Richtlinien für die Sportlerehrung

Präambel

Die Entwicklung der heutigen Gesellschaft wird im Wesentlichen auch vom Sport mitgeprägt und mitbestimmt. Sport ist eine sinnvolle und wertvolle Freizeitgestaltung, ohne die unsere hochentwickelte Industriegesellschaft heute nicht auskommen kann. Durch den ständigen Rückgang der Arbeits-/ Beschäftigungszeiten gewinnt Freizeitgestaltung durch Sport eine immer größere Bedeutung. Aufgrund dieser Tatsache wird sowohl dem Breiten- als auch dem Leistungssport ein immer größeres Interesse im aktiven und passiven Bereich entgegengebracht.

Die Stadt Schorndorf möchte deshalb ihren erfolgreichen Sportlerinnen, Sportlern und ihren ehrenamtlich tätigen Funktionären eine öffentliche Ehrung widmen, um deren herausragende Leistungen zu würdigen und sich im gleichen Zuge zu bedanken, dass sie durch ihre Erfolge das Ansehen und die Bekanntheit ihrer Heimatstadt fördern.

Sich dieser Aufgabe und Pflicht bewusst, führt die Stadt Schorndorf auf der Grundlage der nachfolgenden Richtlinien jährlich eine Sportlerehrung durch, um Sportlerinnen und Sportler zu ehren, die die Stadt Schorndorf auf Landes- und Bundesebene oder sogar international durch ihre herausragenden Leistungen erfolgreich vertreten haben.

Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Schorndorf

A) Allgemeines

1. Die Stadt Schorndorf ehrt jährlich Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften der Sportvereine in Schorndorf, die sich im Schüler-, Jugend-, Junioren-, Aktiven- oder Seniorenbereich im vergangenen Jahr durch hervorragende Erfolge ausgezeichnet haben. Geehrt werden auch Sportlerinnen und Sportler, die außerhalb von Schorndorf wohnen, aber Mitglied eines Schorndorfer Sportvereines sind und für diesen den Erfolg erreicht haben sowie solche Sportlerinnen und Sportler, die sich aus beruflichen oder sportlichen Gründen vorübergehend einem auswärtigen Verein angeschlossen haben, deren Hauptwohnsitz aber weiterhin Schorndorf ist.

Sportlerinnen und Sportler mit Hauptwohnsitz in Schorndorf, die für einen auswärtigen Verein starten, können nur für erreichte Erfolge in Einzeldisziplinen, nicht in Mannschaftswettbewerben geehrt werden, es sei denn der Erfolg wurde in einer Mannschaft auf Bundesebene oder als Mitglied der jeweiligen Nationalmannschaft erzielt.

2. Diese Richtlinien sind inklusiv und gelten auch für den Behindertensport.

3. Die Leistung muss in einer vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Sportart erzielt worden sein und im jeweiligen Verbandsgebiet von mindestens 50 Vereinen wettkampfmäßig betrieben werden. Bei nationalen Meisterschaften muss der ausrichtende Verband Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund sein.

4. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann der Gemeinderat, der Verwaltungs- und Sozialausschuss oder der Oberbürgermeister Ausnahmen zulassen. Besonders begründete Ausnahmefälle können sein:

Platz 1 bei Welt- und Europameisterschaften, die nicht von A) Nummer 3 erfasst werden sowie Sportler, die sich besondere Verdienste um das Fair Play im Sport erworben haben. Erste Plätze bei den Landesfinalen der Schulen im Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ können ebenfalls als Ausnahmefall anerkannt werden.

5. Sportlerinnen und Sportler, die sich durch ihr Verhalten einer öffentlichen Ehrung unwürdig erwiesen haben, werden nicht geehrt.

6. Weist eine Sportlerin/Sportler oder eine Mannschaft in einem Jahr mehrere Erfolge auf, die zu einer öffentlichen Ehrung berechtigen, so wird die Ehrung nur für den am höchsten einzustufenden Erfolg vorgenommen.

7. Bei Mannschaftserfolgen von Schorndorfer Sportvereinen wird jedes Mitglied der Mannschaft, das zur Erreichung des Erfolges beigetragen hat, in die Ehrung mit einbezogen.

8. Die offizielle Ehrung erfolgt im Rahmen der einmal jährlich stattfindenden Sportlerehrung.

9. Die allgemeine Sportlerehrung erfolgt jährlich (grundsätzlich bis spätestens 31.05.) für das zurückliegende Kalenderjahr.

10. Das Vorschlagsrecht für die Sportlerehrung haben:
  • die Schorndorfer Sportvereine
  • der Gemeinderat, der Verwaltungs- und Sozialausschuss
  • der Oberbürgermeister
  • der Sportkreis Rems-Murr
  • der Württembergische Landessportbund oder die entsprechenden Fachverbände
  • der Deutsche Sportbund
  • Bürger der Stadt Schorndorf
Die Vorschläge sind schriftlich unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Leistung (zum Beispiel Kopie der Urkunde oder eines Zeitungsartikels) einzureichen.

11. Diese Richtlinien treten ab dem 18.02.2016 in Kraft.

B) Art und Weise der Sportlerehrung

Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler werden vom Oberbürgermeister zu einer gemeinsamen Festveranstaltung mit Essen und Getränken eingeladen. Die Ehrung erfolgt durch den Oberbürgermeister oder einen von ihm benannten Vertreter in Form eines Ehrengeschenkes in entsprechend dieser Richtlinien festgesetzter finanzieller Abstufung, einer Urkunde und öffentlicher Erwähnung mit Bezeichnung der erbrachten Leistung

C) Kriterien für die Sportlerehrung

I. Im Rahmen der Sportlerehrung werden Einzelsportler entsprechend der vorgenannten Ausführungen geehrt.

1. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Württembergischen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben. Die Endplatzierungen in der württembergischen Bestenliste werden der Württembergischen Meisterschaft gleichgesetzt. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 25 Euro
b) für den zweiten Platz: 50 Euro
c) für den ersten Platz: 75 Euro

2. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Baden-Württembergischen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben. Die Platzierungen in der Bestenliste des jeweiligen Landesverbandes werden der Baden-Württembergischen Meisterschaft gleichgesetzt. Die Plätze eins bis drei beim Landesturnfest Baden-Württemberg werden entsprechend geehrt. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 35 Euro
b) für den zweiten Platz: 60 Euro
c) für den ersten Platz: 85 Euro

3. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Süddeutschen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben. Die Platzierungen in der Bestenliste des jeweiligen Fachverbandes werden der Süddeutschen Meisterschaft gleichgesetzt. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 50 Euro
b) für den zweiten Platz: 75 Euro
c) für den ersten Platz: 100 Euro

4. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Südwestdeutschen oder Südostdeutschen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben. Die Platzierungen in der Bestenliste des jeweiligen Fachverbandes werden der Südwestdeutschen beziehungsweise Südostdeutschen Meisterschaft gleichgesetzt. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 60 Euro
b) für den zweiten Platz: 85 Euro
c) für den ersten Platz: 110 Euro

5. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Deutschen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben. Die Platzierungen in der Bestenliste des jeweiligen Fachverbandes werden der Deutschen Meisterschaft gleichgesetzt. Die Plätze eins bis drei beim Deutschen Turnfest werden entsprechend geehrt. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 75 Euro
b) für den zweiten Platz: 100 Euro
c) für den ersten Platz: 150 Euro

6. Sportlerinnen und Sportler, die bei Europameisterschaften die Plätze eins bis drei belegt haben. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 200 Euro
b) für den zweiten Platz: 250 Euro
c) für den ersten Platz: 300 Euro

7. Sportlerinnen und Sportler, die bei den Weltmeisterschaften die Plätze eins bis drei belegt haben. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für den dritten Platz: 500 Euro
b) für den zweiten Platz: 750 Euro
c) für den ersten Platz: 1.000 Euro

8. Sportlerinnen und Sportler, die bei den Olympischen Spielen die Plätze eins bis drei belegt haben. Überreicht wird eine Ehrenurkunde und eine finanzielle Zuwendung oder ein

Gutschein im Wert von:
a) für das Erreichen der Olympischen Spiele: 300 Euro
b) für den dritten Platz: 750 Euro
c) für den zweiten Platz: 1.000 Euro
d) für den ersten Platz: 1.500 Euro

II. Europa-, Weltmeister und Olympiasieger werden durch die Stadt Schorndorf und ihre Bevölkerung in Form eines Empfanges zusätzlich geehrt.

III. Im Rahmen der Sportlerehrung werden erfolgreiche Mannschaften der Schorndorfer Sportvereine entsprechend der vorgenannten Ausführungen geehrt:

1. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Württembergischen Meisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 75 Euro
für den zweiten Platz: 100 Euro
für den ersten Platz: 150 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 150 Euro
für den zweiten Platz: 200 Euro
für den ersten Platz: 250 Euro

2. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Baden-Württembergischen Meisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 100 Euro
für den zweiten Platz: 125 Euro
für den ersten Platz: 175 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 175 Euro
für den zweiten Platz: 225 Euro
für den ersten Platz: 275 Euro

Die Plätze eins bis drei beim Landesturnfest Baden-Württemberg werden entsprechend geehrt.

3. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Süddeutschen Meisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 125 Euro
für den zweiten Platz: 175 Euro
für den ersten Platz: 225 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 200 Euro
für den zweiten Platz: 250 Euro
für den ersten Platz: 300 Euro

4. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Südwestdeutschen beziehungsweise Südostdeutschen Meisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 150 Euro
für den zweiten Platz: 200 Euro
für den ersten Platz: 250 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 225 Euro
für den zweiten Platz: 275 Euro
für den ersten Platz: 325 Euro

5. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei der Deutschen Meisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 200 Euro
für den zweiten Platz: 250 Euro
für den ersten Platz: 300 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 300 Euro
für den zweiten Platz: 350 Euro
für den ersten Platz: 400 Euro

Die Plätze eins bis drei beim Deutschen Turnfest werden entsprechend geehrt.

Eine entsprechende Platzierung in der offiziellen Bestenliste des jeweiligen Fachverbandes entspricht der Erringung der jeweiligen Meisterschaft.

6. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Europameisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 300 Euro
für den zweiten Platz: 400 Euro
für den ersten Platz: 500 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 400 Euro
für den zweiten Platz: 500 Euro
für den ersten Platz: 600 Euro

7. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Weltmeisterschaft mit einer Ehrenurkunde und einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

a) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke bis zu sechs Aktiven:
für den dritten Platz: 600 Euro
für den zweiten Platz: 700 Euro
für den ersten Platz: 1.000 Euro

b) bei einer offiziellen Mannschaftsstärke über sechs Aktive:
für den dritten Platz: 800 Euro
für den zweiten Platz: 1.000 Euro
für den ersten Platz: 1.500 Euro

IV. Erfolgreiche Mitglieder einer Nationalmannschaft, die einem Schorndorfer Verein angehören oder ihren Hauptwohnsitz in Schorndorf haben, aber für einen auswärtigen Verein starten, werden wie folgt geehrt:

1. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Europameisterschaft mit einer Ehrenurkunde und mit einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

für den dritten Platz: 200 Euro
für den zweiten Platz: 250 Euro
für den ersten Platz: 300 Euro

2. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei der Weltmeisterschaft mit einer Ehrenurkunde und mit einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

für den dritten Platz: 500 Euro
für den zweiten Platz: 750 Euro
für den ersten Platz: 1.000 Euro

3. Bei Erreichen der Plätze eins bis drei bei den Olympischen Spielen mit einer Ehrenurkunde und mit einer finanziellen Zuwendung oder einem Gutschein in Höhe von:

für das Erreichen der Olympischen Spiele: 300 Euro
für den dritten Platz: 750 Euro
für den zweiten Platz: 1.000 Euro
für den ersten Platz: 1.500 Euro