigung Haubersbronn und der Wählergemeinschaft Haubersbronn. Daher findet Verhältniswahl mit zwei Stimmzetteln statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von 14 Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können ein, zwei oder drei Stimmen erhalten. Es können beide Stimmzettel verwendet werden oder nur einer, auf den Bewerberinnen und Bewerber aus dem anderen Stimmzettel in die freien Zeilen übertragen werden dürfen. Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.

Miedelsbach:

Es gibt einen Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Miedelsbach. Daher findet Mehrheitswahl mit einem Stimmzettel statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von zwölf Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können nur eine Stimme erhalten. Man darf andere in den Ortschaftsrat Miedelsbach wählbare Personen (eindeutig identifizierbar) in die leeren Zeilen eintragen, diesen aber auch jeweils nur eine Stimme geben.

Oberberken mit Unterberken:

Es gibt einen Wahlvorschlag der Bürgerliste Ober-/Unterberken. Daher findet Mehrheitswahl mit einem Stimmzettel statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von zehn Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können nur eine Stimme erhalten. Man darf andere in den Ortschaftsrat Oberberken mit Unterberken wählbare Personen (eindeutig identifizierbar) in die leeren Zeilen eintragen, diesen aber auch jeweils nur eine Stimme geben.

Schlichten:

Es gibt einen Wahlvorschlag der Unabhängigen Liste Schlichten. Daher findet Mehrheitswahl mit einem Stimmzettel statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von acht Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können nur eine Stimme erhalten. Man darf andere in den Ortschaftsrat Schlichten wählbare Personen (eindeutig identifizierbar) in die leeren Zeilen eintragen, diesen aber auch jeweils nur eine Stimme geben.

Schornbach mit Mannshaupten

Besonderheit: unechte Teilortswahl
Es gibt zwei Wahlvorschläge der Bürgerliste Schornbach und der Unabhängigen Wählerliste Schornbach. Daher findet Verhältniswahl mit zwei Stimmzetteln statt. Hier gilt die Besonderheit der unechten Teilortswahl, das heißt, die insgesamt zehn Sitze im Ortschaftsrat verteilen sich wie folgt: auf den Wohnbezirk Schornbach neun Sitze = neun Bewerberinnen und Bewerber pro Liste; auf den Wohnbezirk Mannshaupten ein Sitz = ein Bewerber/eine Bewerberin pro Liste. Die maximale Gesamtstimmenzahl von zehn Stimmen darf trotzdem nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können eine, zwei oder drei Stimmen erhalten. Es können beide Stimmzettel verwendet werden oder nur einer, auf den Bewerberinnen und Bewerber aus dem anderen Stimmzettel in die freien Zeilen übertragen werden dürfen. Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.

Weiler:

Es gibt drei Wahlvorschläge: Wählergemeinschaft Weiler, Freie Bürger Weiler und Bündnis 90/Die Grünen Weiler. Daher findet Verhältniswahl mit drei Stimmzetteln statt. Die maximale Gesamtstimmenzahl von 14 Stimmen darf nicht überschritten werden. Aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber können eine, zwei oder drei Stimmen erhalten. Es können alle drei Stimmzettel verwendet werden oder nur zwei oder einer, auf den Bewerberinnen und Bewerber aus den anderen Stimmzetteln in die freien Zeilen übertragen werden dürfen. Es dürfen aber keine nicht aufgeführten Personen hinzugefügt werden.