Benutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz Sportpark Rems in Schorndorf

§ 1 Nutzerkreis

Der Wohnmobilstellplatz am Sportpark Rems (Wiesenstraße) ist eine öffentliche Einrichtung, die privatrechtlich geführt wird. Der Stellplatz dient ausschließlich Besuchern der Stadt Schorndorf mit autarken Wohnmobilen zum kurzfristigen Abstellen (maximal drei Tage) dieser Fahrzeuge (nachfolgend Wohnmobile genannt). Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhänger), Pkws, Motorrädern, LKWs, Reisebussen, (Verkaufs-)Anhängern und Zelten ist nicht zugelassen.

Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände des Stellplatzes aufhalten. Mit dem Betreten der Anlage unterwerfen sich die Benutzer dieser Benutzungsordnung.

Der Platz ist ein öffentlicher Parkplatz im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes Baden-Württemberg. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.

§ 2 Aufenthalt, Ver- und Entsorgung

Verkehrstüchtige und zugelassene Wohnmobile können auf dem Stellplatz ohne Voranmeldung gegen eine Gebühr (s.§3) abgestellt werden. Der Stellplatz ist für Wohnmobile bis 8 Meter Länge geeignet.

Der Platz ist ganzjährig geöffnet, jedoch ist er kein Campingplatz. Daher sind campingartige Aktivitäten wie z.B. Grillen über offenem Feuer, Spannen von Wäscheleinen, Waschen und Duschen im Freien etc. nicht gestattet. Kurzzeitiges Aufstellen zur Einnahme von Mahlzeiten ist, soweit andere Benutzer und Benutzerinnen nicht beeinträchtigt werden, zulässig. Anschließend sind die Gegenstände unverzüglich wieder zu entfernen.

Die Nutzung von motorbetriebenen Stromerzeugern (Aggregaten) in und am Fahrzeug ist nicht zugelassen. Im gesamten Platzbereich ist untersagt: das unnötige Laufenlassen von Motoren, das Reparieren oder Waschen der Fahrzeuge, das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen.

Für die Versorgung mit Frischwasser und Strom sowie die Entsorgung von Chemietoiletten stehen gegen Entgelt Stationen mit Münzautomaten zur Verfügung. Die Abwasser- und Fäkalienentsorgung darf nur über die vorgesehenen Entsorgungsstationen erfolgen. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Entsorgen von Abwässern außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist strafbar und wird geahndet.

Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu verlassen. Angefallener Müll ist in haushaltsüblichen Mengen in den aufgestellten Behältern zu entsorgen.

Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt. Hundekot ist durch den Hundebesitzer zu entsorgen. Es herrscht allgemeine Leinenpflicht.

Es gelten die Bestimmungen der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit und zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen (Polizeiliche Umweltschutzverordnung) der Stadt Schorndorf zum jeweils aktuellen Stand.

§ 3 Benutzungsentgelt

Für die Benutzung des Stellplatzes wird eine Gebühr erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Nutzung des Stellplatzes und beträgt ganzjährig 5,00 € pro Wohnmobil und Tag (24h). Die Stellplatzgebühr ist ausschließlich über die Parkster App zu entrichten. Der Platz wird regelmäßig kontrolliert.

  • Für den Bezug von Frischwasser wird eine Gebühr von 1,00 € pro Einheit (ca.80L) erhoben.
  • Für die Entsorgung von Abwasser wird eine Gebühr von 1,00 € pro Einheit erhoben.
  • Für den Bezug von Strom wird eine Gebühr von 1,00 € pro kWh erhoben.

Soweit die Leistungen, die den in dieser Benutzungsordnung festgelegten Entgelten zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, ist in den Entgelten die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetzt jeweils festgelegten Höhe bereits enthalten (Bruttopreise).

§ 4 Nachtruhe

Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist einzuhalten. Mit Rücksicht auf andere Nutzer des Wohnmobilstellplatzes und Nachbarn sind in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, untersagt. Auch die Entsorgungsstation darf während der Nachtruhe nicht genutzt werden, daher ist diese in dieser Zeit gesperrt.

§ 5 Offenes Feuer

Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit zugelassenem Elektro- oder Gasgrill erlaubt.

§ 6 Haftung, Beschädigung

Die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt in eigener Verantwortung der Nutzer. Die Stadt Schorndorf bleibt für die Einhaltung ihrer Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. Es wird kein regelmäßiger Winterdienst durchgeführt. Die Nutzer haben sich auf witterungsbedingte Einschränkungen einzustellen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Stadt Schorndorf ergreift jedoch angemessene Maßnahmen, wenn besondere Gefahrenlagen bestehen.

Die Stadt Schorndorf haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Pflichten verletzt werden und es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Stadt Schorndorf haftet nicht für Schäden, die ohne ihr Verschulden durch den Ausfall der Strom- und Wasserversorgungsstationen oder durch den Nutzer selbst entstehen.

Minderjährige Kinder sind durch ihre Eltern oder Aufsichtspersonen stets zu beaufsichtigen. Die Haftung der Eltern oder Aufsichtspersonen für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Aufsicht & Hausrecht

Der Wohnmobilstellplatz ist Eigentum der Stadt Schorndorf und untersteht deren Aufsicht. Die Betreuung des Platzes ist Mitarbeitern der Stadt Schorndorf übertragen. Diese sind Ansprechpartner, um die Aufrechterhaltung seines ordnungsgemäßen Zustandes zu gewährleisten. Den Anweisungen der städtischen Mitarbeiter, insbesondere des städtischen Vollzugsdienstes sowie sonstiger berechtigter Personen ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung kann durch die Platzverantwortlichen ein Platzverweis oder Platzverbot ausgesprochen & entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Verkehrswidrig oder unberechtigt abgestellt Fahrzeuge oder Anhänger können auf Kosten des Nutzers abgeschleppt werden. Bei Verstößen gegen die Stellplatzgebühr wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.00 Euro je Tag fällig.

Schorndorf, den 31.03.2025

gez. Bernd Hornikel
Oberbürgermeister