Um Ihr Kind bei der Vergabe der Betreuungsplätze berücksichtigen zu können, brauchen wir eine oder mehrere Vormerkungen in unserem Portal Little Bird. Zunächst müssen Sie sich bei Little Bird registrieren und über das Elternportal die Vormerkungen für die in Frage kommenden 1-3 Einrichtungen anlegen.
Für kurzfristige Anmeldungen (gewünschter Betreuungsbeginn in weniger als drei Monaten nach Vornerkung) ist der Elternservice zu kontaktieren.
- Frühestens mit Vollendung des ersten Lebensjahres
- Bei Betreuungsbeginn Hauptwohnsitz in Schorndorf
- Kitaplatz muss vorhanden sein
Maximal 24 Monate vor Betreuungsbeginn, bis spätestens zum Stichtag 01. August im Vorjahr des Beginns des gewünschten Kita-Jahres müssen Sie Ihren Betreuungsbedarf für Ihr Kind vormerken. (Beispiel Ihr Kind soll am 15.11.2026 (Kitajahr 2026/2027) in die Kita kommen. Dann ist der Stichtag der Vormerkung am 01.08.2025 gewesen)
Das bedeutet, Bedarfsmeldungen können bereits erfolgen:
- während der Schwangerschaft sowie
- vor dem geplanten Umzugstermin
Gemäß § 3 Abs. 3 der Benutzungsordnung der Kinderbetreuungseinrichtung
a) Grundvoraussetzungen:
- Einhaltung des Stichtags nach § 3 Abs. 2 dieser Satzung
- Persönliche Vorstellung in einer Einrichtung
- Hauptwohnsitz innerhalb Schorndorf nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung (Auswärtige Kinder werden nur nach Prüfung des Einzelfalls aufgenommen, sofern Plätze verfügbar sind)
- Beschäftigungsumfang gemäß § 3 Abs. 3c) bei Ganztageseinrichtungen
b) Platzvergabekriterien:
- Berufstätigkeit/Schule/Ausbildung/Studium bzw. Beschäftigungsumfang*
- Geburtsdatum (ältere Kinder haben Vorrang)
- Geschwisterkind (nur sofern beide Kinder zum gewünschten Betreuungsbeginn die Einrichtung besuchen)
- Familienstand (alleinerziehend)
- Wohnort (teilortbezogen)
- Zuzug nach Stichtag 01.08. (innerhalb der letzten 6 Monate)
- Soziale Sonderpunkte
Die Gewichtung in Punkten sowie weitere Informationen können in der Satzung für die Benutzung städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen (Benutzungsordnung Kinderbetreuungseinrichtungen) eingesehen werden.
Bitte beachten Sie: Die Vergabe der Kriterienpunkte basiert ausschließlich auf den Angaben der Sorgeberechtigten in Little Bird, d.h. die Sorgeberechtigten haben eine Bringschuld bzgl. der Aktualität ihrer Daten. Der Elternservice ist schriftlich über Datenänderungen zu informieren
* Die Angaben der geplanten Berufstätigkeit beider Sorgeberechtigten sind für eine VÖ-Betreuung nicht verpflichtend, sie spielen jedoch oftmals eine ausschlaggebende Rolle. Im Ganztagesbereich ist ein jährlicher Nachweis der Berufstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflichtend vorgesehen. Eine Überprüfung wird für beide Betreuungsformern vorgenommen.
In den Kitas besteht hierzu eine variable Handhabe.
Die Vorstellung ist trotz Absagemöglichkeit wegen mangelnden Platzkapazitäten eine Voraussetzung für die Platzvergabe
Zu beachten: Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten ist die Möglichkeit für Sorgeberechtigte, eine bestimmte Kindertageseinrichtung zu wählen, eingeschränkt.
Dies ist nicht möglich. In diesem Falle wird die Reservierung storniert. Eine erneute Bedarfsmeldung in unserem Elternportal für einen Betreuungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt ist vorzumerken.
Hintergrund:
Die Vergabe der Kita-Plätze erfolgt kontinuierlich, sodass freiwerdende Plätze schnell wieder besetzt werden und eine möglichst lückenlose Belegung gewährleistet ist. In bestimmten Fällen gestaltet sich daher die Platzvergabe als besonders komplex.
Der Krippenplatz wird grundsätzlich für das ganze jeweilige Kitajahr geblockt. Die Betreuung wird ebenso grundsätzlich durchgehend bis zum Schulbeginn eingeplant. Wenn der Betreuungsbeginn in der Krippe bis zum 3. Geburtstag verschoben wird, könnte der Platz für die Krippenbetreuung im Kita-Jahr gar nicht belegt werden, da die Reservierung bzw. der Vertrag ja besteht. Zudem könnte der Betreuungsplatz zwischenzeitlich nicht nachbelegt werden, weil er ja nur bis zum verschobenen Betreuungsbeginn für eine andere Familie zur Verfügung stünde. Dies ist bei der ohnehin angespannten Kita-Situation nicht zu begründen.
Eine Verschiebung des Betreuungsbeginnes ist maximal um vier Wochen (nach hinten) möglich, es sei denn dies ist für die jeweilige Einrichtung aus terminlichen Gründen nicht möglich.
Zum Hintergrund siehe oben.
In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine Wechselvormerkung über das Onlineportal Little Bird zu erstellen. Allerdings ist zunächst das Reservierungsangebot für die angebotene Einrichtung anzunehmen. Im Formularblatt „Betreuung“ ist die Auswahlmöglichkeit des Wechselwunsches zu finden.
Alternativ kann der Elternservice schriftlich bzw. per E-Mail unter platzvergabe.kitas(at)schorndorf.de beauftragt werden.
Falls bis zu Ihrem gewünschten Betreuungsbeginn ein Wechsel nicht zustande kommt, ist der Betreuungsbeginn in der ursprünglich angebotenen Kita. Der Wechselwunsch jedoch bleibt solange aktiv bis wir Ihnen einen Platz in der Wunscheinrichtung anbieten können.
Falls für Sie eine Betreuung in der angebotenen Kita auf keinen Fall in Frage kommt und Sie keinen dringenden Betreuungsbedarf haben, steht es Ihnen frei die Reservierung abzulehnen. Allerdings müssten Sie dann erneut eine Vormerkung für Ihre Wunscheinrichtung erstellen. Dann beginnt der ganze Prozess zur Bedarfsmeldung von vorne. Durch die Ablehnung entfällt der Rechtsanspruch Ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz im gewünschten Umfang, da das angebotene bedarfsgerechte Betreuungsangebot abgelehnt wurde.
Bei einem Kitawechsel – unabhängig davon, ob er innerhalb desselben Trägers oder zu einem anderen Träger erfolgt – sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Benutzungsordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Schorndorf kann eine Abmeldung nur zum Ende eines Monats erfolgen. Sie muss mindestens vier Wochen vor Monatsende schriftlich bei der Leitung der Einrichtung eingereicht werden.
Über die Kündigungsfristen bei nichtstädtischen Trägern erhalten Sie Auskunft direkt beim jeweiligen Träger.
Weitere Hinweise
Aufgrund der hohen Nachfrage sind bei einzelnen Kitas schon jetzt keine freien Plätze mehr für die kommenden Jahre vorhanden. Eine Wartliste für jede einzelne Kita führen wir nicht. Ausschlaggebend für uns sind Ihr gemeldeter Betreuungsumfang und Ihr gewünschter Betreuungsbeginn. Eine Vormerkung von Ihnen ist eine Bedarfsmeldung, die uns Informationen liefert, welche Betreuung Sie benötigen.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Chance nutzen und immer drei Wunsch-Einrichtungen benennen und mit Prioritäten versehen, damit wir wissen, welche alternativen Einrichtungen für Sie in Frage kommen.
Sollten Sie nur eine Priorität angeben und wir dort keinen Platz haben, werden wir Sie möglichst wohnortnah in einer Einrichtung mit einem passenden Betreuungsumfang unterbringen.
Als Bewohner eines bestimmten Ortsteils erhalten Sie zusätzliche Kriterienpunkte allerdings kann ein Betreuungsplatz dort nicht garantiert werden. Dies gilt auch bei einer Anmeldung vor dem Stichtag und der Betreuung eines Geschwisterkindes in derselben Einrichtung.
Eine konkrete Platzzusage erhalten Sie erst mit einer Reservierungszusage. Nach der Stichtagsmeldung (01.08.) werden die Plätze zentral durch die Stadt Schorndorf vergeben. Wenn wir Ihr Kind versorgen können, erhalten Sie von uns im Frühjahr nach dem Stichtag eine Reservierungszusage. Mit diesem Schreiben können Sie dann mit der dort aufgeführten Kita Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte (Aufnahme in die Kita, Eingewöhnung, etc.) besprechen. Ihre Bedarfsmeldung bleibt so lange aktiv, bis wir Ihnen einen Platz anbieten können.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllt ist, sobald Ihnen von der Stadt Schorndorf ein Platz angeboten wird, der Ihrem Betreuungsbedarf entspricht – unabhängig davon, ob sich dieser in einer der von Ihnen gewünschten Einrichtungen befindet. Selbstverständlich bemühen wir uns dennoch, Ihre Wunschkitas nach Möglichkeit zu berücksichtigen.