Schorndorf ist eine bunte und vielfältige Stadt, in der das friedliche Zusammenleben von allen Bürgerinnen und Bürgern gestaltet wird. Um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wird ein Fachrat für Integration als Beteiligungsgremium eingerichtet.
… sich für Schorndorf und die Integration Zugewanderter einsetzen?
… sich politisch in die Integrationsarbeit einbringen?
… Ihr Wissen und Können mit anderen Engagierten teilen?
Dann bewerben Sie sich jetzt als Mitglied für den Fachrat für Integration!
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021.
zur Online-Bewerbung
Der Fachrat hat 17 Mitglieder und setzt sich zusammen aus:
Die Begleitung des Fachrats für Integration als Geschäftsführung erfolgt durch die Integrationsbeauftragte.
Zweidrittelmehrheit erfolgen.
Ziele
- Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (Meinungs- und Interessensvertretung sowie politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation)
- Bündelung fachlicher Expertise (fachliches Wissen und praktische Erfahrungen, sachliche Diskussion)
- Beratung und aktive Gestaltung der Arbeit vor Ort (Beratung der Politik und Verwaltung, Wirkung in Stadtgesellschaft)
Zeitplan
- Beschluss des Gemeinderats: 16. Dezember 2020
- Bewerbungszeitraum: 15. Januar bis 28. Februar 2021
- Benennung der Mitglieder: März 2021
- Konstituierende Sitzung: 20. Mai 2021
Mitstreiter*innen gesucht!
Sie möchten …… sich für Schorndorf und die Integration Zugewanderter einsetzen?
… sich politisch in die Integrationsarbeit einbringen?
… Ihr Wissen und Können mit anderen Engagierten teilen?
Dann bewerben Sie sich jetzt als Mitglied für den Fachrat für Integration!
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021.
zur Online-Bewerbung
Der Fachrat hat 17 Mitglieder und setzt sich zusammen aus:
- Stadträtinnen und Stadträten,
- fachkundige Personen aus der Schorndorfer Integrationsarbeit,
- Personen mit Migrations- oder Fluchthintergrund oder Zuwanderungsgeschichte.
Die Begleitung des Fachrats für Integration als Geschäftsführung erfolgt durch die Integrationsbeauftragte.
Rechte und Pflichten
Rechte des Fachrats für Integration bzw. der Mitglieder:- Informationsrecht zu allen relevanten Informationen und Vorgängen
- Antragsrecht zu Fachthemen, die die Arbeit des Fachrats betreffen
- Abgabe von Empfehlungen und Stellungnahmen zu Verwaltungsvorgängen, die den Sitzungsvorlagen beigefügt werden
- Rederecht in den beschließenden Ausschüssen und im Gemeinderat
- Öffentlichkeitsarbeit mit Unterstützung durch die Geschäftsführung
- Politik und Verwaltung zu beraten
- bei Bedarf Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu verfassen
- Vorlagen der Verwaltung auf Anfrage zu bearbeiten
- der gesetzten Ziele und Aufgaben
- im Sinne des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PDF) zu handeln
- überparteilich und überkonfessionell zu agieren
- die Beiratsarbeit zu fördern und zu unterstützen
- zur Teilnahme an Sitzungen
- zur Verschwiegenheit, sollte dies aufgrund eines besonderen Umstands erforderlich sein
Zweidrittelmehrheit erfolgen.