Auflagen und Bedingungen als PDF herunterladen (0,1 MB)
- Der erworbene Flohmarktstandplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ausnahmen hiervon sind beim Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement (Telefon 07181 602-9954) zu beantragen. Der beim Verkauf eingetragene StandplatzinhaberIn muss deshalb beim Flohmarkt auch selbst anwesend sein. Aus gegebenem Anlass werden am Flohmarkt Kontrollen durchgeführt.
- Sollten unvorhergesehene Ereignisse es erforderlich machen, behalten wir uns darüber hinaus den Widerruf gegen Standgeldrückerstattung vor.
- Am Flohmarkt darf nur mit der Zusagenbestätigung teilgenommen werden. Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen. Es können Verschiebungen bzw. Verlegungen des Standplatzes notwendig werden. Ein Anspruch auf den erworbenen Platz besteht nicht.
- Der Flohmarkt findet am 08. Juli 2023 von 08.00 bis 16.30 Uhr statt. Mit dem Aufbau Ihres Standes können Sie am Markttag erst ab 05.30 Uhr beginnen. Es wird gebeten, Rücksicht auf die AnwohnerInnen zu nehmen und unnötigen Lärm zu vermeiden. Der Abbau muss nach Marktende zügig, spätestens bis 18:00 Uhr erfolgen!
- Aus gegebenem Anlass müssen wir auf die Einhaltung der Standplatzgröße bestehen. Der Aufbau von „Partyzelten“ (Pavillons) ist nur gestattet, wenn die überbaute Grundfläche nicht über die Anzeichnungen der städtischen Bediensteten hinausragt. In einigen Bereichen des Flohmarktes (in erster Linie im Bereich am Ochsenberg) kann die Standplatztiefe weniger als 3 m betragen. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die eingezeichneten Flächen unbedingt eingehalten werden müssen!
- Das Einfahren mit Kraftfahrzeugen in das Flohmarktgelände wird ab 07.00 Uhr nicht mehr zugelassen. Die vor dieser Zeit zum Entladen eingefahrenen Fahrzeuge müssen bis spätestens 07.30 Uhr das Gelände verlassen haben. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Fahrzeuge und Anhänger unmittelbar nach dem Auf-/Abbau von der Marktfläche zu entfernen sind. Fahrzeuge und Anhänger sind außerhalb der Marktfläche unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln abzustellen.
- Es ist so zu parken, dass Rettungsfahrzeuge durchkommen! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ordnungswidrig und behindernd geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
- Während des Marktes ist das Fahren auf der Flohmarktfläche mit Fahrzeugen aller Art unzulässig. MarktbeschickerInnen, die erst nach Beginn des Marktes eintreffen, haben sich mit einem Beauftragten der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen.
- Der Markt beginnt um 08.00 Uhr. Zugeteilte Standplätze, die bei Marktbeginn nicht belegt worden sind, können vom Beauftragten der Stadtverwaltung anderweitig vergeben werden.
- Es dürfen nur gebrauchte oder veraltete Waren aller Art und nicht gewerblich hergestellte Kunstgegenstände und Bastelarbeiten feilgeboten werden. Gewerbetreibende sind ganz vom Flohmarkt ausgeschlossen. Dasselbe gilt für „private“ FlohmarktbeschickerInnen, die gewerblich hergestellte Waren (z.B. original verpackte Schallplatten etc.), veräußern.
- Es wird gebeten, darauf zu achten, dass (Haus-)Eingänge und Feuergassen nicht mit Flohmarktwaren zugestellt werden.
- Die MarktbeschickerInnen sind für die Sauberkeit der ihnen zugewiesenen Standplätze verantwortlich.
Sie haben Abfälle zu sammeln und beim Verlassen des Marktes mitzunehmen. - Personen, die entgegen diesen Vorschriften handeln, müssen mit dem Marktverweis durch die städtischen Vollzugsbediensteten rechnen.
Bitte beachten Sie, dass der Markt in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr stattfindet und in dieser Zeit KEINE Zufahrt in die Marktfläche gestattet ist!
Hinweis: Ein Toilettenhäuschen befindet sich im Schlosspark