Stadtbäume

Bäume sind der Stadt ein ganz wichtiges Anliegen: Sie bringen Grün in die Straßen und sorgen für Aufenthaltsqualität und steigern das physische und psychische Wohlbefinden der Menschen. Bäume sind Wasserspeicher, Luftfilter und Schattenspender an heißen Sommertagen und sind somit von besonderem Wert für die Anpassung von Innenstädten an den Klimawandel

Priorität ist es, die Schorndorfer Bäume bestmöglich zu pflegen und somit möglichst lange zu erhalten. Aber klar ist auch: Die Klimakrise und die damit einhergehenden Dürreperioden, Schädlingsbefall sowie das Alter vieler Stadtbäume machen es leider unvermeidbar, dass nicht verkehrssichere Bäume gefällt werden müssen. Hier sorgt die Stadt Schorndorf dafür, dass überall, wo es möglich ist, Ersatz gepflanzt wird. Leider ist das Nachpflanzen von Bäumen in alte, oft zu kleinen Baumscheiben nicht zielführend, daher möchte die Stadt Schorndorf neue Wege gehen.

Straßenbaumkonzept

Um den Schorndorfer Baumbestand weiterzuentwickeln und wo es möglich ist mehr Straßenbäume für die kommenden Generationen zu pflanzen, entwickelt die Stadt Schorndorf ein Straßenbaumkonzept. Es wird untersucht, in welchen Straßen der Bedarf an neuen Baumstandorten besonders groß ist und zusätzliche Pflanzungen möglich sein könnten. Berücksichtigt werden verschiedene Kriterien – etwa die klimatische Situation in den Stadtquartieren, die Besiedlungsdichte und die versiegelte Fläche als auch die vorhandene Infrastruktur, sowohl oberirdisch, wie unterirdisch.

Das leistet die Stadt

Stadtbäume wachsen leider in einer für sie schlechten Umwelt. Sie sind in ihrer Umgebung stark gefährdet, Schäden sind schon fast der Normalzustand. Deshalb ist das erklärte Ziel der Stadt, die Stadtbäume soweit wie möglich vor Schäden zu bewahren und bereits entstandene Schäden möglichst wieder zu beheben. Dabei wird der gelebte Baumschutz auf der Baustelle immer wichtiger.

Baumschutz auf der Baustelle

Der Baumschutz auf Baustellen beruht weder auf Freiwilligkeit, noch handelt es sich dabei um Kavaliersdelikt. Wer baut, ist dazu verpflichtet, die Bäume in unmittelbarer Baustellennähe zu schützen. Grundlage für diese bilden vor allem die folgenden Normen und Richtlinien:

  • die DIN 18.920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),
  • die R SBB (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen)
  • die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
  • Merkblatt DWA-M 162 (Bäume – unterirdische Leitungen und Kanäle)

Ob und welche konkreten Schutzmaßnahmen zu treffen sind, muss von Baustelle zu Baustelle und von Baum zu Baum individuell beurteilt werden. Dies ist also immer abhängig vom spezifischen Bauvorhaben und dem Zustand der betroffenen Bäume.

Baumkataster

Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis aller Bäume auf städtischen Flächen. Darin wird festgehalten, wo die Bäume stehen, um welche Art es sich handelt und in welchem Zustand sie sind.

Diese Informationen helfen der Stadt dabei, Bäume regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig zu pflegen oder zu sichern. So wird dafür gesorgt, dass die Bäume gesund bleiben und keine Gefahr für Menschen oder Verkehr darstellen.

Außerdem dient das Baumkataster als Grundlage für Planungen, zum Beispiel wenn gebaut wird oder wenn bestimmte Bäume unter Schutz gestellt werden sollen.

Baumkontrolle und Baumpflege

Ein zentrales Baumpflegeteam der Zentralen Dienste Schorndorf überprüft jedes Jahr alle städtischen Bäume vor Ort auf ihre Sicherheit. Dabei wird geschaut, ob von den Bäumen eine Gefahr ausgeht, zum Beispiel durch abgestorbene Äste.

Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden entweder von den Zentralen Diensten Schorndorf selbst oder von beauftragten Fachfirmen durchgeführt. Dazu gehört unter anderem das Entfernen trockener Äste, das Zurückschneiden von Baumkronen, das Anbringen von Sicherungen oder – wenn ein Baum nicht mehr zu erhalten ist – auch dessen Fällung.

Baumschutz

Bäume sind ein wichtiger Teil unseres Naturhaushalts. Sie verbessern das Klima, spenden Schatten, filtern die Luft und bieten vielen Tieren – zum Beispiel Vögeln und Insekten – einen Lebensraum. Gleichzeitig prägen sie das Stadtbild und tragen besonders in dicht besiedelten Gebieten wie Stuttgart zur Lebensqualität bei.

Deshalb sollen Bäume nur dann gefällt oder stark zurückgeschnitten werden, wenn es wirklich notwendig ist.

Viele Bäume stehen außerdem unter besonderem Schutz und dürfen nicht ohne triftigen Grund entfernt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Baum:

  • als Naturdenkmal ausgewiesen ist,
  • in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet steht,
  • in einem gesetzlich geschützten Biotop steht,
  • in einem Bebauungsplan als erhaltenswert festgelegt ist oder
  • in einer Baugenehmigung zum Erhalt vorgeschrieben wurde
  • innerhalb des Gewässerrandstreifens steht.

Baumfällungen

Beabsichtigen Sie, geschützte Bäume zu fällen, zurück zu schneiden, zu kappen oder in deren Wurzelbereich zu graben, beziehungsweise Aufschüttungen vornehmen zu wollen, benötigen Sie eine Befreiung.

Diesen Antrag müssen Sie schriftlich stellen. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir von Ihnen:

  • eine Lageplanskizze mit dem Standort des Baumes.
  • soweit vorhanden Fotos vom Baum und der Situation, Gutachten zur Vitalität des Baumes, Nachweise der Schädigung von Gebäuden, Leitungen, etc.
  • bei allen Bauvorhaben eine Erklärung des Bauherren über die mögliche Beeinträchtigung des Baumbestandes.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich gilt: Jede Baumfällung ist eine Einzelfallentscheidung, die erst nach fachkundiger Prüfung und Abwägung getroffen wird. Maßgebliches Kriterium für die Fällung ist die Verkehrssicherheit. Stellt ein Baum ein Sicherheitsrisiko dar, welches durch Pflegemaßnahmen nicht behoben werden kann, dann muss er entfernt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Baum aufgrund seines Alters abstirbt oder durch einen Krankheitsbefall geschwächt ist. Unter Umständen können auch Baumaßnahmen eine Fällung erforderlich machen. Auch in diesem Fall werden Alternativen geprüft und Interessen sorgfältig abgewogen.
Auch scheinbar gesunde Bäume können ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dies kann zum Beispiel bei bestimmten Baumkrankheiten der Fall sein: Bei einem Befall mit dem Brandkrustenpilz beispielsweise kann das Holz des Baumes bereits zersetzt und morsch sein, während die Knospen und Blätter weiterhin sprießen. Die fachkundigen Baumkontrolleur*innen können solche Bäume erkennen und notwendige Maßnahmen vorschlagen.
Im Stadtgebiet Schorndorf befinden sich zahlreiche Bäume aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan unter gesetzlichem Schutz. Darüber hinaus können besondere Bäume den Status eines Naturdenkmals erhalten. Sie stehen dann unter Schutz des Landesnaturschutzgesetz  BaWü Außerdem befinden sich in Bäumen oft Niststätten von Tierarten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz stehen. Deswegen kann auch der Tierschutz gegen eine (sofortige) Fällung sprechen. Unter Umständen muss jedoch auch ein geschützter Baum gefällt werden. Dies muss fachkundig geprüft und genehmigt werden.

Für das Entfernen von Baumstümpfen ist ein spezielles Arbeitsgerät nötig: die sogenannte Stubbenfräse. Ein- bis zweimal im Jahr wird ein externes Fachunternehmen mit der Entfernung der Baumstümpfe beauftragt. So werden im Laufe des Jahres alle „Stubben“ im Straßenbegleitgrün entfernt.
Planbare Baumfällungen werden aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes in der Regel von November bis Ende Februar durchgeführt (§ 39 BNatSchG). Bei einer akuten Gefährdung durch nicht-verkehrssichere Bäume müssen diese jedoch sofort entfernt werden. In wenigen Ausnahmen werden also auch im restlichen Jahr Bäume gefällt.
Städtische Schnittmaßnahmen werden das ganze Jahr über durchgeführt. Wann genau welcher Baum geschnitten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Besteht eine akute Gefahr oder können die Maßnahmen auf lange Sicht geplant werden? Handelt es sich um einen schonenden Pflegeschnitt oder eine schwerwiegende Maßnahme? Welche naturschutzfachlichen Regelungen müssen beachtet werden? Wann stehen welche personellen Kapazitäten zur Verfügung?

Was mit kranken Bäumen passiert, hängt ganz von der Baumart, dem Baumumfeld und dem Schaderreger ab. Handlungsbedarf für die Stadt gibt es immer dann, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Führt die Baumkrankheit beispielsweise dazu, dass die Standfestigkeit des Baumes leidet, muss er geschnitten oder gefällt werden.

Manche Schädlinge wie der Eichenprozessionsspinner stellen vor allem ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar, während die Bäume in der Regel damit zurechtkommen. In einem solchen Fall muss durch mechanische Maßnahmen gezielt gegen den Schädling vorgegangen werden. Manche Baumkrankheiten können toleriert werden, da sie kein Sicherheitsrisiko darstellen. Chemische Pflanzenschutzmittel kommen in der Baumpflege grundsätzlich nicht zum Einsatz.

Im § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist das Fäll- und Schnittverbot zwischen dem 1. März und dem 30. September geregelt. In dieser Zeit ist es verboten, Gehölze zu schneiden oder zu fällen, sofern es sich nicht um Bäume in Wäldern, auf Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen handelt. Dieses Gesetz dient dem Artenschutz, denn es brüten und nisten viele Tierarten in unseren Bäumen und Hecken.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Vom Fäll- und Schnittverbot ausgenommen sind zum einen schonende, fachlich korrekte Pflegemaßnahmen. Diese dürfen generell das ganze Jahr über durchgeführt werden. Zum anderen sind Maßnahmen von dem Verbot ausgenommen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Ein öffentliches Interesse ist beispielsweise die Verkehrssicherheit auf öffentlich genutzten Flächen. Das heißt, die Stadt darf das ganze Jahr über Schnitt- und Fällarbeiten durchführen, um zum Beispiel die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Der Stadt Schorndorf liegt der Artenschutz am Herzen. Deswegen werden alle Stadtbäume immer mit fachkundigem Blick in Augenschein genommen, Maßnahmen abgewogen und sachgerecht durchgeführt. Gerade schwerwiegende Einschnitte wie planbare Fällungen werden in die Wintermonate gelegt.

Solange die vorgefundenen Begebenheiten es zulassen, werden immer Ersatzbäume gepflanzt. Allerdings kann es sein, dass wichtige Gründe gegen eine Baumpflanzung an dem alten Standort sprechen: Zum Beispiel die Lage von unterirdischen Versorgungsleitungen oder die Nähe zu Bestandsbäumen. Jeder Baumstandort wird im Einzelfall geprüft und Möglichkeiten der Kompensation nach einer Fällung erörtert. Zwischen der Entfernung des Baumes und der Umsetzung der Ersatzpflanzung können mitunter zwei bis drei Jahre vergehen.

Ja, es gibt Baumarten, die sich besonders gut für die Pflanzung hier im Stadtgebiet Schorndorf eignen. Für die Pflanzung der städtischen Bäume wird vor allem darauf geachtet, dass die Baumarten

  • den herausfordernden Bedingungen in der Stadt standhalten können,
  • auch in Zukunft mit den Klimaveränderungen zurechtkommen werden und
  • heimischen Insekten- und Vogelarten Nahrung und Nistplätze liefern.

Mit einer nachhaltigen Auswahl der Stadtbäume kann die Resilienz und ökologische Vielfalt in Schorndorf gestärkt werden.

Bei der Pflanzung von Stadtbäumen wird auf eine bestimmte Pflanzqualität geachtet. Dabei orientieren sich die Mitarbeiter*innen in der Abteilung Stadtgrün an den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL e. V.). Jungbäume im Straßenbegleitgrün müssen bei der Pflanzung den FLL-Standards für Alleebäume und Hochstämmen gerecht werden. Die Bäume müssen zum Beispiel eine Stammverlängerung, also einen einzelnen geraden Leittrieb haben und die Krone darf erst oberhalb von 180 Zentimetern ansetzen. So können die Forderungen des Lichtraumprofils erfüllt werden.

Der Begriff Lichtraumprofil bezeichnet den Bereich über öffentlichen Wegen, der stets freigehalten werden muss. Damit wird sichergestellt, dass alle Verkehrsteilnehmenden die entsprechenden Wege nutzen können. In der Regel müssen über Gehwegen 2,25 Meter, über Radwegen 2,5 Meter und über der Fahrbahn 4,5 Meter Luftraum freigehalten werden. Auch die Sichtbarkeit von Signalanlagen und Straßenschildern muss immer gewährleistet werden.

In Bezug auf Bäume bedeutet das vor allem, dass die Baumkronen nicht in bestimmte Bereiche hineinragen dürfen. Sie müssen gegebenenfalls geschnitten werden. Dies gilt sowohl für städtische Bäume als auch für private Bäume, die über die Grundstücksgrenze hinaus auf öffentliche Wege ragen.

Gerade die neugepflanzten Jungbäume entlang von Straßen erhalten einen weißen Stammanstrich. Der Schutzanstrich wurde speziell für Baumstämme entwickelt, ist atmungsaktiv und beeinträchtigt nicht das Dickenwachstum des Baumstammes. Er schützt die Rinde des jungen Baumes vor Hitzeschäden. Das ist notwendig, da gerade in stark versiegelten Bereichen durch Wärmestrahlungen von Asphalt und Gehwegplatten enorme Hitze entstehen kann. Ohne Stammanstrich kann die Rinde junger Bäume erheblichen Schaden nehmen.
Im Nachbarrechtsgesetz BaWü ist festgelegt, welche Regeln an der Grundstücksgrenze zwischen zwei Nachbarn gelten. Gerade Baumpflanzungen sowie Schattenwurf und Überhang sind häufige Konfliktthemen zwischen Nachbarn. Auf der Seite des Justizportals BaWü erhalten Sie ausführliche Informationen über Rechte und Pflichten bezüglich des Nachbarrechts. 
Städtisches Grün auf öffentlichen Flächen dient dem Gemeinwohl. Für Bepflanzungen gelten nicht dieselben Rechte und Pflichten wie zwischen zwei privaten Nachbarn. Beispielsweise müssen die üblichen Abstandsregelungen für Baumpflanzungen nicht eingehalten werden. Schließlich könnten ansonsten die meisten Straßen gar nicht bepflanzt werden. Mäßige Beeinträchtigungen wie Laubfall, Überhang und Schattenwurf von städtischen Bäumen auf Ihr Grundstück müssen geduldet werden. Verursacht der Stadtbaum jedoch Schäden an Ihrem Grundstück, da zum Beispiel Fassadenkontakt besteht oder Wurzeln ihre Pflasterung aufwerfen, dann werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Melden Sie sich in einem solchen Fall gerne beim Geschäftsbereich Stadtgrün unter infrastruktur(at)schorndorf.de
Grundsätzlich kümmert sich die Stadt um den öffentlichen Baumbestand. Die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern ist aber gerade in heißen und trockenen Sommermonaten herzlich willkommen. Dann kann zusätzliches Gießen sinnvoll sein. Oder Sie helfen, durch eine Spende einen neuen Baum zu pflanzen.