Kommunale Biotopverbundplanung

Der Biotopverbund stellt die Vernetzung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen dar. Wichtige Verbindungen zwischen Biotopflächen gilt es zu bewahren bzw. wiederherzustellen, um verschiedenen Arten das Wandern und den genetischen Austausch zu ermöglichen. Mittels der Biotopverbundplanung soll zudem die Artenvielfalt im Offenland sowie in und an Gewässern erhalten und wenn möglich durch entsprechende Maßnahmen verbessert werden. Das gesetzliche Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2030 den funktionalen Biotopverbund auf 15 Prozent Offenland der Landesfläche zu etablieren. Hierfür ist neben der naturschutzfachlichen Planung auch eine anschließende Maßnahmenumsetzung erforderlich.

Die erstellte Planunterlage bietet der Kommune zudem einen Überblick über naturschutzfachlich relevante Flächen und stellt damit eine wichtige Grundlage für künftige Planungen dar.

Auch hier in Schorndorf soll ein Beitrag zum Schutz von Lebensräumen und der Biodiversität geleistet werden. Daher wurde im Jahr 2023 mit der Erstellung einer kommunalen Biotopverbundplanung für die Gemarkung Schorndorf begonnen. Dies findet im Rahmen des Fachplans „Landesweiter Biotopverbund Baden-Württemberg“ statt. Mit der Erarbeitung dieser Planung wurde ein erfahrenes Fachbüro beauftragt. Der Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr-Kreis (LEV) begleitet das Projekt unterstützend.

Die Planerstellung wird zu 90 Prozent durch das Land Baden-Württemberg gefördert. Die anschließende Umsetzung von Maßnahmen ist ebenfalls förderfähig, beispielsweise mit 70 Prozent über die Landschaftspflegerichtlinie.

Der Planung unterliegen alle Flurstücke der Gemarkung (ausgenommen Waldflächen), ohne Berücksichtigung der Besitzverhältnisse. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Für die Umsetzung können auch von Privatpersonen, Landwirten und Vereinen Förderanträge gestellt werden. Der LEV kann bei der Beantragung von Fördergeldern und der Umsetzung unterstützen und beraten.

Hier können die Entwürfe der Biotopverbundplanung und die zugehörigen Maßnahmenpläne zur Einsicht heruntergeladen werden. Bis Ende Dezember 2024 können per Mail an den Fachbereich Infrastruktur (siehe unten) Hinweise, Anregungen und Ideen zu den Plänen gegeben werden.

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